7223/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0021-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n       

 


Wien, am     . Februar 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 22. Dezember 2010 unter der Nr. 7301/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lärmschutzwände entlang des Bundesstraßennetzes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Lärmschutzwände entlang von Bundesstraßen gab es in Österreich mit 21. Dezember 2010 insgesamt bzw. aufgegliedert nach Bundesländern?

 

Die folgende Tabelle beinhaltet die Gesamtlängen der Lärmschutzwände aufgegliedert nach den Bundesländern:

 

Bundesland

Laufmeter Lärmschutz in m

Burgenland

6.704

Kärnten

103.571

Niederösterreich

339.028

Oberösterreich

246.794

Salzburg

129.284

Steiermark

209.753

Tirol

83.725

Vorarlberg

28.513

Wien

52.409

Die Lärmschutzwände entlang des gesamten Bundesstraßennetzes weisen eine Gesamtlänge von rd. 1.200 km auf.

 

Zu den Fragen 2 und 7:

Ø  Wie viele dieser Lärmschutzwände wurden auf Grund von Siedlungen bzw. Wohnhäusern in der Nähe von Bundesstraßen errichtet?

Ø  Welche Kosten entstanden im Jahr 2010 für die Errichtung von Lärmschutzwänden?

 

Alle Lärmschutzwände, die seitens der ASFINAG entlang von bestehenden Bundesstraßen im Jahr 2010 – mit einem Investitionsvolumen von ca. € 26 Mio. - errichtet wurden, dienen ausschließlich der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Anrainer/innen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wie viele dieser Lärmschutzwände wurden auf Grund von anderen Gegebenheiten (z.B.: Schutz von Tieren etc.) errichtet?

Ø  Welche Gründe, außer dem Lärmschutz von Wohnhäusern, rechtfertigen die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen?

 

Bei der Planung von neuen Bundesstraßen werden im Rahmen von UVP-Verfahren fallweise neben dem Wohnraumschutz auch Lärmschutzmaßnahmen für den Freiraum (z.B. im Bereich von Erholungsgebieten) behördlich vorgeschrieben. Aus naturschutzrechtlichen (Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes) Gründen kann es auch bei genehmigungspflichtigen Bauprojekten erforderlich sein, dass auch aus anderen Gründen als dem Humanschutz Lärmschutzmaßnahmen von der Behörde zwingend vorgeschrieben werden (z.B. Lärmschutz für Vogel-Brutgebiete).

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wo und in welchem Umfang sollen in den kommenden 3 Jahren weitere Lärmschutzwände errichtet werden?

 

Folgende Lärmschutzprojekte sind laut Asfinag in den nächsten Jahren vorgesehen:

                            

Bezeichnung

 S6 St. Michael

 A1 Abschnitt Ybbs - Amstetten Ost

 A1 Abschnitt Vorchdorf - Steyrermühl

 A2 Abschnitt Baden - Kottingbrunn

 A2 St. Andrä

 A9 Webling

 A9 Treglwang

 A9 Lichendorf

 A9 Weitendorf

 A10 Knoten Spittal-Millstättersee RFB Sbg

 A10 Hüttau

 A10 Oberweißburg

 A10 Kremsbrücke

 A12 Angarth

 A12 Langkampfen

 A12 Vomperbach

 A13 Nößlach

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche Prioritäten werden bei der Errichtung künftiger Lärmschutzwände gesetzt?

 

Die ASFINAG hat im Jahr 2010 auf der Homepage des Lebensministeriums unter www.umgebungslaerm.at und auf der ASFINAG-Homepage (www.asfinag.at) einen ASFINAG-Lärmkataster veröffentlicht, welcher die Schallbelastung entlang des gesamten Bundesstraßennetzes darstellt. Dieser Lärmkataster stellt ein einzigartiges Informationstool über das gesamte Bundesstraßennetz dar. Aufbauend auf die Berechnungsergebnisse des ASFINAG-Lärmkatasters wurden Belastungsschwerpunkte (Hot Spots) ausgewiesen und Prioritätsklassen (Noise Score  /  streckenspezifische Lärmbetroffenheit) gebildet.

 

Auf der Homepage des Lebensministeriums ist unter www.umgebungslaerm.at auch der Umgebungslärm Aktionsplan für das Bundesstraßennetz veröffentlicht, in dem die Lärmschutzstrategien umfassend beschrieben sind.

 

Zu Frage 8:

Ø  Welche Kosten entfielen im Jahr 2010 auf die Wartung von Lärmschutzwänden?

 

Die Wartung der Lärmschutzwände erfolgt laufend durch den Streckendienst der ASFINAG, wobei laut Asfinag keine nennenswerten Aufwendungen anfallen.