7254/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7444/J des Abgeordneten Spindelberger u.a. betreffend Finanzierbarkeit des Österreichischen Pensionssystems wie folgt:

 

Allgemein: Daten zu Beamten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMASK.

Frage 1 + 2

 

Frage 3

 

Frage 4

Dieser Prozentsatz wird laut Kommissionsgutachten vom September 2010 bis zum Jahr 2060 auf 95% der Erwerbstätigen steigen

 

Frage 5

 

Frage 6

 

Frage 7

Höhe des Bundesbeitrages (Ausfallhaftung, Partnerleistung und Ersatzzeitenfinanzierung Bund) im Jahr 2009 in % BIP: 2,76%

Höhe der Bundesmittel (Bundesbeitrag insgesamt und Ausgleichszulagen) im Jahr 2009 in % BIP: 3,12%


Frage 8

Höhe des Bundesbeitrages (Ausfallhaftung, Partnerleistung und Ersatzzeitenfinanzierung Bund) im Jahr 2009: 7,565 Mrd.

Höhe der Bundesmittel (Bundesbeitrag insgesamt und Ausgleichszulagen) im Jahr 2009: 8,547 Mrd.

 

Frage 9:

In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Pensionsneuzugänge aller Direktpensionen (Alters- und Invaliditätspensionen) inklusiven aller anerkannten ausländischen Beitragszeiten von zwischenstaatlichen Leistungen von 2009, die durchschnittliche Zahl aller Versicherungsmonate (VING), die durchschnittliche Zahl der Beitragsmonate der Pflichtversicherung (BMPV) und die durchschnittliche Zahl der Beitragsmonate der Pflichtversicherung inkl. der Beitragsmonate der freiwilligen Versicherung (BMPV+BMFV), jeweils getrennt nach Geschlecht und PV-Trägern, enthalten.

In Monaten

 

In Jahren


Frage 10:

In den folgenden beiden Tabellen ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach PV-Trägern und Geschlecht ersichtlich:

 

 


Frage 11:

 

Frage 12:


Frage 13:

Höhe des Bundesbeitrages (Ausfallhaftung, Partnerleistung und Ersatzzeitenfinanzierung Bund) im Jahr 2009:

ASVG: 4,791 Mrd.

GSVG/FSVG: 1,363 Mrd.

BSVG: 1,410 Mrd.

GESAMT: 7,565 Mrd.

 

Höhe der Bundesmittel (Bundesbeitrag insgesamt und Ausgleichszulagen) im Jahr 2009:

ASVG: 5,446 Mrd.

GSVG/FSVG: 1,435 Mrd.

BSVG: 1,666 Mrd.

GESAMT: 8,547 Mrd.

 

 

Frage 14 und 15:

Auswertungen zur Höhe der Beitragsdeckung bzw. den Bundesmitteln  in Euro pro Kopf gibt es für die Jahre 2003 bis 2009, getrennt nach ASVG, GSVG/FSVG und BSVG und können folgender Tabelle entnommen werden (eine Unterteilung nach Geschlecht ist nicht möglich):

 

 

Frage 16

Wenn es nur mehr Personen gibt deren Erwerbskarriere nach dem 1.1.2005 begonnen hat; also so zirka 2050 (angenommen Jahrgang 1990).

 

Frage 17

Derzeit nicht.

 

Frage 18

Nachdem nicht bekannt ist wie eine derartige Regelung aussehen würde ist eine finanzielle Abschätzung nicht möglich.