7318/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2011
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möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer , Freundinnen und Freunde
haben
am 18. Jänner 2011 unter der Nr. 7410/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im
Behindertengleichstellungsgesetz
gerichtet.
Der
Rechnungshof legt großen Wert darauf, dass alle Menschen im Rechungshof
eine
Ansprechstelle
finden sowie dass für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
entsprechende
barrierefreie Einrichtungen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund
achtet
der Rechnungshof auch bei baulichen Maßnahmen besonders auf eine
behindertengerechte
Ausstattung.
Fragen 1
Der
Rechnungshof hat im Zuge der 2009 fertig gestellten Sanierung des Amtsgebäudes
des
Rechnungshofes die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen
ergriffen, um
Menschen
mit Behinderung den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu
ermöglichen,
bauliche Barrieren abgebaut und damit die weitgehende Barrierefreiheit
umgesetzt.
Er hat unter anderem niedrig gesetzte Bedienungstableaus im
Eingangsbereich
und in den Personenaufzügen, Brailleschrift und akustische
Positionsansagen
in den Personenaufzügen sowie gesonderte motorbetriebene Gehtüren
für
Behinderte in den Geschoßen eingebaut. Sanitäranlagen sind in allen
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Rechnungshof
genutzten Geschoßen behindertengerecht ausgestattet. Flucht- und
Evakuierungspläne
nehmen auf behinderte Personen besonders Bedacht.
Aufgrund
der gesetzten Maßnahmen hat der Rechnungshof keinen Teiletappenplan
kundgemacht. Er verweist auf seiner Homepage unter
http://www.rechnungshof.gv.at/ueber-den-rh/organisation.html auf diesen Umstand.
Frage 2
Durch
den Umbau des Rechnungshofes konnte die weitgehende Barrierefreiheit im
Amtsgebäude des Rechungshofes bereits hergestellt werden.