7259/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0002-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. März 2011

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7363/J-NR/2011 betreffend Kosten für Neben­termine der Reifeprüfung, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vorweg ist zu bemerken, dass die Novellen zum Schulunterrichtsgesetz BGBl. I Nr. 112/2009 und BGBl. I Nr. 52/2010 Schulversuche zur neuen, hinsichtlich der allgemein bildenden höheren Schulen mit dem Haupttermin 2013/14 wirksam werdenden, standardisierten kompetenz­orientierten Reifeprüfung ermöglichen. Diese Schulversuche sind notwendig, um nicht nur den organisatorischen Ablauf zu erproben, sondern auch wertvolle Rückmeldungen zu erhalten, wie die künftigen Aufgabenstellungen vom Design als auch vom Anspruch her zu gestalten sind.

Diese Schulversuche waren jedoch vorerst an die vor der Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 liegenden Termine gebunden. Erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass es in vier Jahren nur mehr einen gesamtösterreichischen Haupttermin, einen gesamtösterreichischen 1. Nebentermin und einen gesamtösterreichischen 2. Nebentermin geben wird. Vor allem der 2. Nebentermin stellt eine besondere Herausforderung dar, zumal die Semesterferien gestaffelt sind und auf die Berufstätigen-Formen („Abendgymnasien“) bei der Termingestaltung Rücksicht genommen werden muss.

Insofern angestellte Überlegungen haben ergeben, dass für die Termingestaltung des 2. Nebentermins ein Stattfinden „innerhalb von sieben Wochen nach den Weihnachtsferien“ (§ 36 Abs. 2 Z 3 lit. b) vorgesehen wurde. Diese Termingestaltung wurde schon für die Über­gangszeit anwendbar gemacht (vgl. § 82b).

Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, die die Reifeprüfung im 1. Nebentermin nicht bestanden oder die Reifeprüfung im 1. Nebentermin fortgesetzt, aber nicht abgeschlossen haben, müssen sich zum 2. Nebentermin anmelden. Dieser 2. Nebentermin wurde den Landes­schulräten aufgrund der langen, notwendigen Vorlaufzeiten und der derzeitigen Ferienordnung mit dem BIFIE, das die Aufgabenstellungen entwickelt, bereits vor Kundmachung der Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 kommuniziert.

 

Zu Fragen 1 und 4:

Für die Wiederholung der schriftlichen Reifeprüfung im 2. Nebentermin wurden von den Landes­schulräten drei unterschiedliche Termine per Verordnung festgelegt:

 

Termin 1

Termin 2

Termin 3

18./19.01.2011

09./10.02.2011

16./17.02.2011

Schulen

Kandi-datinnen/Kandi-daten

Schulen

Kandi-datinnen/Kandi-daten

Schulen

Kandi-datinnen/Kandi-daten

Gesamt Schulen

Gesamt Kandi-datinnen/Kandi-daten

9

18

9

18

STMK

12

27

12

27

SZBG

4

6

4

6

BGLD

2

4

2

4

KTN

5

6

5

6

7

12

7

12

T

4

7

4

7

VLBG

6

11

6

11

W

26

71

26

71

Gesamt

9

18

40

73

26

71

75

162

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die Gesamtkosten für die Erarbeitung der Aufgabenstellungen und der Durchführung der Termine Jänner/Februar 2011 belaufen sich insgesamt auf 412.800 EUR. Die Verteilung der Kosten auf die drei Termine stellt sich wie folgt dar:

 

Termin 1

123.840 EUR

Termin 2

165.120 EUR

Termin 3

123.840 EUR

 


Die Aufstellung umfasst die Kosten für

-      Entwicklung (Itemwriter + wissenschaftliches Team + anteiliger Personal- und Sachauf­wand) von 40 Booklets à 4 Tasks für die rezeptiven Fertigkeiten in

-      Englisch: Hören, Lesen, Sprache im Kontext

-      Französisch: Hören, Lesen

-      Italienisch: Hören, Lesen

-      Spanisch: Hören, Lesen

-      Layout und Tontechnik

-      Kosten des Downloadsystems

Rückschlüsse auf allfällige Gesamtkosten der standardisierten kompetenzorientierten Reife­prüfung lassen sich aus den dargestellten Kosten nicht ziehen, da man sich nach wie vor in einer Pilotphase befindet, in der in den Lebenden Fremdsprachen noch nicht alle Teilfertigkeiten zentral überprüft werden.

 

Zu Frage 5:

In Zukunft werden die 2. Nebentermine – wie gesetzlich festgelegt – im Zeitraum „innerhalb von sieben Wochen nach den Weihnachtsferien“ (§ 36 Abs. 2 Z 3 lit. b bzw. § 82b) stattfinden. Der 2. Nebentermin des Haupttermins des Schuljahres 2010/11 wurde im Einvernehmen mit der Schulaufsicht im Rahmen der Dienstbesprechung in Krems vom 10.-12. November 2010 für die Woche vom 16.-20. Jänner 2012 fixiert. Bei der Konkretisierung der Termine für die einzelnen Gegenstände erfolgt eine Absprache mit dem BIFIE.

 

Zu Frage 6:

Bei der Dienstbesprechung mit den Landesschulinspektorinnen und -inspektoren vom
10.-12. November 2010 in Krems wurde der 2. Nebentermin des Haupttermins des Schul­jahres 2009/10 aufgrund der neu entstandenen gesetzlichen Situation thematisiert und um eine Vereinheitlichung gerungen. Allerdings hatten manche Landesschulräte aus zeitlichen Gepflogenheiten bereits per Verordnung (Kollegiumsbeschluss) den Termin festgesetzt und diesen den Schulen im jeweiligen Wirkungsbereich bekannt gegeben.

 

Um in Zukunft einheitlich vorzugehen und die neue Reifeprüfung, die künftig an einem Termin in ganz Österreich stattfinden wird, zu antizipieren, was für die Erprobung der Logistik unabdingbar ist, einigte sich die Konferenz der Landesschulinspektorinnen und -inspektoren auf Betreiben der Projektleitung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf nachstehend genannte Zeitpunkte:

 

2. Nebentermin 2012 (Haupttermin SJ 2010/11)

 

alle Bundesländer

16.-20. Jänner 2012

 

Haupttermin SJ 2011/2012

für alle Bundesländer

Englisch

Montag, 7. Mai 2012

Französisch

Dienstag, 8. Mai 2012

Mathematik

Mittwoch, 9. Mai 2012

Italienisch

Donnerstag, 10. Mai 2012

Spanisch

Freitag, 11. Mai 2012

1. Nebentermin 2012 (Haupttermin SJ 2011/12)

17.-22. September 2012

2. Nebentermin 2013 (Haupttermin SJ 2011/12)

14.-18. Jänner 2013

Jedenfalls ist mit der Einigung der Landesschulinspektorinnen und -inspektoren gewährleistet, dass - noch im Schulversuchsstadium - bereits mit dem Haupttermin des Schuljahres 2011/12 für die allgemein bildenden höheren Schulen ein einheitlicher Prüfungstermin im gesamten Bundesgebiet Anwendung finden wird.

 

Zu Frage 7:

Lediglich der 1. Nebentermin des Haupttermins des Schuljahres 2010/11 wird noch zwei unter­schiedliche Zeitfenster aufweisen, danach wird es nur mehr einen Termin geben.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.