7263/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.03.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0015-II/A/9/2011
Wien, am 8. März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7446/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die Leitungsfunktionen der Sektionen I, II und III im Bundesministerium für Gesundheit sind Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 9.
Frage 2:
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen für die Leitungsfunktionen erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Der Ausschreibungstext für die Sektion II wurde am
4. September 2010 und jener für die Sektion III am 16. Oktober 2010 veröffentlicht.
Frage 3:
Neben den allgemeinen Voraussetzungen wurden von den Bewerbern/den Bewerberinnen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erwartet:
Für die Leitung der Sektion II:
Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und
· Fundierte Kenntnisse aller für den Aufgabenbereich maßgebenden rechtlichen Grundlagen im Bereich des Gesundheitswesens sowie der rechtlichen Querschnittsmaterien
· Langjährige Erfahrung in der inhaltlichen und formellen Ausarbeitung legislativer Maßnahmen im Bereich von Rechtsnormen im Gesundheitsbereich
· Einschlägige Kenntnisse des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie des Europarechts
· Nach Möglichkeit Erfahrungen auf dem Gebiet der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre
· Langjährige Erfahrung im Bereich des Gesundheitswesens
· Zielorientiertes und analytisches Denkvermögen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
· Langjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion und in der Mitarbeiterführung größerer Organisationseinheiten
· Führungs- u. Managementkompetenz
· Sozial-kommunikative Kompetenz
· Flexibilität, Mobilität, Entscheidungsfähigkeit
· Hohe Stressbewältigungskapazität
· Fremdsprachenkenntnisse
Für die Leitung der Sektion III:
Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen ärztlichen Berufsausübung und
· Fundierte Kenntnisse in den für den Aufgabenbereich maßgebenden fachlichen Angelegenheiten
· Langjährige Erfahrung im Bereich des Gesundheitswesens
· Einschlägige Tätigkeit und entsprechende Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens bzw. der Gesundheitseinrichtungen
· Umfassende Kenntnisse über die Strukturen des Gesundheitssystems
· Mehrjährige praktische Erfahrung und fachliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Humanmedizin
· Langjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion und in der Mitarbeiterführung größerer Organisationseinheiten
· Nachweis über organisatorische und koordinierende Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, insbesondere auch die Entwicklung und Implementierung automatisationsunterstützter Problemlösungen
· Zielorientiertes und analytisches Denkvermögen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
· Führungs- u. Managementkompetenz
· Sozial-kommunikative Kompetenz
· Flexibilität, Mobilität, Entscheidungsfähigkeit
· Hohe Stressbewältigungskapazität
· Fremdsprachenkenntnisse
Frage 4:
Für die Funktion der Leitung der Sektion II im Bundesministerium für Gesundheit gab es 3 Bewerbungen. 1 Bewerber/in hat noch vor Befassung der Begutachtungskommission die Bewerbung zurückgezogen.
Für die Funktion der Leitung der Sektion III im Bundesministerium für Gesundheit gab es 14 Bewerbungen. 2 Bewerber/innen haben noch vor Befassung der Begutachtungskommission ihre Bewerbungen zurückgezogen.
Fragen 5 und 6:
Unter Einhaltung der Formalkriterien war es mir nicht möglich, die Funktionen zu einem früheren Zeitpunkt zu besetzen.
Nachdem mit dem Bundeskanzleramt das Einvernehmen über die Wertigkeit der Arbeitsplätze hergestellt wurde, war es für die Besetzung der Arbeitsplätze erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen beinhalteten, dass in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der geltenden Fassung, die unter Z. 1.2. für das Bundesministerium für Gesundheit vorgesehenen Richtverwendungen auf den Stand der Geschäftseinteilung zu bringen waren. Dies konnte erst im Zuge des Artikels 121 des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, mit In-Kraft-Treten der Änderungen zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011, umgesetzt werden. Entsprechend den vorgesehenen Richtverwendungen ist für die Funktionsbetrauung auch die planstellenmäßige Bedeckung erforderlich. Diese Voraussetzungen wurden mit In-Kraft-Treten der Anlage IV (Personalplan 2011) zum Bundesfinanzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 112/2010, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011, erfüllt.
Erst danach war es mir möglich, die weiteren Maßnahmen, wie die Einholung der Zustimmung zur Besetzung der Planstellen (gem. § 3 Abs. 2 Z. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 168/1999, in der geltenden Fassung) einzuleiten. Bei einer Funktionsbetrauung war dem Herrn Bundespräsidenten darüber hinaus auch noch ein Entschließungsantrag auf befristete Ernennung vorzulegen.
Fragen 7 und 8:
Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2011 wurde Herr Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner mit der Funktion der Leitung der Sektion II betraut und durch Entschließung des Herrn Bundespräsidenten, befristet für die Dauer von 5 Jahren, auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 9, ernannt.
Mit der Funktion der Leitung der Sektion III habe ich mit Wirksamkeit vom 1. März 2011, befristet für die Dauer von 5 Jahren, Frau Priv.Doz. Dr. Pamela Rendi-Wagner betraut.
Beide verfügen über jene Qualifikationen, Fähigkeiten und Kenntnisse und weisen jene Erfahrungen auf, die im Zuge der Ausschreibung von einem Bewerber/einer Bewerberin erwartet wurden.