7262/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

    Alois Stöger

    Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0014-II/A/9/2011

Wien, am 8. März 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7445/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Bevor ich näher auf die Fragestellungen eingehe, ersehe ich es als wichtig, meine Überlegungen für die Gründung einer Stabstelle darzulegen:

 

Die Stabsstelle stellt jene strategische Stelle in der Sektion II des Bundesministeriums für Gesundheit dar, die die nationale und internationale Koordination auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes übernommen hat. Die Stabsstelle ist jedoch nicht nur eine strategische Stelle, sondern fungiert auch als Schnittstelle des Ressorts für die Koordinierung der Angelegenheiten des gesundheitlichen


Verbraucherschutzes. Mit der Errichtung einer Stabsstelle konnten die informellen und strategischen Prozesse optimiert werden. Deshalb ist diese Organisationseinheit auch direkt der Leitung der Sektion II unterstellt.

 

Fragen 1 bis 7:

Der Funktion der Leitung der Stabsstelle ist ein Arbeitsplatz mit der Wertigkeit nach der Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 3, hinterlegt. Eine öffentliche Ausschreibung war daher nicht erforderlich, da das Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.

Nr. 85, in der geltenden Fassung, dies nur für Funktionen zwingend vorsieht, die der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 oder einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet sind. Es war mir daher möglich, aus dem Kreis meiner Bediensteten einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin auszuwählen, der/die die langjährigen nationalen und internationalen Erfahrungen auf dem Gebiet des gesundheitlichen

Verbraucherschutzes aufweist, der/die über die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügt und der/die jene Fähigkeiten zu einem vernetzten Denkvermögen besitzt, die für das Erreichen der strategischen Ziele des Ressorts erforderlich sind. Mit Dr. Peter Kranner habe ich mit In-Kraft-Treten der Geschäftseinteilung zum 1. Juli 2010 jenen Mitarbeiter mit der Leitung der Stabsstelle beauftragt, der diesem Anforderungsprofil vollinhaltlich entspricht.