731/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Jänner 2009 unter der Zl. 657/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend „Österreichische Vertretungsbehörde in der Republik
Portugal
(Lissabon)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
ist laufend
bemüht, abweichende Rotationsmuster, beispielsweise
übermäßig lange Auslandszyklen, zu
vermeiden
bzw. die Anzahl derartiger Fälle stetig zu reduzieren. Aus diesem Grund
überprüft
die
Personalabteilung meines Ressorts routinemäßig vor jeder
Postenbesetzung die
vorangegangene Versetzungsdauer der Bediensteten. Dabei wird
selbstverständlich auch auf
bestehende Diensterfordernisse wie auch auf die persönlich-familiären
Verhältnisse der
Bediensteten Rücksicht genommen.
An der
Österreichischen Botschaft Lissabon sind vier entsandte Bedienstete
tätig. Seit bzw.
während
der Überprüfung der Österreichischen Botschaft (ÖB)
Lissabon durch den
Rechnungshof wurde ein Mitarbeiter aus Lissabon versetzt und eine Mitarbeiterin
nach
Lissabon versetzt. Im Jahr 2009 sind zwei weitere Versetzungen im
regulären
Versetzungszyklus geplant.
Zu den Fragen 5 und 12 bis 15:
Die
Kontrolle der Abrechnungen erfolgt seit dem Jahr 2005 lückenlos durch die
zuständige
Fachabteilung meines Ressorts. Die dabei einzuhaltenden Vorschriften werden den
Bediensteten in Runderlässen detailliert bekannt gegeben und
regelmäßig aktualisiert, zuletzt
im Juni 2008 durch eine Neufassung der entsprechenden internen Richtlinien.
Die
Abrechnung obliegt dem/der jeweiligen Bediensteten, wobei diese/r den ihm/r
angewiesenen Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege
(ZÖK) jährlich mittels
eines
standardisierten (Excel-)Formulars unter Anschluss der dafür
erforderlichen Unterlagen
(z.B.
Rechnungen, Gästelisten, Einladungen) abzurechnen hat.
Der
ZÖK stellt einen zweckgebundenen abrechnungspflichtigen Vorschuss dar und
ist nicht
Gehaltsbestandteil. Nicht widmungsgemäß verbrauchte Mittel werden
von den Bediensteten
rückgefordert.
Fehlende Unterlagen müssen ausnahmslos nachgereicht werden und nicht
verbrauchte Mittel müssen von den Bediensteten refundiert werden.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Interne
ZÖK-Richtlinien des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten sehen vor, dass Repräsentationsveranstaltungen in der
Regel in den
Wohnräumlichkeiten der Bediensteten stattfinden sollen. Die
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
werden an die Einhaltung dieser Richtlinien laufend und nachweislich in Form
von
Runderlässen erinnert.
2005
und 2006 wurden insgesamt 98 Veranstaltungen im Haus mit Gesamtkosten von rund
€
62.000,-- Euro durchgeführt. Das sind rund 95 Prozent der
ZÖK-Gesamtaufwendungen an
der ÖB Lissabon.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Die
österreichische Vertretungsbehörde in Lissabon ist um privates
Sponsoring bemüht, leider
konnte
aber bislang kein Unternehmen mit Bereitschaft zu Sponsoring gefunden werden.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Die
Qualifizierung von Wohnraum bei der Bemessung von Wohnkostenzuschüssen
(WKZ)
erfolgt auf Basis des § 4 Auslandsverwendungsverordnung 2005 i.V.m. §
21c Gehaltsgesetz
1956,
also nicht anhand von Richtlinien, sondern auf gesetzlicher Basis. Eine
allfällige
Änderung kann nur durch Gesetzesänderung erfolgen, wozu mein Ressort
bereits mit dem
Bundeskanzleramt in Kontakt getreten ist.
Zu den Fragen 19 bis 21, 77 bis 82 und 86 bis 93:
Ich verweise
auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4282/J-NR/2008 durch
meine
Amtsvorgängerin.
Zu den Fragen 22 bis 29:
Die
Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) führt gemäß § 92 BHG
in Verbindung mit §§
119
und 121 BHV 1989 Nachprüfungen der Gebarungen der Vertretungsbehörden
durch. Mit
Prüfungsbericht
vom 25. Mai 2007 für den Zeitraum 1. April 2006 bis 31. März 2007
bescheinigte
die BHAG, dass der Kassenhöchststand der Österreichischen Botschaft
Lissabon
den Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) und der Haushalts Vorschrift
für die
Vertretungsbehörden
(HVV) entsprach. Das höchste Guthaben im Zeitraum 2000 bis 2006
wurde
am 25.10.2006 mit Euro 192.373,11 erreicht. Die Einhaltung der Vorgaben wurde
von
der
BHAG auch im darauf folgenden Prüfungsbericht festgehalten.
Grundsätzlich
wird eine bestmögliche Verzinsung angestrebt. Da aber im Sinne des BHG die
Anlegung
von Geldmitteln dem Bundesminister für Finanzen obliegt und daher die
Mittel an
den
Vertretungsbehörden stets verfügbar sein müssen, ist eine
für höhere Bankzinsen in der
Regel erforderliche längerfristige
Bindung von Geldmitteln nicht möglich bzw. zulässig.
Über Anregung des Rechnungshofes würden jedoch von der Botschaft
Lissabon die
Bankkonditionen neu verhandelt und Verbesserungen erreicht.
Zu den Fragen 30 bis 33:
Es handelt sich um fünf Wartungsverträge. Alle
Wartungsverträge sind routinemäßig dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
zur Genehmigung
vorzulegen
und werden laufend auf Billigkeit und Leistungsumfang geprüft.
Zu Frage 34:
Eine
umfassende elektronische Datenbank zur Dokumentation der Liegenschaften des
Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten befindet sich im
Vergabestadium.
Zu den Fragen 35 und 36:
Es wurden
entsprechende neue Angebote für die notwendigen Leistungen eingeholt.
Neuvergaben wurden nicht durchgeführt, da die bestehenden Verträge
günstiger waren als die
eingelangten
Angebote.
Zu den Fragen 37 bis 39:
Die Inventarverwaltung an der Österreichischen Botschaft Lissabon
befindet sich nach
erfolgter Generalinventur auf aktuellem Stand. Die aktuellen Inventardaten
wurden im
November
2008 vorgelegt und auf Vollständigkeit überprüft.
Zu den Fragen 40 bis 42:
Die Fotodokumentation
liegt dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten seit dem 21. November 2007
vor und wurde auf Vollständigkeit überprüft.
Zu den Fragen 43 bis 46:
Die Bewertung durch einen Experten
liegt dem Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten seit dem 9.
Jänner 2009 vor und wurde auf Vollständigkeit
überprüft. Die Kosten für die Bewertung des besonders wertvollen
Amtsinventars liegen in
diesem Fall bei € 350,--.
Zu den Fragen 47 bis 49 und 114:
Im
Zuge der begleitenden Überwachung der Rechnungsführung durch die
Zentrale ergeben
sich auch Korrekturbuchungen im Sinne der haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Der
jüngste Prüfungsbericht der Buchhaltungsagentur des Bundes über
die Rechnungsführung
der ÖB Lissabon
für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 vom 28. November
2008 bestätigte die
ordnungsgemäße Führung der Dienstrechnung.
Zu den Fragen 50 bis 52:
Berichte der
Vertretungsbehörde werden in der Zentrale im elektronischen Aktensystem
(ELAK) erfasst. Eine zwischen Vertretungsbehörde und Zentrale abweichende
Anzahl von
protokollierten Aktenstücken ergibt sich u.a. daraus, dass in der Zentrale
die Protokollierung
mehrerer Berichte auch in Form von
Sammelakten erfolgen kann. Die geltenden
Protokollierungsvorschriften wurden
jedenfalls präzisiert und allen Mitarbeitern in Form eines
Runderlasses vom 30. Mai 2008 in
Erinnerung gerufen.
Zu den Fragen 53 bis 55:
Der
Empfehlung des RH folgend, wurde das Raum- und Funktionsprogramm
überprüft. Nach
den bereits erfolgten
organisatorischen Anpassungen können alle Räumlichkeiten
entsprechend genutzt werden.
Den internen Richtlinien
entsprechend ist die Österreichische Botschaft Lissabon mit elf
Bediensteten in die Kategorie „Mittel-Botschaft" einzustufen. Die
derzeit ausgewiesene
Nettogrundrissfläche der
Österreichischen Botschaft Lissabon von 390 m2 unterschreitet
die
für diese Kategorie vorgesehene
Nettogrundrissfläche.
Zu den Fragen 56 und 57:
Bei
der Auftragsvergabe zur Generalsanierung der Residenz wurden eine Ausschreibung
und
ein Vergabeverfahren durchgeführt. Demzufolge kamen vier Firmen in die
nähere Auswahl
und wurden zur
Anbotslegung eingeladen. Von drei eingegangenen Offerten wurde der
Billigstbieter ausgewählt.
Zu den Fragen 58 bis 60 und 64 bis 66:
Nein, da keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten vorlagen.
Zu Frage 61:
Im
Lichte von Synergie und Kosteneffizienz wurde jene Firma beauftragt, die im
Zuge der
Übersiedlung des
Hausrats des Missionschefs nach Lissabon vor Ort war. Die
Vergleichsanbote belegten die
Kostengünstigkeit.
Zu den Fragen 62 und 63:
Der
Hauptauftrag wurde direkt mit der Spedition, getrennt nach Leistungsbereichen,
abgerechnet.
Für den genannten Zusatzauftrag wurden gesondert € 6.000,-- an die
Spedition
bezahlt.
Zu den Fragen 67 bis 73:
Die
Beseitigung von Sicherheitsmängeln an der Österreichischen Botschaft
Lissabon erfolgte
im
Amt durch eine Installation einer Steuerung für die Sicherheitsschleuse.
In der Residenz
wurde die bestehende Videoüberwachungsanlage verkabelt, sowie neue Kameras
und
Monitore installiert. Die angefallenen Kosten betrugen € 4.768,--
exklusive MWSt.
Kostenvoranschläge wurden eingeholt. Der Bestbieter hatte die
ursprüngliche Anlage
installiert. Somit war auch eine Systemkonformität sichergestellt.
Zu den Fragen 74 bis 76:
Die
genannten Dokumente unterliegen ständigen Änderungen. Um den jeweils
aktuellen
Stand
sicherzustellen, werden diese Dokumente bei Bedarf jedenfalls neu beschafft. Es
liegen
alle Dokumente vor.
Zu den Fragen 83 und 84:
An der ÖB Lissabon wurde 2004 bis 2008 folgende Anzahl an Visa erteilt:
2004: 27
2005: 39
2006: 15
2007: 16
2008: 15
Es liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vor.
Zu Frage 85:
Die
Konsulargebühr wurde in einem Fall versehentlich von einem
gebührenpflichtigen
Antragsteller
nicht eingehoben.
Zu den Fragen 94 bis 96:
Seit
Frühjahr 2008 besteht eine Online-Registrierungsmöglichkeit für
Auslands-
österreicher/innen, wobei das weltweit einheitliche Formular alternativ
auch handschriftlich
ausfüllbar und per Fax oder Papierpost versendet werden kann. Die
Registrierung erfolgt auf
freiwilliger Basis. Als zusätzliches Service soll den Registrierten
hinkünftig auch die
Möglichkeit geboten werden, dass diese bei Bekanntgabe ihrer Kontaktdaten
in Notfällen
mittels SMS und/oder E-Mail benachrichtigt werden können.
Zu den Fragen 97 bis 102:
Die
Honorarkonsulate haben der vorgesetzten Berufsvertretung einmal jährlich
ihre
Geschäftsnachweise
für das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen. Mindestens alle drei Jahre
sollte
eine Inspektion der Honorarkonsulate durch die vorgesetzte Botschaft erfolgen.
Die
österreichischen Honorarkonsulate in Albufeira, Funchal und Porto wurden
zwischen Mai
2007 und Februar 2008 inspiziert und diesen dabei auch die Pflicht zur
regelmäßigen Vorlage
von
Dienstrechung und Geschäftsnachweis in Erinnerung gerufen. Die
Geschäftsnachweise
sowie die Dienstrechung werden regelmäßig vorgelegt. Die
nächsten Inspektionen der
Honorarämter sind für die Jahre 2010 bzw. 2011 vorgesehen.
Zu den Fragen 103 bis 105:
Im
Rahmen des Projektes ELISA wurde für alle Berufsvertretungen ein
einheitlicher
Aktenindex
ausgearbeitet. Die Ausstattung aller Berufsvertretungen mit ELISA ist
voraussichtlich Ende 2010 abgeschlossen.
Zu den Fragen 106 bis 109:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
hat im Jahr 2004
eine
durchgehende Notrufbereitschaft an Vertretungsbehörden im Ausland für
konsularische
Notfälle geschaffen.
Die
Amtsleiterinnen und Amtsleiter, denen die Einteilung der Rufbereitschaft vor
Ort obliegt,
sind
angewiesen, das in Frage kommende Personal gleichmäßig
heranzuziehen, wobei aber
auch die Verpflichtungen der entsandten Bediensteten zur
Öffentlichkeitsarbeit und
Kontaktpflege außerhalb der Dienstzeit berücksichtigt werden sollen.
Zu den Fragen 110 bis 113:
Steigerungen
ergaben sich u.a. durch die Zunahmen bei Wohn- und Mietkosten, durch die
Einführung einer durchgehenden konsularischen Notrufbereitschaft zur
Verbesserung und
Ausweitung der Serviceleistungen zugunsten der österreichischen
Staatsbürgerinnen und -
bürger
im Ausland sowie durch laufende Strukturanpassungen wie Biennalsprünge und
Bezugserhöhungen im öffentlichen Dienst.
Zu den Fragen 115 bis 117:
Die
vorschriftsmäßige Aufbewahrung der Amtssiegel in einem
Sicherheitsbehältnis (z. B.
Stahlschrank,
Panzerkasse) ist sichergestellt.
Zu den Fragen 118 bis 122:
Es gibt an
der ÖB Lissabon weder eine so genannte „Reisebüroregelung“
noch eine „bona
fide Stellung von Unternehmen“.
Zu den Fragen 123 und 124:
Auszahlungen
haben grundsätzlich nur auf der Grundlage von Originalrechnungen bzw.
Honorarnoten zu erfolgen. Die entsprechende Kontrolle erfolgt bei
Direktzahlungen seitens
der
Botschaft durch diese, bei Inlandsüberweisungen zusätzlich durch die
zuständigen Stellen
der
kulturpolitischen Sektion.
Bei den vom
Rechnungshof kritisierten Fällen wurden die 2 Künstler umgehend
aufgefordert,
die
entsprechenden Abrechnungsbelege zu den Flugtickets in Höhe von insgesamt
€ 673,25
nachzureichen. Diese liegen nunmehr vor.
Zu Frage 125:
Ich
habe beauftragt, dass auf die Einhaltung der Fristen in Zukunft besonderes
Augenmerk
gelegt
wird.
Zu den Fragen 126 bis 128:
In
Hinblick auf die Überprüfung der Gebarung der ÖB Lissabon durch
den Rechnungshof war
zwecks
Vermeidung von Duplizierungen von einer Inspektion der Botschaft durch die
Revisionsabteilung des Außenministeriums vorerst abgesehen worden. Eine
solche ist jedoch
in absehbarer Zeit vorgesehen, auch um die Umsetzung der Empfehlungen des
Rechnungshofs zu prüfen.