7264/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

    Alois Stöger

    Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0017-II/A/9/2011

Wien, am 8. März 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7448/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Bevor ich näher auf die Fragestellungen eingehe, erachte ich es als wichtig klarzustellen, dass im Zuge der Organisationsänderung aus einer Abteilung mit 3 untergeordneten Referaten, demnach insgesamt 4 Organisationseinheiten, 4 Abteilungen gebildet wurden. Die Anzahl der Organisationseinheiten hat sich somit nicht erhöht. Die Aufgaben dieser Abteilungen beinhalten die grundlegenden Angelegenheiten der zentralen Koordination, auch als Präsidialangelegenheiten bekannt. Die Abteilungen sind direkt dem Leiter der Sektion I unterstellt und gewähren dadurch eine Beschleunigung der Prozesse, da keine weitere Zwischenebene eingezogen wurde. Vergleicht man diese Struktur mit Organisationsstrukturen gleicher Kompetenz, kann man auch nach der Organisationsänderung noch immer eine schlanke Struktur erkennen.

 

 

Frage 1:

Nach Durchführung der Bewertungsverfahren wurden diese Arbeitsplätze wie folgt zugeordnet:

Abteilung I/1 – Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 6

Abteilung I/2 – Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 5

Abteilung I/3 – Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 5

Abteilung I/4 – Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 6

 

 

Frage 2:

Unter Einhaltung der Formalkriterien war es mir nicht möglich, die Funktionen zu einem früheren Zeitpunkt zu besetzen. Ich betraute jene Bediensteten mit der provisorischen Leitung der Abteilungen, die auch schon bisher die Leitung der Referate innehatten und sich in dieser Zeit bestens bewährten.

 

 

Frage 3:

Es langten für

die Leitung der Abteilung I/1 2 Bewerbungen

die Leitung der Abteilung I/2 2 Bewerbungen und

die Leitung der Abteilung I/3 2 Bewerbungen ein.

 

 

Fragen 4 und 5:

Aus den eingelangten Bewerbungen und unter Berücksichtigung der von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Fähigkeiten und Kenntnisse habe ich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011 Herrn Johann Mohr mit der Leitung der Abteilung I/1, mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2011 Frau Angelika Hohenegger mit der Leitung der Abteilung I/2 und Frau Helga Roth mit der Leitung der Abteilung I/3 betraut.

 

 

Frage 6:

Mit der Formulierung der Ausschreibungstexte wollte ich eine breite Zugangsmöglichkeit schaffen, wobei die Schwerpunkte in der Erfahrung, in den umfassenden Fachkenntnissen und der Qualifikation zur Leitung einer Organisation einschließlich der MitarbeiterInnenführung gesetzt wurden.

 

 


Frage 7:

Wie ich schon einleitend ausgeführt habe, ist die Anzahl an Organisationseinheiten gleich geblieben. Durch die lineare und direkt der Leitung der Sektion I unterstellte Struktur erwarte ich mir eine Beschleunigung der Entscheidungs- und Ablaufprozesse sowie mehr Transparenz in den Aufgabenstellungen.

 

Frage 8:

Dem Bundesministerium für Gesundheit sind im Zuge der Änderung der Geschäftseinteilung keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt worden.

Die durchgeführten Änderungen konnten durch eine interne Ressourcenumschichtung ermöglicht werden. An dieser Stelle möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die nunmehrige Struktur mit bestehenden und bewährten Organisationsstrukturen gleicher Kompetenz zu vergleichen ist.