7305/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0011-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 11. März 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Jänner 2011, Nr. 7435/J, betreffend
Salmonellenfälle in Tirol
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Jänner 2011, Nr. 7435/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Kontrolle von gesundheitlichen Anforderungen an Lebensmittel erfolgt nach den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), welches in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit fällt.
Anmerkung zu Frage 5:
Die Vollziehung des LMSVG obliegt in mittelbarer Bundesverwaltung dem Landeshauptmann (§ 24 LMSVG). Die amtlichen Kontrollen und Probenziehungen werden von den Lebensmittelkontrollorganen der Länder durchgeführt und nicht von der AMA. Seitens der AMA werden im Rahmen des Gütesiegels Frischeier-Kontrollen lediglich bei Erzeugerbetrieben und Packstellen durchgeführt, jedoch nicht bei Vertriebszentren.
Der Bundesminister: