7297/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.03.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0045-III/5/a/2011
Wien, am . März 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2011 unter der Zahl 7368/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „kriminelle Asylwerber und die Gesamtkosten für deren Grundversorgung 2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Statistiken zur Durchschnitts- und Gesamtzahl pro Jahr werden nicht geführt.
Mit Stichtag 1. Jänner 2010 befanden sich 15.987 Asylwerber gemäß der Grundver-sorgungsvereinbarung (Artikel 15a B-VG) in der Grundversorgung in den Bundesländern, davon 555 im Burgenland, 833 in Kärnten, 3.394 in Niederösterreich, 3.046 in Oberösterreich, 995 in Salzburg, 1.942 in der Steiermark, 1.238 in Tirol, 642 in Vorarlberg und 3.342 in Wien.
Mit Stichtag 1. Jänner 2011 befanden sich 12.464 Asylwerber in der Grundversorgung in den Bundesländern, davon 462 im Burgenland, 770 in Kärnten, 2.591 in Niederösterreich, 2.258 in Oberösterreich, 796 in Salzburg, 1.634 in der Steiermark, 1.014 in Tirol, 477 in Vorarlberg und 2.462 in Wien.
Zu den Fragen 2 und 3:
Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres für die in Frage 1 genannten Asylwerber als eine der anspruchsberechtigten Gruppen, die Grundversorgung erhalten, ist nicht möglich. Überdies können nur die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres für die Grundversorgung bekannt gegeben werden.
Im Jahr 2010 betrugen die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres bislang für das Burgenland € 3.320.347,73, für Kärnten € 4.939.193,14, für Niederösterreich € 16.157.179,50, für Oberösterreich € 15.646.946,81, für Salzburg € 5.107.575,33, für die Steiermark € 13.283.921,86, für Tirol € 7.940.620,88, für Vorarlberg € 5.751.282,74 und für Wien € 22.153.509,68.
Zu den Fragen 5 bis 8, 10 und 11:
Derartige Statistiken werden nicht geführt. Eine Ausweitung wird mangels erkennbaren Mehrwerts im Verhältnis zum Aufwand derzeit nicht erwogen.
Zu Frage 9:
Im Jahr 2010 betrafen die Ermittlungen gegen Asylwerber als Tatverdächtige
im Burgenland:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 15
- gegen die Freiheit 7
- gegen fremdes Vermögen 29
- gegen die Sittlichkeit 2
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 19
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 21
in Kärnten:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 102
- gegen die Freiheit 36
- gegen fremdes Vermögen 177
- gegen die Sittlichkeit 9
- gegen den Geldverkehr 3
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 29
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 68
in Niederösterreich:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 156
- gegen die Freiheit 67
- gegen fremdes Vermögen 563
- gegen die Sittlichkeit 12
- gegen den Geldverkehr 3
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 156
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 155
in Oberösterreich:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 250
- gegen die Freiheit 137
- gegen fremdes Vermögen 637
- gegen die Sittlichkeit 25
- gegen den Geldverkehr 5
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 138
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 128
in Salzburg:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 55
- gegen die Freiheit 45
- gegen fremdes Vermögen 152
- gegen die Sittlichkeit 7
- gegen den Geldverkehr 2
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 36
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 18
in der Steiermark:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 150
- gegen die Freiheit 45
- gegen fremdes Vermögen 418
- gegen die Sittlichkeit 9
- gegen den Geldverkehr 2
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 67
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 92
in Tirol:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 107
- gegen die Freiheit 58
- gegen fremdes Vermögen 307
- gegen die Sittlichkeit 4
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 44
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 305
in Vorarlberg:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 46
- gegen die Freiheit 16
- gegen fremdes Vermögen 89
- gegen die Sittlichkeit 6
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 10
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 14
in Wien:
- strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 509
- gegen die Freiheit 205
- gegen fremdes Vermögen 1.842
- gegen die Sittlichkeit 37
- gegen den Geldverkehr 9
- sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 311
- nach strafrechtlichen Nebengesetzen 1.089
Es wird angemerkt, dass ein Tatverdächtiger mehrfach gezählt wird, wenn diesem mehrere strafbare Handlungen zugeordnet werden.