7317/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2011
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Rechnungshof

Anfragebeantwortung

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 18. Jänner 2011 unter der Nr. 7395/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009" gerichtet.

Ich erlaube mir vorab auf die Strategie des Rechnungshofes zu verweisen. Darin hält der
Rechnungshof fest, dass er allen Mitarbeiter/innen gleiche Chancen einräumt und die
Chancengerechtigkeit fördert, indem er leistungsgerechte Voraussetzungen für alle
Bediensteten schafft. Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind dabei wesentliche Aspekte. Seine bewährten
Programme dazu - etwa zur Integration neuer Mitarbeiter/innen oder zur Gleichstellung
von Frauen und Männern - entwickelt der RH gezielt weiter. Menschen mit
Behinderungen zählen zu seinen gleichberechtigten Leistungsträgern, er beschäftigt daher
mehr begünstigte Bedienstete als es dem gesetzlichen Erfordernis entspricht. In Bezug
auf die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2009 verweise ich auf die Beantwortung
4670/AB.

Zu Fragen 1

Mit Stichtag 31. Dezember 2010 waren 314 Personen im Rechnungshof beschäftigt.
Davon waren 15 Personen als begünstigt Behinderte eingestuft, wovon wiederum
6 Personen doppelt anrechenbar sind. Damit war die Pflichtzahl von 11 um 91 %
übererfüllt.

 

Zu Fragen 2

Im Jahr 2010 waren zum Stichtag 31. Dezember 46,7 % der im Rechnungshof
beschäftigten begünstigten Behinderten Frauen und 53,3 % Männer.


Zu Fragen 3

Ebenso waren in diesem Jahr (Stichtag 31. Dezember) sechs als begünstigt behindert
eingestufte Person im Prüfdienst und neun im Unterstützungsdienst des Rechnungshofes
tätig, davon zwei in einer Leitungsfunktion.