7255/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7477/J der Abgeordneten Ing. Hackl et al wie folgt:

 

Fragen 1 - 4:

Der innergemeinschaftliche Handel mit Schweinefleisch betreffend Hygiene und Tierseuchen fällt in Gesetzgebung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit. Die Vollziehung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder in mittelbarer Bundesverwaltung.

Mangels Zuständigkeit meines Ressorts liegen mir weder Daten über den Transport von Schweinefleisch noch über den Lebendtransporte von Schweinen vor.