727/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0038-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 791/J-NR/2009 betreffend
RH-Bericht 2008 – Interne Revision und Auslandsschulwesen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Eingangs sei darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof seit einiger Zeit dazu übergegangen ist, mit Empfehlungen versehene Prüfungsgegenstände einer regelmäßigen Folgeüberprüfung zu unterziehen, auch wenn die im (Vor-)Bericht ausgesprochenen Empfehlungen eines längeren Umsetzungshorizontes bedürfen. Die Interne Revision wurde seit ihrer Einrichtung eher zu frühzeitigen Kontrollchecks und begleitender, beratender Projektmitarbeit im Verwaltungsbereich herangezogen als zu nachgängigen Prüfungen jener Art, wie sie der Rechnungshof selbst durchführt. Bei Bedarf führt die Buchhaltungsagentur Prüfungstätigkeiten vor Ort durch. Im Zusammenhang mit der Ressorttrennung im März 2007 sind zwei Mitarbeiter ersatzlos weggefallen. Aufgrund der stringenten Vorgaben der letzten Bundesregierung bezüglich der Personalausstattung für das Gesamtressort war eine Aufstockung nicht möglich. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht die personellen Ressourcen aufzustocken. Um gewisse Kapazitäten freizubekommen erfolgte eine Abtretung der auftragsvergabestatistischen Meldungen nach dem Bundesvergabegesetz 2006 an eine andere Organisationseinheit des Ressorts sowie eine Entbindung von der Besorgung europarechtlich definierter Prüfungsaufgaben im Bereich der ressortweiten ESF-Gebarung.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erarbeitet derzeit ein umfassendes Strategiekonzept für das österreichische Bildungsengagement im Ausland, das alle Sektionen der Zentralleitung einbezieht und die Rückwirkung auf das österreichische Schulwesen mitberücksichtigt.

 

Mit im Fokus dieses Konzeptes steht die Erzielung von Synergieeffekten durch die engere Zusammenführung von Initiativen des Hauses wie etwa jene der Beauftragten für Bildungskooperation mit den österreichischen Auslandsschulen oder aber das Verknüpfen von Kurzzeitprogrammen mit diesen Schulen. Es wird dabei auf die enge inhaltliche Abstimmung zwischen den einzelnen Programmen sowie auf Möglichkeiten gegenseitiger Unterstützung und Ergänzung Bedacht genommen.

 

Betreffend die österreichischen Auslandsschulen wurde bereits im Vorjahr eine Qualitätssicherungsinitiative gestartet, die es erlauben wird, die Schulen weiter zu optimieren und auf dem neuesten Stand der pädagogischen Entwicklung zu halten bzw. weiter zu entwickeln.

 

Zu Frage 5:

An den österreichischen Auslandsschulen erfolgt nicht nur interkulturelle Begegnung zwischen den Schülerinnen und Schülern des Gastlandes und den österreichischen Lehrkräften: Zum einen besuchen auch Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft diese Schulen (bis zu 10 %), zum anderen wird die Begegnung mit österreichischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Kulturschaffenden und Wirtschaftstreibenden in vielfältiger Weise gepflegt.

 

Es bestehen sehr intensive und langjährige Schulpartnerschaften und zahlreiche bilaterale Kontakte mit österreichischen Schulen (z.B. Schülerinnen- und Schüleraustausch mit Schulen in Bregenz, Pressbaum und Graz). Die österreichischen Auslandsschulen veranstalten Schulschikurse in Österreich und nehmen an der „Wienwoche“ teil. Weiters beteiligen sich die Schulen an österreichischen Wettbewerben und nehmen unter anderem an Projekten des Vereins KulturKontakt Austria teil. An den Auslandsschulen finden zahlreiche Musikveranstaltungen, Lesungen, Theateraufführungen und generell Projekte mit Österreichbezug statt. Ferner bestehen Partnerschaftsabkommen und eine enge Zusammenarbeit mit einer Wiener Fachhochschule.

 

Grundlagen für tragfähige Netzwerke in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft sind durchaus vorhanden – dies manifestiert sich auch in zahlreichen Aktivitäten der Absolventinnen und Absolventen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt die Schulen auch weiterhin im Aufbau und in der Aufrechterhaltung dieser Kontakte. So startet z.B. im Schuljahr 2009/10 ein Kurzzeitprogramm für Lehrerinnen und Lehrer mit der Zielrichtung, Projekte zwischen den österreichischen Aus- und Inlandsschulen zu initiieren bzw. zu fördern. Das Vorhandensein sowie die Qualität der Kontakte zu österreichischen Schulen im Inland sowie generell zu österreichischen Institutionen bilden im Übrigen auch ein Kriterium im gemeinsam mit den Schulen erstellten „Qualitätsrahmen“ und werden im Rahmen von Selbst- und Außenevaluation überprüft (beginnend mit dem Schuljahr 2008/09).


Zu Frage 6:

Mit 1. September 2008 wurde eine eigene Auslandsschulabteilung eingerichtet, die federführend in der Strategieentwicklung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist und die Aktivitäten im Auslandsschulwesen leitet. Somit wurde eine verstärkte Konzentration auf Anregung des Rechnungshofes bereits verwirklicht. Die Einbindung verschiedener Organisationseinheiten in Angelegenheiten des Auslandsschulwesens wird aber nach wie vor sinnvoller Weise in Spezialfragen praktiziert, zumal dadurch Bezüge zu innerösterreichischen Agenden und Entwicklungen gewährleistet werden. Die erforderliche Kooperation zwischen Pädagogik, den unterschiedlichen Bereichen der Schulerhaltung sowie Fragen des Schulrechts bedingt eine enge Zusammenarbeit der Fachabteilungen, unter effizienter Koordination der Sektion III in der neu errichteten Abteilung III/13.

 

Zu Frage 7:

Bei den in Auslandsverwendung stehenden Lehrkräften liegt ein Anwendungsfall des
§ 41 Abs. 1 BDG 1979 vor. Die Materialien zur Dienstpragmatik-Novelle 1969 und zum BDG 1979 lassen eine solche Sicht (aufgrund der verwendeten demonstrativen Aufzählung) zu. Der Empfehlung, auf eine legistische Maßnahme hinzuwirken, wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur 2. Dienstrechts-Novelle 2007 entsprochen.

 

Zu Fragen 8 und 11:

Der adäquate Einsatz von aus dem Auslandseinsatz zurückkehrenden Lehrkräften wird den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien in einer Aussendung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur anempfohlen – die Lehrkräfte werden darin namentlich genannt, auf ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse wird verwiesen.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veranstaltet ab 2009 Rückkehrerinnen- und Rückkehrer-Seminare, in denen die Lehrkräfte Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch haben und über wesentliche pädagogische, rechtliche und organisatorische Entwicklungen im österreichischen Bildungswesen informiert werden. Diese Seminare sollen auch den entsprechenden Einsatz geeigneter Lehrkräfte für Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zur Folge haben. Es wird somit darauf hingearbeitet, dass die in der Auslandsverwendung gewonnen oder weiter entwickelten spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Subventionslehrkräfte (ebenso wie die der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mobilitätsprogrammen) stärker und bewusster genutzt werden.

 

Zu Frage 9:

Beendigungen von Auslandsverwendungen können jeweils nur einen bestimmten Teil des Lehrkörpers erfassen, um ein gewisses Maß an Kontinuität sicherstellen zu können. Lehrkräfte, die sich einige Jahre vor der Pensionierung um eine Stelle an einer Auslandsschule bewerben, werden bei entsprechender Eignung genauso berücksichtigt – daher treten manche dann direkt nach der Auslandsverwendung in den Ruhestand.

 

Dass dies dem österreichischen Bildungswesen nicht den maximalen Nutzen durch zurückkehrende Lehrkräfte bringt, ist den zuständigen Stellen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bewusst, es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Bewerberinnen- und Bewerberlagen in vielen Fällen keine Alternative zuließ.


Zu Frage 10:

Die Entsendungsdauer beträgt maximal acht Jahre – dies ist mit pädagogischen Überlegungen zu begründen. Eine Verkürzung der Entsendedauer ist unter den momentanen Umständen nicht möglich, da es für die ausgeschriebenen Stellen schlichtweg nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gibt. Aus familiären Gründen ist es vielen Lehrerinnen und Lehrern nicht möglich, sich für einen auch nur einjährigen Aufenthalt im Ausland zu bewerben.

 

Es kann also durch eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer um wenige Jahre der gewünschte Effekt nicht erzielt werden – zudem wäre dies mit Qualitätseinbußen an den Auslandsschulen verbunden, zumal schon bei der derzeitigen 8-Jahres-Regelung die Schulen eine hohe Fluktuation bewältigen müssen.

 

Um dennoch mehr Lehrerinnen und Lehrern eine Auslandserfahrung zu ermöglichen, werden derzeit Kurzzeitprogramme ausgeweitet und auch die österreichischen Auslandsschulen als Standorte dafür einbezogen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.