7258/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0001-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. März 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7362/J-NR/2011 betreffend LeiterInnenbestellung HLW Annahof – Anfragebeantwortung (5268/AB) und Potenzialanalyse, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat zur Auswahlentscheidung aus dem vom Landesschulrat vorgelegten Dreiervorschlag ein umfassendes Ermittlungsverfahren geführt. Aus den Ergebnissen waren für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Ungereimtheiten erkennbar. Um den Sachverhalt in diesem Zusammenhang vollständig feststellen zu können, wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur u.a. Erhebungen zu den Berufsbiografien geführt, Parteiengehör eingeräumt und eine Potenzial­analyse der Bewerberinnen und Bewerber beauftragt. Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichthofes hat die Behörde bei der von ihr zu treffenden (Auswahl-)Entscheidung aus einem Dreiervorschlag den notwendigen Sachverhalt (Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber) umfassend zu erheben, die für und gegen die Bewerberinnen und Bewerber sprechenden Kriterien in einer abwägenden Beurteilung (Bescheidbegründung) einander gegenüberzustellen und dem größeren Gewicht der Argumente den Ausschlag geben zu lassen.

Die Prüfung und vergleichende Würdigung aller verfahrensrelevanten Elemente hat ergeben, dass der im einleitenden Teil der Anfrage Genannte als der geeignetste Bewerber aus dem Dreiervorschlag für die ausgeschriebene Stelle zu bewerten ist. Auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Eignung ist anzunehmen, dass der Genannte die mit der Verwendung auf der Planstelle verbundenen Aufgaben in bestmöglicher Weise erfüllen wird. Das gegenständliche Besetzungsverfahren wurde durch die Ernennung (Entschließung des Herrn Bundes­präsidenten) von Herrn S. mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2011 und den Abweisungen der Bewerbungen der Mitbewerberinnen abgeschlossen.

 

Zu Frage 2:

Die im Herbst 2010 durchgeführte Potenzialanalyse war Teil des umfangreichen Ermittlungs­verfahrens (siehe die Ausführungen zu Frage 1) und stellte eine der Grundlagen für den Ernennungsvorschlag dar. Das Instrument der Potenzialanalyse wurde als Beweismittel im Verfahren gewählt, weil es der Behörde zusätzliche Erkenntnis über die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung zur Übernahme von Leitungsaufgaben brachte. Die Poten­zialanalyse ist eine Methode zur objektiven Erfassung der fachlichen Fähigkeiten und Persön­lichkeitsstruktur einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten. Die Zweckmäßigkeit und Bedeutung einer solchen abstrakten Prüfung der Fähigkeiten für die Gesamtentscheidung dieses Verfahrens ist auch darin zu sehen, dass durch die tatsächliche Ausübung einer Funktion nicht unmittelbar Rückschlüsse auf das Potenzial einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers möglich sind und in einem Assessment damit nicht zwingend eine bessere Beurteilung verbunden sein muss. Die Begutachtung durch ein spezialisiertes Gutachterteam ohne Beteiligung der Dienst­behörde war ein wichtiger Komplementärbestandteil des Verfahrens.

 

Zu Frage 3:

Ja. Die im einleitenden Teil der Anfrage aufgelisteten Punkte wurden in den vom Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Schulleitungsbesetzungsverfahren HLW Annahof geführten Ermittlungen im Rahmen des Parteiengehörs von Frau G.-K. eingebracht und sind in die Beurteilung von Frau G.-K. eingeflossen. Die genannten Punkte wurden in der Entscheidung über den Ernennungsvorschlag an den Herrn Bundespräsidenten und in den Begründungen der ablehnenden Bescheide des mittlerweile abgeschlossenen Verfahrens berücksichtigt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.