7298/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.03.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0078-II/10/a/2011

Wien, am          . März 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2011 unter der Zahl 7369/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Tod des dreijährigen Cains aus Vorarlberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Auf Grund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Es wurde von der zuständigen Fremdenpolizeilichen Behörde (BH Bregenz) eine Prüfung vorgenommen.

Eine Abschiebung bzw. ein davor ergehendes Aufenthaltsverbot konnte nicht erlassen werden, weil der Fremde nach Ansicht der zuständigen Fremdenpolizeilichen Behörde aufenthaltsverfestigt, im Inland aufgewachsen und hier als langjährig rechtmäßig niedergelassen anzusehen war.