730/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Jänner 2009 unter der Zl. 656/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe der Republik
Österreich mit der Republik Mali und der Sozialistisch Libysch-Arabischen Volks-
Dschamahirija“ gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 9 bis 11:

In die offizielle gesamtösterreichische Entwicklungshilfeleistung für die Republik Mali, die
das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) dem
Ausschuss für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee - DAC) der OECD als
ODA (Official Development Assistance)-anrechenbare Leistung bekanntgibt, wurden
eingemeldet:

 

2004:

88.118,-- €

vorwiegend bundesbetreute AsylwerberInnen

2005:

153.244,-- €

vorwiegend bundes- und länderbetreute
AsylwerberInnen

2006:

9.301,-- €

vorwiegend indirekte Studienplatzkosten

2007:

21.806,-- €

vorwiegend indirekte Studienplatzkosten

 


An Libyen wurden von Österreich seit 2004 insgesamt Entwicklungshilfeleistungen in
folgender Höhe erbracht:

 

2004:

keine Leistungen

 

2005:

160.608,-- €

vorwiegend indirekte Studienplatzkosten sowie
bundes- und länderbetreute AsylwerberInnen

2006:

85.123,-- €

vorwiegend indirekte Studienplatzkosten

2007:

389.542,--  €

vorwiegend Beiträge zu UNDP, indirekte
Studienplatzkosten sowie zum Roten Kreuz

Für das Jahr 2008 liegen noch keine bundesweiten Meldungen vor, sodass eine Aufstellung
der bilateralen österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für dieses Jahr noch nicht
möglich ist.

Zu den Fragen 4 bis 6 und 12 bis 14:

Für die Umsetzung der bilateralen Programme und Projekte in den Partnerländern der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) des BMeiA ist die Austrian
Development Agency (ADA) verantwortlich. Leistungen von anderen Ressorts oder
Selbstverwaltungskörpern in deren Wirkungsbereich unterliegen weder einer Genehmigung
noch einer Prüfung durch das BMeiA.

Zu den Frage 7, 8, 15 und 16:

An keinen.