7257/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.03.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0003-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7348/J-NR/2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

2010 fielen bei den Staatsanwaltschaften 81 Verfahren (fallbezogen) nach dem Datenschutzgesetz 2000 an. Eine Aufschlüsselung nach den zuständigen Behörden sowie den Registern BAZ (Bezirksanwaltschaft), ST (Staatsanwaltschaft) und UT (unbekannter Täter) ist dem Anhang zu entnehmen.


Zu 2:

Die Zahlen der Gerichtlichen Kriminalstatistik für 2010 liegen noch nicht vor.

Zu 3 bis 7:

2010 ergingen keine diversionellen Erledigungen. In zwei Fällen kam es zu einer Anklage, 71 Mal zur Einstellung des Verfahrens. Sieben Verfahren wurden abgebrochen, drei Mal kam es zur Ausscheidung eines Teils des Verfahrens. Diese Zählung ist personenbezogen und kann daher nicht mit der Zahl der Anzeigen in Relation gesetzt werden. Eine Aufschlüsselung nach den zuständigen Behörden und den Registern BAZ, ST sowie UT ist dem Anhang zu entnehmen.

Zu 8:

In den elektronischen Registern scheinen keine Verurteilungen im Jahr 2010 auf.

Zu 9:

Zum Stichtag 19. Jänner 2011 sind insgesamt 18 Verfahren vor den Anklagebehörden offen (fallbezogene Zählung). Eine Aufstellung - gegliedert nach Behörden - ist dem Anhang zu entnehmen.

Zu 10:

Das Datenschutzgesetz 2000 wurde zuletzt durch die Datenschutzgesetz-Novelle 2010 (BGBl. I Nr. 133/2009) geändert, welche mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist. Auf Grund der insgesamt geringen Anzahl an Strafverfahren und des Umstandes, dass erst ein Jahr seit der Novelle vergangen ist, ist das Datenmaterial nicht ausreichend, um im Vergleich zum Vorjahr 2009 substanzielle Schlüsse hinsichtlich Strafverfolgung und Verfahrenserledigung ziehen zu können.

 

. März 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)