7318/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer , Freundinnen und Freunde
haben am 18. Jänner 2011 unter der Nr. 7410/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im
Behindertengleichstellungsgesetz gerichtet.

Der Rechnungshof legt großen Wert darauf, dass alle Menschen im Rechungshof eine
Ansprechstelle finden sowie dass für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
entsprechende barrierefreie Einrichtungen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund
achtet der Rechnungshof auch bei baulichen Maßnahmen besonders auf eine
behindertengerechte Ausstattung.

Fragen 1

Der Rechnungshof hat im Zuge der 2009 fertig gestellten Sanierung des Amtsgebäudes
des Rechnungshofes die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um
Menschen mit Behinderung den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu
ermöglichen, bauliche Barrieren abgebaut und damit die weitgehende Barrierefreiheit
umgesetzt. Er hat unter anderem niedrig gesetzte Bedienungstableaus im
Eingangsbereich und in den Personenaufzügen, Brailleschrift und akustische
Positionsansagen in den Personenaufzügen sowie gesonderte motorbetriebene Gehtüren
für Behinderte in den Geschoßen eingebaut. Sanitäranlagen sind in allen 13 vom
Rechnungshof genutzten Geschoßen behindertengerecht ausgestattet. Flucht- und
Evakuierungspläne nehmen auf behinderte Personen besonders Bedacht.

 

Aufgrund der gesetzten Maßnahmen hat der Rechnungshof keinen Teiletappenplan
kundgemacht. Er verweist auf seiner Homepage unter
http://www.rechnungshof.gv.at/ueber-den-rh/organisation.html auf diesen Umstand.

Frage 2

Durch den Umbau des Rechnungshofes konnte die weitgehende Barrierefreiheit im
Amtsgeb
äude des Rechungshofes bereits hergestellt werden.