7261/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7463/J der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) bildet einen Rahmen für die freiwillige Mitarbeit in sozialen Einrichtungen. Es werden damit junge Menschen im Alter zwischen 17 und 26 Jahren angesprochen, die auf diese Weise den Sozialbereich als Berufsfeld kennen lernen wollen, wobei der beruflichen Orientierung großer Stellenwert zukommt. In Verbindung von persönlicher Weiterentwicklung, pädagogischer Begleitung und Praxiseinsatz bilden die jungen Menschen Sozialkompetenzen aus und erfahren so eine wirksame Ausbildungs- und Berufsorientierung. Da es sich bei einem FSJ aus og. Gründen um keine Ausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes handelt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Seit dem Jahr 2006 leistet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf Basis der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres gemäß § 40 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) für die Teilnehmenden am FSJ einen Ersatz für den Entfall der Familienbeihilfe. Eine Förderung im Sinne der Sonderrichtlinie ist eine Zuwendung, die der Bund in Ausübung der Privatwirtschaftsverwaltung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel an gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege, die ein FSJ unter Erfüllung bestimmter Qualitätsmerkmale anbieten, gewährt. Die Zuwendung ist an die Freiwilligen entsprechend den Bestimmungen in der Sonderrichtlinie weiterzugeben. Die Sonderrichtlinie definiert geeignete Träger und regelt u.a. den Anwendungsbereich und die Durchführung. Die nachfolgenden Angaben und Zahlen beziehen sich auf den Anwendungsbereich der Sonderrichtlinie und die Berichtslegung aufgrund der Bestimmungen der Sonderrichtlinie.

Zu Fragen  1, 5, 9, 13 und 17:

Im Jahrgang 2006/2007 haben im Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste insgesamt 194 TeilnehmerInnen ein Freiwilliges Sozialjahr i.S. der Sonderrichtlinie absolviert. Davon waren 16 männliche Teilnehmer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren. Bei der ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg (SBOV) haben sich insgesamt 79 TeilnehmerInnen gemeldet, davon 3 männliche Teilnehmer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren.

Da die ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg  nicht  vereinsrechtlich organisiert ist und keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, erfolgt die administrative Abwicklung des FSJ über den Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste. Die Antragstellungen erfolgen daher auch für die nachfolgenden Jahre beim Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste.

Bei der Diakonie Österreich hatten insgesamt 67 Personen ein Diakonisches Jahr absolviert. Davon waren 14 männliche Teilnehmer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren.

Im Jahrgang 2007/2008 haben im Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste insgesamt 189 TeilnehmerInnen ein Freiwilliges Sozialjahr absolviert, davon 21 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren. Bei der ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg waren insgesamt 76 TeilnehmerInnen angemeldet, davon 5 männliche Teilnehmer. 47 TeilnehmerInnen, davon nahmen 2 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren am Diakonischen Jahr der Diakonie Österreich teil.

Im Jahrgang 2008/2009 haben im Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste insgesamt 220 TeilnehmerInnen ein Freiwilliges Sozialjahr absolviert, davon 18 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren. Bei der ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg waren insgesamt 80 TeilnehmerInnen angemeldet, davon 5 männliche Teilnehmer. 52 TeilnehmerInnen, davon nahmen 5 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren am Diakonischen Jahr der Diakonie Österreich teil.

Im Jahrgang 2009/2010 haben im Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste insgesamt 234 TeilnehmerInnen ein Freiwilliges Sozialjahr absolviert, davon 17 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren. Bei der ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg waren 99 TeilnehmerInnen angemeldet, davon 9 männliche Teilnehmer. 46 TeilnehmerInnen, davon 9 Männer, nahmen am Diakonischen Jahr der Diakonie Österreich teil. Erstmals beteiligte sich die Volkshilfe Oberösterreich an der Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Insgesamt nahmen 12 TeilnehmerInnen, davon 5 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren daran teil.

Auf Grund der Verlängerung der Sonderrichtlinie des BMASK zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres 2010/2011 meldeten sich im Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste insgesamt  236 TeilnehmerInnen, davon 15 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren, an.

Bei der ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg sind insgesamt 103 TeilnehmerInnen, davon 15 Männer sowie bei der Diakonie Österreich 73 TeilnehmerInnen, davon 13 Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren angemeldet.


Zu Fragen 2  bis 4, 6 bis 8, 10 bis 12, 14 bis 16, 18 bis 20:

Für die Durchführung der Förderung gemäß Sonderrichtlinie ist eine Absolvierung eines Grundwehrdienstes oder Zivildienstes ohne Relevanz. Daher liegen diese Daten nicht vor.

 

Zu Fragen 21 und 22:

Eine Anerkennung des FSJ als Vordienstzeit bei der Aufnahme in den Bundesdienst ist im Einzelfall zu prüfen. Eventuell kann eine "Vollanrechnung" gemäß
§ 26 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes in Frage kommen, wenn das FSJ für die erfolgreiche Verwendung auf dem konkreten Arbeitsplatz von besonderer Bedeutung ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen