7276/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0024-III/4a/2011 |
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Wien, 8. März 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7577/J-NR/2011 betreffend die Telefonkosten der Ressorts für das Jahr 2010, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 3:
Die Gesamtkosten für Telefonie der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betrugen im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 insgesamt EUR 292.932,47, davon EUR 166.102,65 für die Nutzung der Dienstmobiltelefone.
Zu Frage 2:
Im nachgefragten Zeitraum wurden 66 Stück Dienstmobiltelefone angeschafft. Darin ist auch der Austausch von Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit deren kurzen Lebensdauer berücksichtigt. Die Anschaffungskosten für Dienstmobiltelefone betrugen im genannten Zeitraum insgesamt EUR 7.368,92.
Zu Frage 4:
211 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht,
Kunst und Kultur (excl. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin). Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen einschließlich der Schulen liegen der Zentralleitung im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung in diesem Bereich keine Informationen vor.
Zu Frage 5:
17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin.
Zu Frage 6:
Die Kosten der 17 Dienstmobiltelefone für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin sind in den Allgemeinkosten für Telefonie inkludiert (vgl. Fragen 1 und 3). Für die Auswertung deren Kosten müssten mangels eigener Kostenstelle daher sämtliche Rechnungen händisch durchgesehen werden. Dies würde einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand bedeuten.
Zu Fragen 7 und 8:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur besteht die Möglichkeit bei den Dienstmobiltelefonen über eine Privatleitung auf eigene Kosten zu telefonieren (Privatcall). Diese Kosten werden vom Dienstmobiltelefonbetreiber direkt der/dem Bediensteten verrechnet. Jegliche Privatnutzung der Dienstleitung ist untersagt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Ausgabe des Dienstmobiltelefons entsprechend angewiesen. Weiters erfolgt eine stichprobenmäßige Überprüfung der Rechnungen und bei überdurchschnittlich hohen Rechnungen wird eine Stellungnahme/Begründung der/des Bediensteten eingeholt und allenfalls eine Refundierung von anteiligen Kosten eingefordert (zB. wenn der Privatcall im Ausland nicht funktioniert und hier Kosten außerhalb von Dienstgesprächen angefallen sind).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.