7292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. März 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0008-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7408/J betreffend „Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz“, welche die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 18. Jänner 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Neuregelung des § 8 Abs. 2 Bundes– Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zwar eine Veröffentlichung der Teiletappenpläne über die Barrierefreiheit für alle Bundesministerien, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Rechungshof, den National- und Bundesrat sowie die Volksanwaltschaft bestimmt; für die Kundmachung der Teiletappenpläne ist jedoch keine Frist vorgesehen. Den Erläuternden Bemerkungen zur Novelle ist zu entnehmen, dass als Basis für diese Kundmachung die bereits bestehenden, vor dem 31. Dezember 2010 schon erstellten und damit bereits geltenden Teiletappenpläne heranzuziehen sind. An die Kundmachung des jeweiligen Teiletappenplanes auf der Homepage knüpft sich die rechtliche Folge der Änderung der Frist (Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen bis 31. Dezember 2019). Ab 1. Jänner 2020 kommt das Gesetz auch für bauliche Barrieren in Bundesgebäuden ohne Einschränkungen zur Anwendung.

 

Der (Teil-)Etappenplan meines Ministeriums wurde fristgerecht adaptiert und ist mittlerweile auf der Homepage des Ressorts kundgemacht.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der (Teil-)Etappenplan wurde, wie im Gesetz vorgesehen, nach Perioden und nicht nach Jahren erstellt. Eine jährliche Auflistung oder Vorschau ist daher nicht möglich. Die weiteren Maßnahmen sind dem in der Beilage enthaltenen Etappenplan meines Ressorts zu entnehmen.

 

Für den Bereich des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ist festzuhalten:

 

Von den per September 2011 insgesamt 57 Kundenservice-Standorten sind 33 bereits jetzt barrierefrei erreichbar; drei weitere werden bis Ende 2011 barrierefrei erreichbar sein. Weitere fünf Standorte können fristgerecht barrierefrei erreichbar sein. Die übrigen 16 Standorte sind auf Grund der baulichen Situation nicht für einen Umbau geeignet, weswegen organisatorische Maßnahmen bis hin zu Hausbesuchen gesetzt werden.

 

Die Beschussämter in Wien und Ferlach werden im Zuge anstehender und künftiger baulicher Umbauarbeiten in Abstimmung mit dem Eigentümer BIG bestmöglich an die Anforderungen betreffend Barrierefreiheit angepasst.

 

 

 

Beilage


Zusammenstellung der Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit in

 Folge des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG)

 

Zentralstelle BMWFJ

Bezeichnung

Adresse

Maßnahme(n)

Stand

a) Regierungsgebäude

     (Anm.: auch Organisationseinheiten

     des BMASK,

     des BMLFUW und

     des BMVIT

     sind untergebracht)

1010 Wien,
Stubenring 1

Not- und Sicherheitsbeleuchtung (einschl. Blinkleuchten);

Eingangstüren (Schallautzerstr.) in Fluchtrichtung;

Schwingtüren (Stiegenhäuser) beseitigen;

Kennzeichnung  mind. 1 WC-Anlage;

WC- Türe nicht nach innen öffnen

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Handläufe;

Aufzüge - Spiegel an Rückseite;

Durchgangslichte Vorraumtüre vor Behinderten -WC

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Anm.:

Erst-Anlaufstelle (Portier / Foyer Haupteingang);

Einlaufstelle BMASK

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Einlaufstelle BMWFJ;

Einlaufstelle BMLFUW;

Tourismusservicestelle im BMWFJ;

Tourismusförderstelle im BMWFJ;

fertiggestellt

 

 

 

 

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in Arbeit (Periode 2: bis Ende 2012)

 

 

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direkt erreichbar

 

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mittelbar erreichbar

b) Sektion II im BMWFJ
    
Familie und Jugend

1010 Wien,
Franz-Josef-Kai 51

Eingangsbereich - Rampe mit autom. Schiebetüre;    Behinderten-WC im EG

fertiggestellt

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Anm.:

(Jugendinformation) -Parteienverkehr im EG

c) Sektion IV im BMWFJ
    Bereich Energie

1010 Wien,
Schwarzenbergplatz 1

 

Anm.: Dienststelle soll bis Anfang 2012 in das Regierungsgebäude übersiedelt sein; Objekt wird anschließend veräußert - daher keine weiteren Maßnahmen

d) Sektion IV  im BMWFJ
      Bereich Bergbau und Montanbehörde Ost

1020 Wien,
Denisgasse 31

Kennzeichnung des barrierefreien Einganges über  Hof  (Rückseite)

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Anm.: Besprechungsraum im EG

fertiggestellt

 

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Anm.: Besprechungsraum im EG;
sehr geringer Parteienverkehr

e) Sektion IV im BMWFJ
      Montanbehörde Süd

8700 Leoben,
Straussgasse 1

Zugangsrampe (mobil - feste Rampe nicht möglich);

Bestehende WC-Anlage in ein Behinderten-WC umgebaut;

Gegensprechanlage

fertiggestellt

 

 

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Anm.: Sehr geringer Parteienverkehr

f) Sektion IV im BMWFJ
     Montanbehörde West

5020 Salzburg,
Aignerstr. 10

Barrierefreier Haupteingang

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in Arbeit (Periode  2: bis Ende 2012)

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Anm.: Dienststelle mittelbar erreichbar;
 sehr geringer Parteienverkehr

g) Bundesvergabeamt
    Bundeswettbewerbsbehörde

1020 Wien,
Praterstr. 31

Dritteinmietung
bisherige Maßnahmen evaluiert
weitere Maßnahmen:



Periode 3: 2013 bis Ende 2015