7305/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0011-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 11. März 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Jänner 2011, Nr. 7435/J, betreffend

Salmonellenfälle in Tirol

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Jänner 2011, Nr. 7435/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Die Kontrolle von gesundheitlichen Anforderungen an Lebensmittel erfolgt nach den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), welches in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit fällt.


 

Anmerkung zu Frage 5:

Die Vollziehung des LMSVG obliegt in mittelbarer Bundesverwaltung dem Landeshauptmann (§ 24 LMSVG). Die amtlichen Kontrollen und Probenziehungen werden von den Lebensmittelkontrollorganen der Länder durchgeführt und nicht von der AMA. Seitens der AMA werden im Rahmen des Gütesiegels Frischeier-Kontrollen lediglich bei Erzeugerbetrieben und Packstellen durchgeführt, jedoch nicht bei Vertriebszentren.

 

Der Bundesminister: