7316/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0022-I/4/2011

Wien, am      . März 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Jänner 2011 unter der Nr. 7480/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend offene Fragen der Budgetanfragebeantwortungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  96-97/JBA berichtet von laufenden Arbeitsgruppen, die mit der Koordination von frauen- und gleichstellungsspezifischen Themenstellungen befasst sind. Welche Arbeitsgruppen sind per Einlangen dieser Anfrage eingerichtet und womit befas­sen sich diese?

 

Folgende Arbeitsgruppen zur Koordination von frauen- und gleichstellungsspezifi­schen Themenstellungen sind mit Einlangen der Anfrage eingerichtet:


Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting

Im Juli 2000 wurde mit Beschluss des Ministerrates die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet, um den politischen und rechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Umsetzung des Gender Mainstreaming auf nationaler Ebene nachzukommen. Im Jahr 2009 wurde die IMAG GM um den Zuständigkeitsbereich Gender Budgeting erweitert und als Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) neu konstituiert.  Unter meinem Vorsitz gehören der IMAG als  Mitglieder alle Ressorts, die obersten Organe sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bundesländer an. Die Geschäftsführung obliegt der Abteilung für frauenpolitische Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten im Bundeskanzleramt.
Ziel der IMAG GMB ist es, den Prozess der Implementierung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in allen Ressorts und auf allen politischen Ebenen zu unterstützen und zu begleiten. Zu den wesentlichen Aufgaben der IMAG GMB gehören der Austausch von Informationen und Best-Practice-Beispielen, die Entwicklung von Kriterien für die Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie sowie die Begleitung und Evaluierung laufender Projekte, Maßnahmen und Gesetze hinsichtlich der Anwendung des Gender Mainstreaming. Die IMAG GMB wird gemäß der Geschäftsordnung zwei Mal jährlich einberufen. 

 

Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (IMAG GlB):

Gemäß den §§ 32 ff Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist beim Bundeskanzleramt eine Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (IMAG GlB) einzu­richten. Unter meinem Vorsitz gehören der Interministeriellen Arbeitsgruppe als Mit­glieder die Vorsitzenden der bei den Zentralstellen eingerichteten Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen, sowie je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gewerk­schaft Öffentlicher Dienst und der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebedienste­ten an.

Zu den Aufgaben der IMAG zählen u.a. die Ausarbeitung von Vorschlägen für die Frauenförderung im Bundesdienst, die Beratung der Bundesregierung in allen grund­sätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundes­dienst, und die Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Interministeriel­len Arbeitsgruppe in der Bundes-Gleichbehandlungskommission. Die Interministeriel­le Arbeitsgruppe ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.


Arbeitsgruppe Länderkompetenzen "Prostitution":

Die Arbeitsgruppe fungiert in Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Menschen­handel 2009 - 2011 und setzt sich aus VertreterInnen verschiedener fachlich betrof­fener Berufsgruppen aus den Bundesländern zusammen. Sie dient sowohl dem be­rufs- und regionenübergreifenden Wissensaustausch und der Vernetzung als auch der Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtslage (unter Berück­sichtigung notwendiger begleitender Maßnahmen) im Bereich der Landeskompeten­zen.

 

Zu Frage 2:

Ø  Die Frage 98/JBA wurde mit dem Verweis auf den Kompetenzbereich der Länder nicht beantwortet, 2009 wurde dieselbe Frage (113/JBA) allerdings sehr wohl be­antwortet. Warum wurde diese Frage im Zuge der letzten Budgetanfragebeant­wortungen im Gegensatz zum letzten Jahr nicht beantwortet?

 

Wie in der Anfragebeantwortung zu Nr. 98/JBA vom 16. Dezember 2010 ausgeführt, liegt der Betrieb, bzw. die Finanzierung der Frauenhäuser im Kompetenzbereich der Länder.

Zum Zeitpunkt der Beantwortung zu Frage Nr. 113/JBA am 13. Mai 2009 lag mir je­doch die vom Verein AÖF (Autonome Österreichische Frauenhäuser) veröffentlichte Statistik 2008 zu jenen 26 Frauenhäusern, die im AÖF vernetzt sind, vor, sodass ich mich auf diese Statistik beziehen konnte. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage Nr. 98/JBA am 16. Dezember 2010 lagen mir die Daten vom Verein AÖF über das Jahr 2010 nicht vor.

 

Zu Frage 3:

Ø  Die Frage 104/JBA welche männerpolitischen Vereine Sie als Gleichbehand­lungsministerin fördern, wurde dadurch beantwortet, indem Sie Zielsetzungen von Projekten angaben. In jeder dieser 13 Zielsetzungen kam das Wort „Frauen“, allerdings nur einmal das Wort „Männer“ vor. Inwiefern beinhaltet Ihr politisches Handeln die Diskriminierung von Männern?

 

Gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG wurde mir die Koordination für Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik übertragen. In diesem Sinn nehme ich - neben der Koordination von Gender Mainstreaming und der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt - auch die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen wahr, die gleichermaßen mit der Diskrimi­nierung von Frauen und Männern befasst sind.

 

Innovative Maßnahmen und zielgerichtete männerpolitische Projekte, welche die Zielgruppe Männer sowie Buben und männliche Jugendliche betreffen, werden von der männerpolitischen Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz wahrgenommen, die in Ergänzung zur Frauenpolitik im Sinne einer partnerschaftlichen Geschlechterpolitik fungiert.

 

Zu Frage 4:

Ø  Zu 115/JBA: Wann kann mit dem Startschuss der zwei Projekte gerechnet wer­den, für wie lange sind diese anberaumt und wie hoch ist die Förderung Ihres Ressorts?
a) In welchen Bereichen sollen diese Multiplikatorinnen tätig werden? Wie viele Interessenten werden an dieser Ausbildung teilnehmen können?

 

Das Projekt „Trainings für Multiplikatorinnen in den Bundesländern“ ist für den Zeit­raum vom 1. Oktober 2010 bis 15. Dezember 2011 anberaumt. Die Weiterbildung richtet sich an MultiplikatorInnen, wie z.B. LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, Mitarbei­terInnen in Jugendeinrichtungen und FamilienrichterInnen. Für die Vorbereitung, Or­ganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung und Nachbereitung werden aus mei­nen Budgetmitteln für Aufwendungen insgesamt Kosten in Höhe von € 32.000,-- be­reit gestellt. Die Weiterbildung wird bedarfsgerecht organisiert und in den einzelnen Bundesländern mit jeweils bis zu 20 TeilnehmerInnen durchgeführt.

 

Das Projekt „ Ausbildung zu Multiplikatorinnen“ ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 1. März 2012 anberaumt. Die Ausbildung richtet sich an Migrantinnen der 2. und 3. Generation, die selbst Gewalt erfahren haben, und ermöglicht diesen den Er­werb einer spezifischen Zusatzqualifikation für eine Tätigkeit in der Erwachsenenbil­dung. Für die Vorbereitung, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung und Nachbereitung werden aus meinen Budgetmitteln € 18.800,-- bereit gestellt. Die be­darfsorientiert organisierte Ausbildung steht für maximal 20 Frauen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen