7277/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7615 /J der Abgeordneten Hofer et al wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4, 6 bis 11:

 

Die legistische Zuständigkeit liegt beim Bundesminister für Gesundheit. Dem BMASK liegen keine Daten über Verarbeitungshilfsstoffe in der Lebensmittelproduktion vor.

Zu Frage 3 und 5:

Die derzeit im Europäische Parlament behandelte Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel soll eine Kennzeichnungspflicht von bestimmten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen – sofern sie im Enderzeugnis vorhanden sind und geeignet sind, Allergien oder Unverträglichkeiten auszulösen – vorschreiben. Ebenso müssen dem Verordnungsvorschlag zufolge zukünftig alle Inhaltsstoffe, die Nanomaterialien enthalten, im Zutatenverzeichnis eindeutig angeführt werden.