7294/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.03.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0013-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien,10. März 2011
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7494/J-NR/2011 betreffend Dienstwagen der
Bundesregierung, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am
24. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4, 6, 8, 9, 16 bis 19, 21 und 22:
Der
Fuhrpark der Zentralstelle des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung
besteht derzeit (Stand 1. Jänner 2011) aus drei Fahrzeugen und zwar
Ø BMW 740d, Betriebsart Diesel, Regierungsfahrzeug: Dieses ersetzt seit 30. November 2010 das Vorgängerfahrzeug Audi A8 aus dem Jahr 2007. Die Anschaffungskosten über einen BBG-Leasingvertrag für Regierungsfahrzeuge betrugen € 3.562,25 für eine Laufzeit von 12 Monaten oder 60.000 km (je nachdem welches Ereignis früher eintritt). Dieses KFZ besitzt folgende Sonderausstattung: Komfortsitze, Standheizung, adaptives Kurvenlicht, aktive Geschwindigkeitsregelung Stop and Go. Die Kosten für die Sonderaustattung sind im Leasingpreis enthalten. Vom 30. November 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden mit diesem Fahrzeug 5.040 km zurückgelegt. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 688,93, die Erhaltungskosten auf € 2.454,84.
Die Anschaffungskosten beim Kauf des Audi A8 (Vorgängerfahrzeug vom BMW 740d) im Jahr 2007 betrugen € 60.402,36. Dieses KFZ hatte keine Sonderausstattung. In der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 30. November 2010 wurden mit dem Fahrzeug insgesamt 74.362 km zurückgelegt. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 7.626,94, die Erhaltungskosten auf € 6.330,04.
Ø Audi
A6, Betriebsart Diesel: Anschaffung über BBG-Leasingvertrag 2009,
monatliche
Leasingrate € 525,92, besitzt keine Sonderausstattung und wird von
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Ressorts benützt. Die Kilometerleistung im Jahr 2010
betrug bei diesem
Fahrzeug 55.224 km. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 4.059,72,
die Erhaltungskosten auf € 209,53.
Ø VW-Bus
TDI, Betriebsart Diesel: Anschaffung 2010 über einen BBG-Leasingvertrag,
monatliche Leasingrate € 726,32, besitzt keine Sonderausstattung und
wird von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts benützt. Die
Kilometerleistung im Jahr 2010 betrug bei diesem Fahrzeug 8.985 km. Die
Treibstoffkosten beliefen sich auf € 942,04, die Erhaltungskosten auf
€ 217,27.
Zu Frage 5:
Der
BMW 740d – als Regierungsfahrzeug – wird ausschließlich von
mir benützt. Die beiden
anderen Fahrzeuge (Audi A6 und VW-Bus TDI) werden für die dienstlichen
Erfordernisse des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zur
Verfügung gestellt (Dienstreisen, Fahrten für Delegationen,
Personentransporte, sonstige Transporte).
Zu Fragen 7 und 10:
Das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat derzeit zwei
Kraftfahrer im
Personalstand. Beide Kraftfahrer stehen für mich zur Verfügung.
Für die anderen Kraftfahrzeuge stehen aufgrund des
Verwaltungsübereinkommens zwischen meinem Ressort und dem
Bundesministerium Unterricht, Kunst und Kultur KFZ-Lenker des
Unterrichtsministeriums zur Verfügung.
Zu Frage 11:
Die
Prämiengesamtsumme für den BMW 740d beträgt € 8.634,07
(Haftpflicht und Vollkasko-
versicherung, motorbezogene Versicherungssteuer, BBG-Versicherungsvertrag,
Vertragsdauer: 30. November 2010 bis 30. November 2011).
Für
das Vorgängermodell Audi A8 belief sich dieser Betrag auf € 1.377,79
(Haftpflicht bis
30. November 2010).
Zu Fragen 12 bis 14:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 7481/J-NR/2011 durch den Herrn Bundes-kanzler verwiesen.
Zu Frage 15:
Eine
private Nutzung ist abgesehen von den in der Beantwortung der Fragen 12 bis 14
genannten Fällen nicht vorgesehen.
Zu Frage 20:
Derzeit
sind im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine
Fahrzeugankäufe
geplant.
Zu Frage 23:
Im
Jahre 2010 wurden 2 Unfälle verursacht und zwar mit dem Ministerwagen Audi
A8. Beide Schäden am bundeseigenen Fahrzeug waren minimal (Kratzer im
Lack, verbogene
Kennzeichentafel, Sprung am Motorhaubengrill) und wurden nicht repariert, daher
entstanden auch keine Kosten.
Beim Audi A6 entstand ein Schaden in Höhe von € 1.941,22 (Parkschaden mit Fahrerflucht).
Zu Frage 24:
Die Bezahlung der Strafmandate erfolgt durch den jeweils betroffenen Chauffeur aus Privatmitteln.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.