7304/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0008-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 11. März 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und
Kollegen vom 18. Jänner 2011, Nr. 7405/J, betreffend Fristverlängerung
bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Jänner 2011, Nr. 7405/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Neuregelung des § 8 Abs. 2 Bundes – Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zwar eine Veröffentlichung der Teiletappenpläne über die Barrierefreiheit für alle Bundesministerien, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Rechungshof, den National- und Bundesrat sowie die Volksanwaltschaft bestimmt, jedoch ist für die Kundmachung der Teiletappenpläne keine Frist vorgesehen. Den erläuternden Bemerkungen zur Novelle ist zu entnehmen, dass als Basis für diese Kundmachung die bereits bestehenden, vor dem 31. Dezember 2010 schon erstellten und damit bereits geltenden, Teiletappenpläne heranzuziehen sind. An die Kundmachung des jeweiligen Teiletappenplanes auf der Homepage knüpft sich die rechtliche Folge der Änderung der Frist (Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen bis 31.12.2019). Ab 1.1.2020 kommt dann das Gesetz auch für bauliche Barrieren in Bundesgebäuden ohne Einschränkungen zur Anwendung.
Zu Frage 2:
2011 wird an drei Standorten der nachgeordneten
Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft im Zuge der derzeit laufenden
Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten auf einen barrierefreien Zutritt von
Behinderten gemäß Etappenplan weitestgehend Bedacht genommen.
Diese Standorte sind:
HBLFA Francisco Josephinum Wieselburg derzeit in Umsetzung durch die BIG,
HLFS f. Forstwirtschaft Bruck/Mur derzeit in Umsetzung durch die BIG,
LFS f. Gartenbau Schönbrunn derzeit in Umsetzung durch die BHÖ/BIG.
Für die Jahre 2012 bis 2015 müssen aufgrund der budgetären Vorgaben im Hinblick auf die Finanzierung die baulichen Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten noch einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.
Der Bundesminister: