7291/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0029-I/4/2011                                                       Wien, am 11. März 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2011 unter der Nr. 7367/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Dauer von Asylverfahren gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø Wie viele Asylverfahren waren seit 1999 jeweils zu Jahresende nicht abge­schlossen und wie hat sich dieser „Rucksack“ seit der Einrichtung des Asylge­richtshofes entwickelt?

Ø Wie viele Asylverfahren sind derzeit beim Asylgerichthof anhängig und unerledigt (Stichtag: Eingangsdatum der Anfrage)?

Ø Wie genau hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer von Asylverfah­ren seit Errichtung des Asylgerichtshofes verändert?

 

Die Zahl der offenen Berufungsverfahren vor dem vormals für Berufungsangelegen­heiten zuständigen Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) betrug - auf Grundlage der jeweiligen (auch dem Parlament zugeleiteten) Tätigkeitsberichte des UBAS


1999

rd. 6.000

2000

rd. 6.500

2001

rd. 7.600

2002

rd. 12.000

2003

rd. 18.600

2004

rd. 21.900

2005

rd. 24.500

2006

rd. 28.200

2007

rd. 25.100

 

Die Zahl der über die Beschwerdeverfahren hinausgehenden anhängigen Asylver­fahren fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Mit 1. Juli 2008 hat der Asylgerichtshof (AsylGH) 23.600 Beschwerdeverfahren über­nommen. Diese Beschwerdeverfahren konnten nach den mir vom AsylGH vorlie­genden Informationen bis zum Jahreswechsel 2010/2011 um mehr als 2/3 auf rd. 7.000 Verfahren reduziert werden.

 

Parallel dazu konnten auch von den 26.400 seit Juli 2008 beim AsylGH neu anhän­gig gewordenen Beschwerdeverfahren fast 2/3 abgeschlossen werden, sodass die Zahl der davon noch anhängigen Beschwerdeverfahren noch rd. 8.000 beträgt.

 

Insgesamt sind sohin seit seiner Einrichtung rd. 50.000 Beschwerdeverfahren beim AsylGH anhängig geworden, davon konnten insgesamt bereits 70% (rd. 35.000 Verfahren) abgeschlossen werden.

 

80% der beim AsylGH seit Juli 2008 anhängig gewordenen und zwischenzeitig be­reits abgeschlossenen Beschwerdeverfahren weisen eine Verfahrensdauer von 6 Monaten auf. In jenen Fällen, in denen über die Zuständigkeit Österreichs oder eines anderen EU-Staates für die Durchführung der Asylverfahren zu entscheiden war (Dublin-Verfahren), beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 2 bis 3 Wo­chen.

 

Seit der Einführung des AsylGH konnte damit die Dauer der Asyl-Beschwerdever­fahren nachhaltig reduziert und die Zahl der offenen Beschwerdeverfahren deutlich gesenkt werden.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø Stimmt es, dass der Personalstand des Asylgerichtshofs reduziert werden soll?
Wenn ja, wie genau (Planstellen und Mitarbeiter)?

Ø Wie wird sich die geplante Personalreduzierung auf die durchschnittliche Gesamt­verfahrensdauer auswirken bzw. wie viel schneller könnte die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer ohne die geplante Personalreduzierung weiter gesenkt werden?

Ø Wie hoch sind die jährlichen Einsparungen durch die geplante Personalreduktion?

 

Der vom Nationalrat für 2011 beschlossene Stellenplan sieht für den AsylGH eine Reduktion des Personalstandes gegenüber 2010 um 22 Planstellen bzw. Mitarbeiter­Innen vor.

 

Diese Reduktion wurde in Zusammenarbeit mit dem Präsidium des AsylGH erar­beitet, um einen Beitrag des AsylGH zur Budgetkonsolidierung zu leisten ohne die Ziele - den noch anhängigen Rest an Altverfahren im heurigen Jahr abzubauen und im Laufe des nächsten Jahres die generelle Durchschnittsdauer eines Beschwerde­verfahrens auf 6 bis maximal 10 Monate zu senken - dadurch in Frage zu stellen.

 

Die hohe Effizienz der Arbeit des Asylgerichtshofes wird insbesondere durch den ho­hen Spezialisierungsgrad der RichterInnen und der in den Gerichtsabteilungen täti­gen MitarbeiterInnen sowie kontinuierliche Rationalisierungen von Arbeitsschritten und ein Qualitätsmanagementsystem unterstützt; so weist der AsylGH seit Oktober 2009 eine ISO-Zertifizierung seiner Arbeitsabläufe auf.

 

Die mit der Personalreduktion 2011 verbundenen Einsparungen betragen € 614.000.

 

Bereits bei der Einrichtung des AsylGH war angedacht, jene Personalinvestitionen, die konkret auf den Abbau der Altverfahren gerichtet waren, mittelfristig schrittweise rückzuführen. In diesem Zusammenhang sieht das Bundesfinanzrahmengesetz für 2014 (d.h. nach Abbau der Altverfahren und Beschleunigung aller Beschwerdever­fahren) eine Einsparung von insgesamt 12 Planstellen im Kostenrahmen von rd. € 400.000 vor.

 


Zu Frage 7:

Ø Wie hoch sind die jährlichen Verfahrenskosten für ein laufendes Asylverfahren vor dem Asylgerichtshof für die öffentliche Hand?

 

Die durchschnittlichen Verfahrenskosten betragen derzeit pro Verfahren insgesamt € 1.400.

 

Mit freundlichen Grüßen