7298/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.03.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0078-II/10/a/2011
Wien, am . März 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Jänner 2011 unter der Zahl 7369/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Tod des dreijährigen Cains aus Vorarlberg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Auf Grund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Es wurde von der zuständigen Fremdenpolizeilichen Behörde (BH Bregenz) eine Prüfung vorgenommen.
Eine Abschiebung bzw. ein davor ergehendes Aufenthaltsverbot konnte nicht erlassen werden, weil der Fremde nach Ansicht der zuständigen Fremdenpolizeilichen Behörde aufenthaltsverfestigt, im Inland aufgewachsen und hier als langjährig rechtmäßig niedergelassen anzusehen war.