726/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0034-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 786/J-NR/2009 betreffend katastrophale und sicherheitsgefährdende Ausstattungsmängel und -überalterung der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Innsbruck Anichstraße, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Der Landesschulrat für Tirol hat im Juni 2008 dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Investitionsplanung übermittelt, der eine Liste von Maschinen, die ausgetauscht oder erneuert werden sollten, angeschlossen war.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keine Information, dass der Unterricht aufgrund von Sicherheitsmängeln an der HTL Innsbruck Anichstraße nicht abgehalten werden kann. Der Landesschulrat für Tirol und die Schulleitung der HTL Innsbruck Anichstraße haben im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel, erforderlichenfalls durch entsprechende Schwerpunktsetzungen die Maschinen insoweit instand zu halten und instand zu setzen, dass ein sicherer und qualitätsvoller Unterricht möglich ist. In den vergangenen Jahren wurden dem Landesschulrat für Tirol zusätzliche Finanzmittel für die Einrichtung und Ausstattung zur Verfügung gestellt, wobei die konkrete Entscheidung über die Mittelverwendung dem Landesschulrat oblag.


 

Zu Frage 4:

Um einen aktuellen Überblick über den Ausstattungsstandard zu gewinnen, ist im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen zurzeit eine Erhebung über den Ausstattungsstandard im Gange.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Die Sicherstellung der für die Ausbildung erforderlichen technischen Ausstattung obliegt der Schulleitung und der Schulbehörde erster Instanz. Der Landesschulrat für Tirol wird die Behebung der Mängel an den Maschinen veranlassen. Falls erforderlich wird bis zu diesem Zeitpunkt der von schadhaften oder mangelhaften Maschinen betroffene Unterricht an anderen Schulstandorten durchgeführt.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

An technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen wird die Einführung einer laufenden Dokumentation des Zustandes der maschinellen Ausstattung und daraus resultierender Maßnahmen geprüft. Darüber hinaus werden für die zuständigen Organe der Schulleitung und Schulbehörde erster Instanz Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, die eine Beurteilung des Ausstattungszustands an Hand der für die gewerbliche und industrielle Produktion geltenden Sicherheitsvorschriften möglich macht.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.