7291/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.03.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0029-I/4/2011 Wien, am 11. März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2011 unter der Nr. 7367/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dauer von Asylverfahren gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie viele Asylverfahren waren seit 1999 jeweils zu Jahresende nicht abgeschlossen und wie hat sich dieser „Rucksack“ seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes entwickelt?
Ø Wie viele Asylverfahren sind derzeit beim Asylgerichthof anhängig und unerledigt (Stichtag: Eingangsdatum der Anfrage)?
Ø Wie genau hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer von Asylverfahren seit Errichtung des Asylgerichtshofes verändert?
Die Zahl der offenen Berufungsverfahren vor dem vormals für Berufungsangelegenheiten zuständigen Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) betrug - auf Grundlage der jeweiligen (auch dem Parlament zugeleiteten) Tätigkeitsberichte des UBAS
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1999 |
rd. 6.000 |
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2000 |
rd. 6.500 |
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2001 |
rd. 7.600 |
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2002 |
rd. 12.000 |
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2003 |
rd. 18.600 |
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2004 |
rd. 21.900 |
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2005 |
rd. 24.500 |
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2006 |
rd. 28.200 |
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2007 |
rd. 25.100 |
Die Zahl der über die Beschwerdeverfahren hinausgehenden anhängigen Asylverfahren fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Mit 1. Juli 2008 hat der Asylgerichtshof (AsylGH) 23.600 Beschwerdeverfahren übernommen. Diese Beschwerdeverfahren konnten nach den mir vom AsylGH vorliegenden Informationen bis zum Jahreswechsel 2010/2011 um mehr als 2/3 auf rd. 7.000 Verfahren reduziert werden.
Parallel dazu konnten auch von den 26.400 seit Juli 2008 beim AsylGH neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren fast 2/3 abgeschlossen werden, sodass die Zahl der davon noch anhängigen Beschwerdeverfahren noch rd. 8.000 beträgt.
Insgesamt sind sohin seit seiner Einrichtung rd. 50.000 Beschwerdeverfahren beim AsylGH anhängig geworden, davon konnten insgesamt bereits 70% (rd. 35.000 Verfahren) abgeschlossen werden.
80% der beim AsylGH seit Juli 2008 anhängig gewordenen und zwischenzeitig bereits abgeschlossenen Beschwerdeverfahren weisen eine Verfahrensdauer von 6 Monaten auf. In jenen Fällen, in denen über die Zuständigkeit Österreichs oder eines anderen EU-Staates für die Durchführung der Asylverfahren zu entscheiden war (Dublin-Verfahren), beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 2 bis 3 Wochen.
Seit der Einführung des AsylGH konnte damit die Dauer der Asyl-Beschwerdeverfahren nachhaltig reduziert und die Zahl der offenen Beschwerdeverfahren deutlich gesenkt werden.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Stimmt es, dass der Personalstand des
Asylgerichtshofs reduziert werden soll?
Wenn ja, wie genau (Planstellen und Mitarbeiter)?
Ø Wie wird sich die geplante Personalreduzierung auf die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer auswirken bzw. wie viel schneller könnte die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer ohne die geplante Personalreduzierung weiter gesenkt werden?
Ø Wie hoch sind die jährlichen Einsparungen durch die geplante Personalreduktion?
Der vom Nationalrat für 2011 beschlossene Stellenplan sieht für den AsylGH eine Reduktion des Personalstandes gegenüber 2010 um 22 Planstellen bzw. MitarbeiterInnen vor.
Diese Reduktion wurde in Zusammenarbeit mit dem Präsidium des AsylGH erarbeitet, um einen Beitrag des AsylGH zur Budgetkonsolidierung zu leisten ohne die Ziele - den noch anhängigen Rest an Altverfahren im heurigen Jahr abzubauen und im Laufe des nächsten Jahres die generelle Durchschnittsdauer eines Beschwerdeverfahrens auf 6 bis maximal 10 Monate zu senken - dadurch in Frage zu stellen.
Die hohe Effizienz der Arbeit des Asylgerichtshofes wird insbesondere durch den hohen Spezialisierungsgrad der RichterInnen und der in den Gerichtsabteilungen tätigen MitarbeiterInnen sowie kontinuierliche Rationalisierungen von Arbeitsschritten und ein Qualitätsmanagementsystem unterstützt; so weist der AsylGH seit Oktober 2009 eine ISO-Zertifizierung seiner Arbeitsabläufe auf.
Die mit der Personalreduktion 2011 verbundenen Einsparungen betragen € 614.000.
Bereits bei der Einrichtung des AsylGH war angedacht, jene Personalinvestitionen, die konkret auf den Abbau der Altverfahren gerichtet waren, mittelfristig schrittweise rückzuführen. In diesem Zusammenhang sieht das Bundesfinanzrahmengesetz für 2014 (d.h. nach Abbau der Altverfahren und Beschleunigung aller Beschwerdeverfahren) eine Einsparung von insgesamt 12 Planstellen im Kostenrahmen von rd. € 400.000 vor.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch sind die jährlichen Verfahrenskosten für ein laufendes Asylverfahren vor dem Asylgerichtshof für die öffentliche Hand?
Die durchschnittlichen Verfahrenskosten betragen derzeit pro Verfahren insgesamt € 1.400.
Mit freundlichen Grüßen