7230/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 23. Dezember 2010 unter der Zl. 7328/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Die seit Jahren andauernden Missstände in den
Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungshofs (RH) betreffend die Raumnutzung an der
ÖB Lissabon wurde die Wirtschaftlichkeit der Unterbringung intern und extern überprüft.
Auch das Ergebnis der externen Prüfung
bestätigt, dass die derzeitige Unterbringung, wenn
auch mit kleinen Raumreserven, aufgrund
der Tatsache, dass es sich um ein bundeseigenes
Objekt handelt, die wirtschaftlich günstigste
Form darstellt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Für die Nutzung des Objekts wurde 1991 eine Vereinbarung in Madrid zwischen
Außenministerium und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF)
geschlossen.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) prüft
derzeit die Frage der weiteren optimalen Nutzung bzw. Verwertung des Objekts und hat das
BMWF bereits über die bevorstehende Beendigung des Nutzungsverhältnisses in Kenntnis
gesetzt.


Zu den Fragen 5 und 6:

In einer Neuauflage des Projekthandbuchs, das auch einen Leitfaden für Ausstattungsfragen
beinhalten soll, sind Bestimmungen über die Ausmaße aller Residenzen als zukünftige
Planungsgrundlage geplant. Eine Fertigstellung ist Ende 2011 geplant.

Zu Frage 7:

Das Rotationsprinzip wird eingehalten. Die entsandten Bediensteten an den österreichischen
Botschaften Madrid und Lissabon befinden sich weniger als vier Jahre am jeweiligen
Dienstort. Jene Posten von Bediensteten, welche im Laufe des Jahres 2011 das Ende ihrer
vorgesehenen Verwendungsdauer erreichen, wurden bereits Ende letzten Jahres zur
Neubesetzung ausgeschrieben.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Durch eine Novellierung der Auslandsverwendungsverordnung - AVV, die per 1. Jänner 2011
in Kraft getreten ist, wurde die Qualifizierung von Dachböden und Kellerräumen präzisiert.

Zu Frage 11:

Die Kosten- und Leistungsrechnung für die Jahre 2008 und 2009 wurde im Jahre 2010
ausgewertet. Die Jahresauswertung 2010 ist bereits in Bearbeitung.

Zu Frage 12:

Ziel des BMeiA ist die einheitliche und vollständige Erfassung der Berichte von
Österreichischen Vertretungen im elektronischen Aktensystem (ELAK). Die Empfehlung des
RH wurde daher allen Organisationseinheiten der Zentrale in Form eines Erlasses, in dem die
Vorgangsweise beim Protokollieren von Berichten der Österreichischen Vertretungsbehörden
erläutert ist, in Erinnerung gebracht.