7304/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0008-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 11. März 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und

Kollegen vom 18. Jänner 2011, Nr. 7405/J, betreffend Fristverlängerung

bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Jänner 2011, Nr. 7405/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Neuregelung des § 8 Abs. 2 Bundes – Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zwar eine Veröffentlichung der Teiletappenpläne über die Barrierefreiheit für alle Bundesministerien, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Rechungshof, den National- und Bundesrat sowie die Volksanwaltschaft bestimmt, jedoch ist für die Kundmachung der Teiletappenpläne keine Frist vorgesehen. Den erläuternden Bemerkungen zur Novelle ist zu entnehmen, dass als Basis für diese Kundmachung die bereits bestehenden, vor dem 31. Dezember 2010 schon erstellten und damit bereits geltenden, Teiletappenpläne heranzuziehen sind. An die Kundmachung des jeweiligen Teiletappenplanes auf der Homepage knüpft sich die rechtliche Folge der Änderung der Frist (Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen bis 31.12.2019). Ab 1.1.2020 kommt dann das Gesetz auch für bauliche Barrieren in Bundesgebäuden ohne Einschränkungen zur Anwendung.

 

Zu Frage 2:

 

2011 wird an drei Standorten der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Zuge der derzeit laufenden
Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten auf einen barrierefreien Zutritt von Behinderten gemäß Etappenplan weitestgehend Bedacht genommen.

 

Diese Standorte sind:

HBLFA Francisco Josephinum Wieselburg derzeit in Umsetzung durch die BIG,

HLFS f. Forstwirtschaft Bruck/Mur derzeit in Umsetzung durch die BIG,

LFS f. Gartenbau Schönbrunn derzeit in Umsetzung durch die BHÖ/BIG.

 

Für die Jahre 2012 bis 2015 müssen aufgrund der budgetären Vorgaben im Hinblick auf die Finanzierung die baulichen Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten noch einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.

 

Der Bundesminister: