7237/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0047-II/BK/1.6/2011

Wien, am        . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 23. Dezember 2010 unter der Zahl 7344/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überfälle und Einbrüche in Juweliere in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Burgenland, Kärnten, Vorarlberg:

In diesen Bundesländern gibt es keine speziellen Förderungen. Im Burgenland werden Alarmanlagen bei Juweliergeschäften lediglich im Zuge von Gesamtprojekten (z.B. Umbau oder Neugestaltung des Geschäftslokales) mitgefördert.

 

Niederösterreich:

Vom Land Niederösterreich gibt es eine allgemeine Förderung für Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Förderhöhe betrug 30% der Anschaffungskosten, max. € 1.000,-

 

Oberösterreich:

Vom Land Oberösterreich wäre eine Förderung in Form eines einmaligen Zuschusses im Zuge der Kleinstunternehmerregelung des Wirtschaftsimpulsprogrammes möglich.


 

Salzburg:

Vom Bundesland Salzburg gibt es eine allgemeine Förderung für Kleinstbetriebe (bis max. 9 Arbeitnehmer/innen) in Form eines einmaligen Zuschusses. Förderprogramm dzt. begrenzt mit 31.12.2012 oder mit einem früheren Erschöpfen des entsprechenden Budgets.

Die Förderungshöhe beträgt 30% der Anschaffungskosten (diese müssen € 1500,- Bagatellgrenze überschreiten), max. € 1000,-

Die Stadt Salzburg fördert Alarmanlagen speziell für Kleinbetriebe (also auch Juweliere) mit max. 2 Mitarbeitern in Form eines einmaligen Zuschusses. Förderung ist dzt. begrenzt bis 31.12.2011.

Die Investitionshöhe beträgt 1/3 der Anschaffungskosten, max. € 300,-

 

Steiermark:

Vom Land Steiermark gibt es eine allgemeine Förderung für Kleinstbetriebe (bis max. 10 Arbeitnehmer/innen und einer Jahresbilanzsumme von max. € 2 Mio.) mit Sitz/Standort in der Steiermark in Form eines einmaligen Zuschusses. Förderprogramm dzt. begrenzt mit 31.12.2011 oder auf die ersten 500 Förderungsfälle.

Die Förderungshöhe beträgt 1/3 der Anschaffungskosten (diese müssen € 1.200,- Bagatellgrenze überschreiten), max. € 1.500,-

 

Tirol:

Vom Bundesland Tirol gibt es Förderungen für den Einbau von Alarmanlagen für Kleinstbetriebe (max. 9 Mitarbeiter und max. Jahresbilanz von € 2,0 Mio.) in Form eines einmaligen Zuschusses.

Die Förderungshöhe beträgt 30% der Investitionskosten (diese müssen € 1.500,- Bagatellgrenze überschreiten), max. € 1.000,-

 

Wien:

Eine Förderung von Alarmanlagen ist im Bundesland Wien im Rahmen der gemeinsamen Kreditaktion der Wirtschaftskammer und der Gemeinde Wien (in Form eines Kleinkredites von € 8.000,- bis 10.000,- Laufzeit 4 Jahre, 3% Zinsen) möglich.

Zusätzlich kann der Einbau einer Alarmanlage für Goldschmiede („produzierende“ Juweliere mit nicht nur reiner Handelstätigkeit) ebenfalls im Rahmen der Nahversorgungsaktion gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt in diesem Fall 10% der Investitionskosten (diese müssen bei Goldschmieden aber mindestens € 4.000,- bzw. 4 % des letzten Jahresumsatzes betragen).


Zu den Fragen 2 und 3:

Betriebsstättengenehmigungen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Im Rahmen der Kriminalprävention wurden diesbezügliche Initiativen gesetzt, die auch den zuständigen Ressorts bekannt sind.

 

Zu Frage 4:

Angezeigte Fälle:

Burgenland

-

Kärnten

1

Niederösterreich

-

Oberösterreich

2

Salzburg

2

Steiermark

1

Tirol

-

Vorarlberg

-

Wien

10

Gesamt

16

 

Angezeigte Fälle:

Eisenstadt

-

Klagenfurt

1

St. Pölten

-

Linz

1

Salzburg

2

Graz

1

Innsbruck

-

Bregenz

-

Wien

10

 

Zu Frage 5:

Ermittelte Tatverdächtige:

Inländer

6

Fremde

4

Gesamt

10

 

Zu Frage 6:

Schusswaffe

7

Stichwaffe

1

Hiebwaffe

-

unbekannt

2

 

Zu Frage 7:

Bei der Aufschlüsselung des Schadens hinsichtlich Raubs in Juwelier- und Uhrengeschäfte im Jahr 2010 handelt es sich um den verursachten Gesamtschaden.

Burgenland

-

Kärnten

-

Niederösterreich

-

Oberösterreich

7.494

Salzburg

53.000

Steiermark

-

Tirol

-

Vorarlberg

-

Wien

379.733

Gesamt

440.226

 

Zu Frage 8:

Opfer (die ausgewiesenen Zahlen betreffen die Anzahl der Opfer, eine nähere Detaillierung wird statistisch nicht erfasst):

Burgenland

-

Kärnten

-

Niederösterreich

-

Oberösterreich

2

Salzburg

2

Steiermark

1

Tirol

-

Vorarlberg

-

Wien

10

Gesamt

15

 

Zu den Fragen 9 und 13 bis 19:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 10:

Burgenland

-

Kärnten

-

Niederösterreich

-

Oberösterreich

100%

Salzburg

100%

Steiermark

-

Tirol

-

Vorarlberg

-

Wien

50%

 

Zu Frage 11:

Bei der angeführten Aufschlüsselung bezüglich Raubüberfälle in Juwelier- und Uhrengeschäfte im Jahr 2010 handelt es sich um die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen, die auch bei der StA angezeigt wurden (siehe auch Frage 5). Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Burgenland

-

Kärnten

-

Niederösterreich

-

Oberösterreich

2

Salzburg

2

Steiermark

-

Tirol

-

Vorarlberg

-

Wien

6

Gesamt

10

 

Zu den Fragen 12 und 20:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 21:

Von der Kriminalpävention wurden im Kalenderjahr 2010 österreichweit in Gewerbebetrieben (inklusive Juwelier) insgesamt 3.920 Beratungen durchgeführt.

Burgenland

262

Kärnten

269

Niederösterreich

364

Oberösterreich

719

Salzburg

317

Steiermark

630

Tirol

636

Vorarlberg

288

Wien

435

 

Zu Frage 22:

Diesbezüglich wird mit den zuständigen Stellen kommuniziert und auf die Wichtigkeit kriminalpräventiver Überlegungen hingewiesen.