7317/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben
am
18. Jänner 2011 unter der Nr. 7395/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2009"
gerichtet.
Ich erlaube
mir vorab auf die Strategie des Rechnungshofes zu verweisen. Darin hält der
Rechnungshof
fest, dass er allen Mitarbeiter/innen gleiche Chancen einräumt und die
Chancengerechtigkeit
fördert, indem er leistungsgerechte Voraussetzungen für alle
Bediensteten
schafft. Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die
Vereinbarkeit
von Beruf und Familie sind dabei wesentliche Aspekte. Seine bewährten
Programme dazu - etwa zur Integration neuer Mitarbeiter/innen oder zur
Gleichstellung
von
Frauen und Männern - entwickelt der RH gezielt weiter. Menschen mit
Behinderungen
zählen zu seinen gleichberechtigten Leistungsträgern, er
beschäftigt daher
mehr
begünstigte Bedienstete als es dem gesetzlichen Erfordernis entspricht. In
Bezug
auf
die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2009 verweise ich auf die Beantwortung
4670/AB.
Zu Fragen 1
Mit Stichtag
31. Dezember 2010 waren 314 Personen im Rechnungshof beschäftigt.
Davon
waren 15 Personen als begünstigt Behinderte eingestuft, wovon wiederum
6
Personen doppelt anrechenbar sind. Damit war die Pflichtzahl von 11 um 91 %
übererfüllt.
Zu Fragen 2
Im Jahr 2010
waren zum Stichtag 31. Dezember 46,7 % der im Rechnungshof
beschäftigten
begünstigten Behinderten Frauen und 53,3 % Männer.
Zu Fragen 3
Ebenso waren
in diesem Jahr (Stichtag 31. Dezember) sechs als begünstigt behindert
eingestufte Person im Prüfdienst und neun im Unterstützungsdienst des
Rechnungshofes
tätig, davon zwei in einer Leitungsfunktion.