7230/AB XXIV. GP
Eingelangt am
23.02.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 23. Dezember 2010
unter der Zl. 7328/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Die seit Jahren andauernden
Missstände in den
Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Vor dem
Hintergrund der Kritik des Rechnungshofs (RH) betreffend die Raumnutzung an der
ÖB Lissabon wurde die
Wirtschaftlichkeit der Unterbringung intern und extern überprüft.
Auch das Ergebnis der externen Prüfung bestätigt, dass die derzeitige Unterbringung, wenn
auch mit kleinen Raumreserven, aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein bundeseigenes
Objekt handelt, die wirtschaftlich
günstigste Form darstellt.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Für die Nutzung des Objekts wurde 1991
eine Vereinbarung in Madrid zwischen
Außenministerium und dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF)
geschlossen.
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) prüft
derzeit die Frage der weiteren optimalen Nutzung bzw. Verwertung des Objekts
und hat das
BMWF bereits
über die bevorstehende Beendigung des Nutzungsverhältnisses in
Kenntnis
gesetzt.
Zu den Fragen 5 und 6:
In
einer Neuauflage des Projekthandbuchs, das auch einen Leitfaden für
Ausstattungsfragen
beinhalten soll, sind
Bestimmungen über die Ausmaße aller Residenzen als zukünftige
Planungsgrundlage geplant. Eine
Fertigstellung ist Ende 2011 geplant.
Zu Frage 7:
Das
Rotationsprinzip wird eingehalten. Die entsandten Bediensteten an den österreichischen
Botschaften Madrid
und Lissabon befinden sich weniger als vier Jahre am jeweiligen
Dienstort. Jene Posten von Bediensteten, welche im Laufe des Jahres 2011 das
Ende ihrer
vorgesehenen Verwendungsdauer erreichen, wurden bereits Ende letzten Jahres zur
Neubesetzung ausgeschrieben.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Durch eine
Novellierung der Auslandsverwendungsverordnung - AVV, die per 1. Jänner
2011
in Kraft getreten
ist, wurde die Qualifizierung von Dachböden und Kellerräumen
präzisiert.
Zu Frage 11:
Die Kosten-
und Leistungsrechnung für die Jahre 2008 und 2009 wurde im Jahre 2010
ausgewertet. Die Jahresauswertung 2010 ist bereits in Bearbeitung.
Zu Frage 12:
Ziel des BMeiA ist
die einheitliche und vollständige Erfassung der Berichte von
Österreichischen Vertretungen im
elektronischen Aktensystem (ELAK). Die Empfehlung des
RH wurde daher allen Organisationseinheiten der Zentrale in Form eines Erlasses,
in dem die
Vorgangsweise beim Protokollieren von Berichten der Österreichischen
Vertretungsbehörden
erläutert ist, in Erinnerung gebracht.