7294/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

                                                                                                            BMWF-10.000/0013-III/4a/2011

 

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                           Wien,10. März 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7494/J-NR/2011 betreffend Dienstwagen der
Bundesregierung, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am
24. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4, 6, 8, 9, 16 bis 19, 21 und 22:

Der Fuhrpark der Zentralstelle des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
besteht derzeit (Stand 1. Jänner 2011) aus drei Fahrzeugen und zwar

 

Ø  BMW 740d, Betriebsart Diesel, Regierungsfahrzeug: Dieses ersetzt seit 30. November 2010 das Vorgängerfahrzeug Audi A8 aus dem Jahr 2007. Die Anschaffungskosten über einen BBG-Leasingvertrag für Regierungsfahrzeuge betrugen € 3.562,25 für eine Laufzeit von 12 Monaten oder 60.000 km (je nachdem welches Ereignis früher eintritt). Dieses KFZ besitzt folgende Sonderausstattung: Komfortsitze, Standheizung, adaptives Kurvenlicht, aktive Geschwindigkeitsregelung Stop and Go. Die Kosten für die Sonderaustattung sind im Leasingpreis enthalten. Vom 30. November 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden mit diesem Fahrzeug 5.040 km zurückgelegt. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 688,93, die Erhaltungskosten auf € 2.454,84.

 

Die Anschaffungskosten beim Kauf des Audi A8 (Vorgängerfahrzeug vom BMW 740d) im      Jahr 2007 betrugen € 60.402,36. Dieses KFZ hatte keine Sonderausstattung. In der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis 30. November 2010 wurden mit dem Fahrzeug insgesamt 74.362 km zurückgelegt. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 7.626,94, die Erhaltungskosten auf € 6.330,04.


Ø  Audi A6, Betriebsart Diesel: Anschaffung über BBG-Leasingvertrag 2009, monatliche
Leasingrate € 525,92, besitzt keine Sonderausstattung und wird von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Ressorts benützt. Die Kilometerleistung im Jahr 2010 betrug bei diesem
Fahrzeug 55.224 km. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 4.059,72, die Erhaltungskosten auf € 209,53.

 

Ø  VW-Bus TDI, Betriebsart Diesel: Anschaffung 2010 über einen BBG-Leasingvertrag,
monatliche Leasingrate € 726,32, besitzt keine Sonderausstattung und wird von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts benützt. Die Kilometerleistung im Jahr 2010 betrug bei diesem Fahrzeug 8.985 km. Die Treibstoffkosten beliefen sich auf € 942,04, die Erhaltungskosten auf € 217,27.

 

Zu Frage 5:

Der BMW 740d – als Regierungsfahrzeug – wird ausschließlich von mir benützt. Die beiden
anderen Fahrzeuge (Audi A6 und VW-Bus TDI) werden für die dienstlichen Erfordernisse des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt (Dienstreisen, Fahrten für Delegationen, Personentransporte, sonstige Transporte).

 

Zu Fragen 7 und 10:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat derzeit zwei Kraftfahrer im
Personalstand. Beide Kraftfahrer stehen für mich zur Verfügung. Für die anderen Kraftfahrzeuge stehen aufgrund des Verwaltungsübereinkommens zwischen meinem Ressort und dem Bundesministerium Unterricht, Kunst und Kultur KFZ-Lenker des Unterrichtsministeriums zur Verfügung.

 

Zu Frage 11:

Die Prämiengesamtsumme für den BMW 740d beträgt € 8.634,07 (Haftpflicht und Vollkasko-
versicherung, motorbezogene Versicherungssteuer, BBG-Versicherungsvertrag, Vertragsdauer: 30. November 2010 bis 30. November 2011).

 

Für das Vorgängermodell Audi A8 belief sich dieser Betrag auf € 1.377,79 (Haftpflicht bis 
30. November 2010).

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage  Nr. 7481/J-NR/2011 durch den Herrn Bundes-kanzler verwiesen.

 

Zu Frage 15:

Eine private Nutzung ist abgesehen von den in der Beantwortung der Fragen 12 bis 14
genannten Fällen nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 20:

Derzeit sind im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine Fahrzeugankäufe
geplant.


Zu Frage 23:

Im Jahre 2010 wurden 2 Unfälle verursacht und zwar mit dem Ministerwagen Audi A8. Beide Schäden am bundeseigenen Fahrzeug waren minimal (Kratzer im Lack, verbogene
Kennzeichentafel, Sprung am Motorhaubengrill) und wurden nicht repariert, daher entstanden auch keine Kosten.

 

Beim Audi A6 entstand ein Schaden in Höhe von € 1.941,22 (Parkschaden mit Fahrerflucht).

 

Zu Frage 24:

Die Bezahlung der Strafmandate erfolgt durch den jeweils betroffenen Chauffeur aus Privatmitteln.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.