7270/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0025-I/4/2011                                                          Wien, am 9. März 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Jänner 2011 unter der Nr. 7351/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend opulente Buffetorgie der Bundesregierung zum Jahresbeginn 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Finden Sie es als Gastgeber passend, in Zeiten radikaler Einsparungen und Steu­ererhöhungen zu einem opulenten Neujahrsempfang der Bundesregierung in den Festsaal der Wiener Hofburg zu laden, und sich das aus Steuergeldern finanzieren zu lassen?

 

Der Herr Vizekanzler und ich haben nicht zu einem „opulenten Neujahrsempfang“ eingeladen, sondern zu einer Informationsveranstaltung, in deren Anschluss Geträn­ke und Snacks in einem bescheidenen Umfang gereicht wurden.


 

Zu Frage 2:

Ø Wer in Ihrem Ressort hat die Weisung zur Organisation dieser Veranstaltung er­teilt?

 

Die Entscheidung für diese Veranstaltung habe ich gemeinsam mit dem Herrn Vize­kanzler getroffen.

 

Zu Frage 3:

Ø An wie viele Personen wurden diese Einladungen zum Neujahrsempfang des Bun­deskanzlers und des Vizekanzlers versendet und wie hoch sind die Kosten für den Postversand?

 

Es wurden 4600 Einladungen versendet. Die Kosten für den Postversand betrugen € 2.420,--.

 

Zu Frage 4:

Ø Wie viele Einladungen wurden für diesen Neujahrsempfang gedruckt und wie hoch sind die Kosten für den Druck?

 

Es wurden 5000 Einladungen gedruckt. Fremdkosten hiefür sind dem Bundeskanz­leramt dafür nicht entstanden.

 

Zu Frage 5:

Ø Welche konkreten Personen (exakte Aufstellung) wurden zu diesem Neujahrsem­pfang eingeladen und aufgrund welcher Auswahlkriterien wurde zu diesem Em­pfang geladen?

 

Die Einladungsliste umfasste Vertreter des „Offiziellen Öster­reich“, das sind der Bundespräsident, die Bundesregierung, Abgeordnete, Vertreter der Gesetzgebung und Vollziehung der Bundesländer, Funktionäre der Interessens­vertretungen, hochrangige Funktionsträger der Gerichtshöfe, der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes sowie Vertreter der Religionsgemeinschaften.

 

Darüber hinaus wurden Vertreter des Diplomatischen Corps, Vertreter der in Wien ansässigen UN-Organisationen, Vertreter der Zentralstellen, Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst, Kultur und Sport sowie Vertreter der Medien und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen eingeladen.


 

Zu Frage 6:

Ø Wer konkret ist in Ihrem Ressort für die Durchführung dieser Veranstaltung ver­antwortlich und wie viele Personen sind in die Durchführung und Organisation der Veranstaltung involviert?

 

Für die Durchführung dieser Veranstaltung war - wie bei allen offiziellen Veranstal­tungen des Bundeskanzleramtes - die Protokollabteilung sowie der Bundespresse­dienst verantwortlich. Es waren 14 Personen involviert. In der Vorbereitung erfolgten darüber hinaus ständig Abstimmungen mit meinem Kabinett.

 

Zu Frage 7:

Ø Ist für die Organisation und Abwicklung dieser Veranstaltung eine Agentur be­auftragt worden bzw. bedient sich Ihr Ressort für die Durchführung dieses Em­pfangs etwaiger Unternehmen? Wenn ja, an wen, aufgrund welcher Ausschrei­bung und wie hoch sind die Kosten hiefür?

 

Für die konkrete Organisation des Ablaufs an Ort und Stelle - nicht für die Vorberei­tung und die Organisation des Rahmens - wurde die „Büro Wien inszenierte Kommu­nikation Marketing GmbH“ beauftragt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen war eine Ausschreibung nicht erforderlich. Die Kosten sind in den unter Frage 10 genannten Gesamtkosten enthalten.

 

Zu Frage 8:

Ø Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage lädt die Bundesregierung zu diesem Neujahrsempfang?

 

Diese ergibt sich aus Teil 1 Z 2 sowie Teil 2 A Z 2 der Anlage zu § 2 des Bundes­ministeriengesetzes 1986. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Durchführung solcher Veranstaltungen keine Angelegenheit der Hoheitsverwaltung darstellt.

 

Zu Frage 9:

Ø Ist diese Veranstaltung im Budget 2011 vorgesehen und unter welchen konkreten Budgetansatz werden die Kosten hiefür verbucht?

 

Im Budget 2011 wurde kein eigener Budgetansatz dafür eröffnet, die Kosten hiefür sind jedoch darin enthalten und werden unter VA Ansatz 1/10008 VAP 7232.978 verbucht.


 

Zu Frage 10:

Ø Wie hoch sind die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten für diesen Em­pfang bzw. mit welchen Kosten rechnet Ihr Ressort bzw. hat diese Kosten budge­tiert?

 

Das Ressort rechnet für den Empfang mit auf das Bundeskanzleramt entfallenden Gesamtkosten von ca. € 55.000,--

 

Zu den Fragen 11 und 17:

Ø Leisten Sie als Ressortchef einen privaten Anteil an diesen Kosten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

Ø Halten Sie es angesichts des massiven Belastungspaketes Ihrer Bundesregierung nicht für gerechtfertigt, diesen Empfang schlichtweg abzusagen? Wenn nein, wa­rum nicht?

 

Die Information über die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung für das kom­mende Jahr gehört zu den Aufgaben des Bundeskanzleramtes.

 

Zu Frage 12:

Ø Wie hoch sind die budgetierten Kosten für das Buffet, Getränke etc. dieser Veran­staltung?

 

Die Kosten für das Buffet, Getränke etc. für die weit über 1000 Gäste belaufen sich auf € 40.851,24.

 

Zu Frage 13:

Ø Sind Reden an diesem Neujahrsempfang vorgesehen? Wenn ja, durch wen wer­den diese gehalten?

 

Bei der Veranstaltung haben der Herr Vizekanzler und ich jeweils eine Rede gehalten.

 

Zu Frage 14:

Ø Wie hoch sind die budgetierten Kosten für das mit der Organisation, Durchführung und Endabwicklung dieses Neujahrsempfangs betraute Personal?

 

Die externen Personalkosten betrugen € 1.134,--. Zusätzliche ressortinterne Perso­nalkosten sind nicht angefallen.

 


Zu Frage 15:

Ø Wie hoch sind die budgetierten Kosten für etwaigen Bühnenaufbau anlässlich die­ser Veranstaltung?

 

Die Kosten für den Bühnenaufbau können nicht gesondert beziffert werden, sondern sind in den unter Frage 10 genannten Gesamtkosten enthalten.

 

Zu Frage 16:

Ø Wie hoch waren die Kosten für den Neujahrsempfang 2010?

 

Im Jahr 2010 wurde kein Neujahrsempfang abgehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen