7315/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0009-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 15. März 2011

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7422/J-NR/2011 betreffend Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen am 20. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die geförderten Einrichtungen wurden in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unter-zogen, das im Hinblick auf funktionelle und strukturelle Kriterien gegliedert ist und in dessen Rahmen unter anderem der wissenschaftliche Output bzw. alternative Leistungen wie
Wissenstransfer dokumentiert und bewertet wurden. Die Bewertung erfolgte durch die jeweils fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Selbstverständlich wurden auch die vom Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresabschlüsse
einschließlich der Bilanzen u.ä. im Hinblick auf die widmungsgemäße Verwendung der
Förderungsmittel unter Zugrundelegung der Jahresschwerpunkte geprüft.

 

 

Zu Fragen 2 und 17:

Die organisatorische Verankerung, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume hängen von den jeweils im Einzelfall zwischen der außeruniversitären Einrichtung und der Universität
abgeschlossenen Vereinbarung betreffend ein Gesamtkonzept ab.

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich obliegt es den Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie, nach Maßgabe des
§ 26 Abs. 3 UG eine zweckmäßige Abrechnungspraxis hinsichtlich der Inanspruchnahme
von universitärem Personal und Sachmitteln für Forschungsaufträge oder künstlerische
Arbeiten im Auftrag Dritter zu gestalten. Entsprechend der individuellen organisatorischen Verankerung der gegenständlichen Forschungseinrichtungen in die universitären Strukturen ist generell nicht von einer, im Vergleich zu anderen Organisationseinheiten, abweichenden
Abrechnungspraxis sowie damit in Zusammenhang stehenden Abgeltung von Auftrags-forschung auszugehen.

 

Zu Frage 4:

Das „3-Säulen-Modell“ stellt ein Angebot an alle bisher geförderten außeruniversitären
Einrichtungen dar. In zahlreichen Gesprächen wurde das „3-Säulen-Modell“ mit den
betroffenen Einrichtungen im Hinblick auf eine tragfähige Lösung erörtert.

 

Zu Frage 5:

Das „3-Säulen-Modell“ verfolgt das Ziel, die jeweilige außeruniversitäre Einrichtung im Hinblick auf ihren bisherigen qualitativen und quantitativen Umfang zu sichern.

 

Zu Frage 6:

Da die entsprechenden Verhandlungen und Gespräche teilweise noch im Gange sind, liegen endgültige Zahlen derzeit noch nicht vor.

 

Zu Frage 7:

Die vollständige Auflistung sämtlicher Einrichtungen, die neben der „Basisförderung“ auch „sonstige Förderungen“ eingeworben haben, würde einen vertretbaren Verwaltungsaufwand überschreiten.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Die Gespräche betreffend Förderungen durch sonstige Gebietskörperschaften wurden bzw. werden von den jeweiligen Einrichtungen selbst geführt und die Ergebnisse werden dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst im Nachhinein mitgeteilt.

 

Zu Fragen 10 bis 13 und 31:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde keine Auswahl
getroffen. Die Eignung bzw. die Kriterien der Eignung werden nach wissenschaftlichen
Gesichtspunkten im Dialog der aufnehmenden Einrichtung (Universitäten, ÖAW) mit der
aufzunehmenden Einrichtung selbst festgelegt. Der Abstimmungsprozess ist derzeit noch im Gange, endgültige Zahlen sind daher noch nicht verfügbar.

 

Die Angaben für die Jahre 2008, 2009 und 2010 sind der angeschlossenen Tabelle zu
entnehmen (Beilage).

 

Zu Fragen 14 und 15:

Die Geldmittel werden im Wege der aufnehmenden Einrichtung mit entsprechender Zweckwidmung zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 16:

Die Finanzierung der Exzellenzzentren bzw. Exzellenzinstitute ist entsprechend dem
geltenden Finanzrahmen bis einschließlich 2014 sichergestellt.

 

Zu Frage 18:

Das Prozedere der Aufnahme wird zwischen der aufnehmenden und aufzunehmenden
Einrichtung eigenständig vereinbart.

 

Zu Frage 19:

Maßnahmen der Qualitätssicherung, die wissenschaftliche Autonomie und die Gewährleistung des internationalen Renommees sind Gegenstand der Vereinbarung zwischen der auf-nehmenden und der aufzunehmenden Einrichtung.

 

Zu Fragen 20 und 21:

Die Frage der jeweilig zu erfüllenden Aufgaben ist ebenso Gegenstand der zu treffenden
Vereinbarung zwischen den Institutionen.

 

Zu Frage 22:

Im Bestreben einer Neuorientierung der außeruniversitären Forschung im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften wird das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Sicherung der EU-Rückflussquote hochkompetitive Forschungsprojekte, die bereits von
der Europäischen Kommission innerhalb des EU-Rahmenprogrammes gefördert werden,
kofinanzieren. Mittels dieser Teilfinanzierung von Projektkosten, die zur Durchführung der
Forschungsvorhaben unabdingbar sind, sollen durch das Programm „TOP.EU“ zusätzliche Finanzmittel für die geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zur
Verfügung gestellt werden.

 

Zu Fragen 23 und 24:

Das Instrument „TOP.EU“ kann grundsätzlich von allen privatrechtlich organisierten außer-universitären Forschungseinrichtungen im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften in
Anspruch genommen werden.

 

Zu Frage 25:

Von 100 % der von der Europäischen Kommission akzeptierten, aber nicht getragenen
Gesamtkosten, kann ein Betrag von maximal 75 % gewährt werden. Gegenstand der
Förderung können sowohl noch laufende als auch künftig von der Europäischen Kommission genehmigte Projekte innerhalb des EU-Rahmenprogramms sein.

 

Zu Frage 26:

Ab Vertragsunterzeichnung mit der Europäischen Kommission für ein Projekt im
EU-Rahmenprogramm besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung eine projektbezogene Teilfinanzierung zu beantragen. Die p
rivatrechtlich
organisierten, außeruniversitären Einrichtungen, haben nachzuweisen, dass ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschung angesiedelt sind. Die Förderung kann sowohl von Koordinatorinnen oder Koordinatoren als auch Partnerinnen oder Partnern von Projekten im EU-Rahmenprogramm in Anspruch
genommen werden. Derzeit wird d
as Einvernehmen für diese Sonderrichtlinie mit dem
Bundesministerium für Finanzen hergestellt.

 

Zu Frage 27:

In den einzelnen Jahren jeweils maximal 1,5 Mio. €.

 

Zu Frage 28:

Die Halbzeitevaluierung der „EU-Anbahnungsfinanzierung“ (AF) hat ergeben, dass die
Wirkung der AF auf die Antragstellung im 7. RP – und die damit im Erfolgsfall verbundenen Rückflüsse – zuletzt begrenzt waren. Daher ist eine „Anschubfinanzierung“ nicht angedacht.

 

Zu Frage 29:

Die Beurteilung erfolgt auf Basis des jeweiligen Aufgabenprofiles bzw. Forschungsschwerpunktes.

 

Zu Frage 30:

Dr. Wilfried-Haslauer-Bibliothek

Karl von Vogelsang Institut

Verein der Freunde der Stiftung Bruno Kreisky Archiv

Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung

 

Zu Frage 32:

Da die diesbezüglichen Verhandlungen noch im Gange sind, liegen derzeit noch keine
konkreten Bezeichnungen der Leistungsinhalte vor.

 

Zu Frage 33:

Förderungen des Netzwerkes können bereits 2011 gewährt werden. Sobald die Ergebnisse der Verhandlungen vorliegen, werden nach den Maßstäben der wissenschaftlichen Qualität und sinnvoller synergetischer Vernetzung Vereinbarungen über die zu erbringenden
Leistungen getroffen.

 

Zu Frage 34:

Die Gespräche und Verhandlungen sind noch im Gange. Konkrete Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl.e.h.

 

 

Beilage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beilage ad 12)

SÄULE 1 - INTEGRATION

ORGANISATION

BETRAG 2008

BETRAG 2009

BETRAG 2010

Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich - AGSÖ

8.454,00

8.454,00

8.454,00

Center for Computational Materials Science - CMS

80.000,00

80.000,00

80.000,00

Demokratiezentrum Wien

72.000,00

72.000,00

72.000,00

ECSA Austria - Österreichische Gesellschaft für Europaforschung

27.200,00

27.200,00

27.200,00

Edition österreichischer Musiker

77.820,00

77.820,00

77.820,00

Forschungsstelle und Dokumentationszentrum für österreichische Philosophie - FDÖP

41.417,00

41.417,00

41.417,00

Gesellschaft für ökologische Langzeitforschung - LTER-Austria

20.000,00

20.000,00

20.000,00

GLORIA-Netzwerk Klimafolgen c/o Universität Wien

60.000,00

60.000,00

60.000,00

Institut für Höhere Studien - IHS                   

1.500.000,00

1.570.000,00

1.570.000,00

Institut für jüdische Geschichte Österreichs

38.231,00

38.231,00

38.231,00

Institut für Konfliktforschung - IKF

85.841,00

85.841,00

85.841,00

Institut für Wissenschaft und Kunst - IWK

98.845,00

98.845,00

98.845,00

Institut Wiener Kreis

52.260,00

52.260,00

52.260,00

Institut Wiener Kreis - Kooperationsvertrag mit der Universität Wien

22.238,00

22.238,00

22.238,00

Internationales Erwin Schrödinger Institut - ESI Programme (Stipendien)

250.000,00

250.000,00

250.000,00

Internationales Erwin Schrödinger Institut - ESI Senior Research Fellowship

100.000,00

100.000,00

100.000,00

Internationales Erwin Schrödinger Institut für Mathematische Physik - ESI

440.000,00

440.000,00

440.000,00

Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften - IFK

952.137,00

952.137,00

952.137,00

Konrad Lorenz Forschungsinstitut in Grünau/Almtal

9.000,00

9.000,00

9.000,00

Kurt-Gödel-Gesellschaft

11.000,00

11.000,00

11.000,00

Österreichische Vereinigung für Agrar-, Lebens- und Umweltwissenschaftliche Forschung

20.000,00

20.000,00

20.000,00

Österreichisches Institut für Nachhaltige Entwicklung - ÖIN

30.000,00

30.000,00

30.000,00

Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung

356.325,00

356.325,00

356.325,00

Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung - EPU

77.678,00

77.678,00

77.678,00

Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung - IPT Kurse

26.265,00

26.265,00

26.265,00

Verein zur Förderung der Tropenstation La Gamba

30.000,00

30.000,00

30.000,00

Verein zur Förderung des Forschungsinst. für mittel u.osteurop. Wirtschaftsrecht - FOWI

67.000,00

67.000,00

67.000,00

Beilage ad 31)

SÄULE 3 - ZEITHISTORISCHE ARCHIVE

ORGANISATION

BETRAG 2008

BETRAG 2009

BETRAG 2010

Dr. Wilfried-Haslauer-Bibliothek

38.666,00

38.666,00

38.666,00

Karl von Vogelsang Institut

50.000,00

50.000,00

50.000,00

Österreichische Gesellschaft für historische Quellenstudien

77.820,00

77.820,00

77.820,00

Verein der Freunde der Stiftung Bruno Kreisky Archiv

101.109,00

101.109,00

101.109,00

Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung

50.000,00

50.000,00

50.000,00