7307/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0006-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 11. März 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Jänner 2011, Nr. 7461/J, betreffend
Atommülllager an Österreichs Grenze
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Jänner 2011, Nr. 7461/J, teile ich Folgendes mit:
Zunächst wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2251/J vom 22. Juli 2009 (Nr. 2213/AB) verwiesen, deren grundsätzliche Ausführungen nach wie vor gelten.
Zu den Fragen im Einzelnen:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 8:
Die Pläne sind Österreich seit über 10 Jahren bekannt, die in der Anfrage genannten potentiellen Standortgebiete seit etwa fünf Jahren. Die Endlagersuche in der tschechischen Republik ist Gegenstand der jährlichen Expertengespräche im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ja. Von der zuständigen Behörde (SÚRAO) werden auch Božejovice, Lubenec und Pacejov als potentielle Standortgebiete genannt. Von den sogenannten militärischen Gebieten wird nur noch Boletice in Betracht gezogen. All diese Informationen sind auf der Internetseite von SÚRAO (http://www.surao.cz/ger) auch in deutscher Sprache öffentlich zugänglich.
Zu den Fragen 6, 9 und 12:
Wie im Regierungsprogramm ausgeführt, wird die Bundesregierung in allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen. Da es sich vorerst um eine Standortsuche handelt und somit noch kein formelles Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde, kommen diesbezügliche völker- bzw. europarechtliche Bestimmungen (u. A. UVP-Verfahren) noch nicht zum Tragen. Wohl aber wird, wie bereits erwähnt, das bilaterale „Nuklearinformationsabkommen“ dazu genützt, Österreichs Bedenken vorzubringen. Auch unter diesem Gesichtspunkt bleibt die Zusammenarbeit mit den zuständigen tschechischen Behörden essentiell. Auf politischer Ebene habe ich selbst, aber auch andere Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, bereits wiederholt klargestellt, dass ein Endlagerstandort in Grenznähe nicht vorstellbar ist. Österreich wird sich an einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen.
Zu Frage 7:
Wie in vielen anderen Ländern löst eine Endlagersuche auch in der Tschechischen Republik große Besorgnis in der Bevölkerung aus. Dies führte unter anderem dazu, dass der ursprünglich von SÚRAO vorgestellte Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Im Laufe des Jahres 2011 soll nun, vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Regionen sowie der Grundeigentümer, mit Probebohrungen begonnen werden.
Zu Frage 10:
Mit der Errichtung eines geologischen Tiefenlagers soll laut tschechischen Angaben um das Jahr 2050 begonnen werden.
Zu Frage 11:
Der Beginn der Einlagerung in ein geologisches Tiefenlager soll um das Jahr 2065 erfolgen. Das geologische Tiefenlager soll hochaktive sowie langlebige mittelaktive radioaktive Abfälle aufnehmen, vor allem aber abgebrannte Brennelemente, sofern diese in Zukunft nicht wiederaufgearbeitet werden. Angesichts zahlreicher noch offener Fragen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt seriöser Weise kein konkretes Mengengerüst angegeben werden.
Der Bundesminister: