7281/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0005-Pr 1/2011

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7358/J-NR/2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erhebung der Herkunft und Höhe des Geldes der Grasser-Privatstiftung in Liechtenstein“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nein. Die Stellvertreterin des Leiters der Medienstelle hat nach den mir vorliegenden Berichten lediglich bestätigt, dass der Faktenkomplex BUWOG von einem Staatsanwalt bearbeitet wird. Der zuständige Staatsanwalt befand sich nicht auf Urlaub. Für den Fall seiner Verhinderung ist durch die Geschäftsverteilung der Staatsanwaltschaft Wien ein Vertreter bestimmt. Die ebenfalls gestellte Frage nach der voraussichtlichen Dauer des Ermittlungsverfahrens wurde – wie in komplexen Wirtschaftsstrafsachen stets – so beantwortet, dass aufgrund des umfangreichen Aktenmaterials die noch erforderliche Bearbeitungsdauer nicht seriös eingeschätzt werden könne.

Zu 2:

Die finanzbehördliche Prüfung der Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein wird derzeit vorgenommen.

Zu 3 und 4:

Dem Beschuldigten wurden in mehrstündigen Vernehmungen zahlreiche Fragen gestellt, in denen sich naturgemäß der (damalige) Ermittlungs- und Kenntnisstand der befassten Staatsanwälte und Kriminalbeamten widerspiegelte.

Im Übrigen betreffen die Fragen konkrete Erhebungsschritte bzw. Zwischenergebnisse eines anhängigen, gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens. Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine konkrete Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

 

. Februar 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)