732/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0042-I/4/2009                                                  Wien, am 20. März 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Jänner 2009 unter der Nr. 684/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Repräsentationsausgaben der Bundesregierung im Jahr 2008 ge­richtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie hoch war der Voranschlagssatz für Repräsentationsausgaben Ihres Ressort­budgets im Jahr 2008?

 

Eingangs weise ich darauf hin, dass Repräsentationsausgaben nach den Vorschriften des Kontenplans des BMF zum Bundeshaushaltsgesetz jenen Aufwand umfassen, der Ausgaben für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, betrifft. Dazu zählen Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen, wie etwa Reisekosten sowie der Empfang von Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen, sowie etwa aus diesem Anlass abgehaltenen Empfänge und Presseveranstaltungen.

 

Der BVA für Repräsentationsaufwendungen im Jahr 2008 lag bei € 1.000.000.-

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie hoch waren die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten für Repräsenta­tionen Ihres Ressorts im Jahr 2008?

a) in Summe?

b) aufgegliedert nach dem jeweiligen Repräsentationszweck?

c) für Repräsentationen der/die Bundesminister/in bzw. eines allfällig eingerichte­ten Staatssekretärs / einer allfällig eingerichteten Staatssekretärin?

d) für allfällige Repräsentationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Minis­terbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates?

e) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts?

f) nachgelagerte Dienststellen Ihres Ressorts?

 

a)     Die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationsausgaben des BKA betrugen im Jahr 2008  € 1.052.402

 

b)    Von einer detaillierten Darstellung der Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Die einzelnen Auf­wendungen wurden folgenden Kategorien zugeordnet:

 

Reiseaufwand des Bundeskanzlers bzw. seiner Delegationen, einschließlich offizieller Südamerika-Besuch und EU-Räte

 

421.470

Reiseaufwand der Staatssekretäre bzw. Staatssekretärin im Bundeskanzleramt

 

35.594

Reiseaufwand der Bundesministerin im Bundeskanzleramt

3.654

Reiseaufwand

460.718

sonstiger Aufwand für Empfänge und Veranstaltungen,

Besuch hoher ausländischer Staatsorgane in Österreich,

Durchführung von Veranstaltungen im Inland

(Klausurtagung der BReg, gesellschaftliche Anlässe),

Ehrungen, Kranzniederlegungen, Begräbnisse udgl.

 

 

 

 

 

 

532.445

     soweit sie dem Wirkungsbereich des Bundeskanzlers

     zuzurechnen waren

     soweit sie den Wirkungsbereichen der Bundesministerin

     und den Staatssekretären zuzurechnen waren

 

59.239

sonstiger Aufwand

591.684

 

c)     Anzumerken ist dabei, dass in den Ausgaben auch Zahlungen inkludiert sind, die im Jahr 2008 für Repräsentationsausgaben aus dem Vorjahr anfielen.

 

d)    Repräsentationsausgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerbü­ros wurden den Repräsentationsausgaben der jeweiligen Bundesminister oder Staatssekretäre zugeordnet.

 

e)     Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes wurden keine wei­teren Repräsentationsausgaben verrechnet.

 

f)       Im Österreichischen Staatsarchiv gab es 2008 Repräsentationsausgaben in der Höhe von € 15.843,51, die in Entsprechung der Bundeshaushaltsvorschriften beim Ansatz 1/10108 unter der Finanzposition 7232.000 verbucht wurden.

 

Zu Frage 3:

Ø      Auf wie viel belaufen sich die Gesamtkosten Ihres Ressorts für Ankäufe von Nah­rungsmitteln und Getränken im Jahr 2008?

 

Die Gesamtkosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken belaufen sich im Jahr 2008 auf € 118.156,18. Dieser Betrag betrifft den Aufwand für das gesamte Bundeskanzleramt, also auch den Ankauf von bei Besprechungen gereichtem Kaffee und Säften.

 

Zu Frage 4:

Ø      Wie hoch war die tatsächlich ausbezahlte Amtspauschale Ihres Ressorts für den/ die Bundesminister/in bzw. eines/einer allfällig eingerichteten Staatssekretärs/in?

 

Die tatsächliche abgerechnete Amtspauschale im Jahr 2008 betrug:

BK Dr. Gusenbauer

4.189,10

BM Bures

3.703,72

BM Silhavy

3.458,92

StS Silhavy

3.280,36

StS Mag. Schieder

2.623,60

StS Dr. Lopatka

7.687,99

HBK Faymann

577,00

BM Heinisch-Hosek

136,00

StS Dr. Ostermayer

408,43

 

26.065,12

 

Zu Frage 5:

Ø      Können Sie ausschließen, dass Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen wurden? Wenn ja, warum?

 

Entsprechend den mir vom Präsidium des Bundeskanzleramtes mitgeteilten Informationen kann ich ausschließen, dass Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen wurden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø      Wie hoch ist der Budgetansatz für allfällige Repräsentationsausgaben Ihres Res­sorts im Jahr 2009?

Ø      Wie hoch ist der Budgetansatz für die Amtspauschalen des/der Bundesminister/in bzw. eines/einer allfällig eingerechteten Staatssekretärs/in im Jahr 2009?

 

Das Bundesfinanzgesetz 2009 ist bis jetzt noch nicht vom Nationalrat beschlossen.