7286/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0003-II/A/9/2011

Wien, am 14. März 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7370/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass man Qualität produzieren muss, diese nicht erprüfen kann. Entschieden weise ich zurück, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen oder die Lebensmittelkontrollen unzureichend sind. Im gegenständlichen – wie in den meisten sonstig bekannten „Skandalen“ – handelte es sich um kriminelle Machenschaften, die weder durchs Lebensmittelrecht noch durch engmaschige Kontrollen im Lebensmittelbereich gänzlich vermieden werden können.

 

Frage 1:

Zum damaligen und auch gegenwärtigen Zeitpunkt liefert(e) das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) keinen Hinweis darauf, dass Produkte aus den betroffenen deutschen Betrieben auf den österreichischen Markt gelangt sind. Seit dem 3. Jänner 2011 langen laufend Notifikationen ein, in denen den Mitgliedstaaten Vertriebswege, Maßnahmen wie Betriebssperren, Analysenergebnisse in Zusammenhang mit Futtermitteln und Lebensmitteln von Tieren, die mit möglicherweise kontaminierten Futtermitteln gefüttert wurden, mitgeteilt werden. Diese Notifikationen erfolgen sowohl von Deutschland als auch von jenen Mitgliedstaaten, in die Futtermittel bzw. Lebensmittel aus Betrieben in Deutschland, die möglicherweise kontaminierte Futtermittel verfüttert haben, geliefert wurden. Letztere zeigen beispielsweise, dass in keinem der in andere Mitgliedstaaten gelieferten und untersuchten Lebensmittel Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt wurden.

 

Frage 2:

Von den Lebensmittelaufsichtbehörden der Länder wurden bereits – außerhalb des vorgesehenen Probenplans - Fleisch- und Eiproben gezogen und auf Dioxin untersucht.

Im Rahmen der „Dioxin-Schwerpunktaktion“ für das Jahr 2011 wird dem Vorfall insoferne Rechnung getragen, in dem die Probenzahl um 50% aufgestockt und zur vorsorgenden Gewährleistung der Sicherheit die für September bis Oktober vorgesehene Probenziehung bereits im Februar/März begonnen wird (sie endet wie vorgesehen im Oktober). Die zusätzlichen Proben und deren Herkunft werden nach einer Beurteilung des Risikos auf Basis der verwendeten Futtermittel sowie der in Deutschland betroffenen Erzeugnisse festgelegt. Dieses Dioxin-Monitoring im Lebensmittelbereich wurde von Österreich auch nach Beendigung der diesbezüglichen europäischen Vorgabe (2009) weitergeführt (Siehe auch Antwort auf die Frage 5) .

 

Frage 3:

Als unmittelbare Reaktion auf die deutschen Meldungen wurden in Österreich ohne konkreten Verdacht aufgrund von RASFF-Meldungen 19 Proben zur Untersuchung auf Dioxin an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Bei den bisherigen Analyseergebnissen wurden keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt.

 

Frage 4:

Hier ist grundsätzlich einmal festzuhalten, dass Importverbote für die gesamte Produktpalette bzw. einzelne Kategorien von Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern (wie z.B. ein generelles Importverbot von Schweinefleisch oder Eiern aus Deutschland) eu-rechtlich nicht möglich sind. Importverbote für bestimmte, spezifische, klar definierte Produkte (z.B. Schweinefleisch der Firma x aus dem Produktionszeitraum xy) sind bei begründetem Verdacht einer Gesundheitsgefährdung selbstverständlich umsetzbar, diese Sachlage war aber im konkreten Fall nicht gegeben.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Deutschland kam auf Grundlage seiner Risikoabschätzung zu dem Ergebnis, dass selbst dann, wenn Eier oder Schweinefleisch

 


mit Gehalten im Bereich der höchsten in Deutschland gemessenen Werte über einen längeren Zeitraum verzehrt wurden, weder eine unmittelbare noch eine langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung für die Verbraucher/innen zu erwarten ist.

 

Die Setzung besonderer Maßnahmen, wie z.B. ein Verbringungsverbot von bestimmten Lebensmitteln aus Deutschland (Sofortmaßnahme gemäß Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) war daher - und auch aus den zu Punkt 1 genannten Gründen - nicht erforderlich. Auch von der Europäischen Kommission wurde festgestellt, dass es keinen Grund gibt, Beschränkungsmaßnahmen hinsichtlich tierischer Lebensmittel aus Deutschland zu erlassen und derartige Maßnahmen als unverhältnismäßig angesehen werden.

 

Frage 5:

Von 2005 bis 2009 wurde europaweit und daher auch in Österreich ein jährliches Monitoring über die Hintergrundbelastung von Lebens- und Futtermitteln mit Dioxinen durchgeführt. Dieses EU-weite Monitoring-Programm ist zwar 2009 ausgelaufen, wurde aber von Österreich weitergeführt. Ziel war und ist es, zuverlässige Daten über die Belastung (insbesondere die „Hintergrundbelastung“) von Lebensmitteln mit diesen Substanzen zu erhalten und in weiterer Folge notwendige Maßnahmen zu setzen, um die Gehalte an Dioxinen in Lebensmitteln auf das niedrigste erreichbare Niveau zu reduzieren. Untersucht werden u.a. Milch- und Milchprodukte, Eier (Freiland und Käfig), Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Huhn) und Fisch, aber auch Säuglingsnahrung, wobei die Produktgruppen jährlich nicht genau dieselben sind, aber in etwa gleich bleiben. Die Schwerpunktaktionen zur Dioxinkontrolle in Lebensmitteln zeigen deutlich, dass österreichische Lebensmittel im Hinblick auf Dioxine und PCB nur gering belastet sind.

 

2005: Insgesamt wurden zu dieser Aktion 50 Proben auf Dioxin untersucht, wovon keine zu beanstanden war.

 

2006: Alle 52 Proben entsprachen bezüglich ihrer Gehalte an Dioxinen der Verordnung (EG) Nr. 2375/2001 sowie der Verordnung (EG) Nr. 684/2004 und wurden als "nicht beanstandet" beurteilt.

 

2007: Österreichweit wurden 40 Proben untersucht; keine einzige der untersuchten Proben war hinsichtlich Kontamination mit Dioxinen bzw. PCB zu beanstanden.

Bei einer Probe (Schweinefleisch) erfolgte ein Hinweis an die zuständige Landesbehörde (Lebensmittelaufsicht bzw. Landeshauptleute) aufgrund einer Überschreitung des Auslösewertes von 0,5 pg/g Fett für dioxinähnliche PCB gemäß Empfehlung 2006/88/EG.

 

2008: Insgesamt wurden 42 Proben untersucht; alle 42 Proben wurden bezüglich Dioxin/dioxinähnliche PCB nicht beanstandet.

Bei 2 Proben erfolgte aufgrund Überschreitung eines Auslösewertes (dioxinähnliche PCB) eine entsprechende Verständigung der zuständigen Landesbehörden.


2009: Insgesamt wurden zu dieser Aktion österreichweit 40 Proben untersucht.

Alle 40 Proben waren bezüglich Dioxin/dioxinähnliche PCB nicht zu beanstanden.

Bei einer Probe wurde eine (geringfügige) Überschreitung der Auslösewerte festgestellt und die zuständige Landesbehörde informiert.

2010: bisher sind 14 Proben untersucht - es wurden keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt; bei 3 Proben ist das Untersuchungsergebnis noch ausständig.

 

Fragen 6, 7, 9 und 10:

Diese Fragen fallen in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; ich darf daher auf seine Beantwortung der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 7371/J verweisen.

 

Frage 8:

Amtliche Kontrollen ergänzen und überwachen die Effektivität der Eigenkontrollen, sie haben wirkungsorientiert zu erfolgen und sind – ebenso wie Eigenkontrolle, risikobasiert zu planen d.h. die Beprobung / Überprüfung soll dort erfolgen, wo am ehesten Risiken auftreten bzw. wo Fehler weitreichende Folgen haben, weil ein „kritisches“ Vor- oder Ausgangsprodukt in einer Vielzahl von weiteren Produkten oder Folgeprodukten verarbeitet wird. Hinsichtlich Dioxin ist daher im speziellen am Beginn der Lebensmittelkette, insbesondere auch im Futtermittelbereich anzusetzen.

 

Um derartige Vorfälle in Hinkunft hintanzuhalten, sind v.a. auch europaweite Maßnahmen erforderlich. Ich kann die am Agrarministerrat am 24. Jänner 2011 getroffenen Feststellungen nur unterstützen, nämlich dass die Europäische Kommission spezifische Vorsorgemaßnahmen setzen wird wie

 

-          ein verpflichtendes Zulassungssystem für Betriebe, die mit Fetten für Tierfuttermittel arbeiten,

-          Verbesserungen in der Trennung von Produktschienen für Fette für Tierfuttermittel von jenen für andere Fette,

-          strengere Anforderungen an Monitoring und Probenziehung und

-          eine Meldeverpflichtung für private Labors, die Dioxinuntersuchungen durchführen.

 

Für Österreich kann ich versichern, dass das Dioxin-Monitoring im Lebensmittelbereich auch in den kommenden Jahren weitergeführt wird.