730/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 20. Jänner 2009 unter der Zl. 656/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe der Republik
Österreich mit der Republik Mali und der Sozialistisch Libysch-Arabischen
Volks-
Dschamahirija“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 9 bis 11:
In die offizielle
gesamtösterreichische Entwicklungshilfeleistung für die Republik
Mali, die
das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) dem
Ausschuss für Entwicklungshilfe
(Development Assistance Committee - DAC) der OECD als
ODA (Official Development Assistance)-anrechenbare Leistung bekanntgibt,
wurden
eingemeldet:
|
2004: |
88.118,-- € |
vorwiegend bundesbetreute AsylwerberInnen |
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2005: |
153.244,-- € |
vorwiegend
bundes- und länderbetreute |
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2006: |
9.301,-- € |
vorwiegend indirekte Studienplatzkosten |
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2007: |
21.806,-- € |
vorwiegend indirekte Studienplatzkosten |
An Libyen
wurden von Österreich seit 2004 insgesamt Entwicklungshilfeleistungen in
folgender Höhe erbracht:
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2004: |
keine Leistungen |
|
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2005: |
160.608,-- € |
vorwiegend indirekte Studienplatzkosten sowie |
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2006: |
85.123,-- € |
vorwiegend indirekte Studienplatzkosten |
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2007: |
389.542,-- € |
vorwiegend
Beiträge zu UNDP, indirekte |
Für das
Jahr 2008 liegen noch keine bundesweiten Meldungen vor, sodass eine Aufstellung
der bilateralen
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für dieses Jahr noch
nicht
möglich ist.
Zu den Fragen 4 bis 6 und 12 bis 14:
Für die
Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den Partnerländern der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) des BMeiA ist die
Austrian
Development Agency (ADA) verantwortlich. Leistungen von anderen Ressorts oder
Selbstverwaltungskörpern in deren
Wirkungsbereich unterliegen weder einer Genehmigung
noch einer Prüfung durch das
BMeiA.
Zu den Frage 7, 8, 15 und 16:
An keinen.