7326/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien Wien, am 15.03.2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0020-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7467/J betreffend „den Tod des dreijährigen Cains aus Vorarlberg“, welche die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 20. Jänner 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 15 der Anfrage:
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz ist in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die gegenständliche Anfrage betrifft daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.
Zur Grundsatzgesetzgebung des Bundes ist anzumerken, dass mein Ressort bemüht ist, Rahmenbedingungen zu formulieren, die das Risiko von Fehleinschätzungen von Gefährdungssituationen minimieren wie z.B. die Normierung des Vier-Augen-Prinzips in der Gefährdungsabklärung. Im Hinblick auf die Verabschiedung eines neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat am 21. Februar 2011 unter Leitung von Frau Staatssekretärin Mag. Remler ein weiteres Gespräch auf politischer Ebene stattgefunden, in dem Fortschritte erzielt werden konnten: Die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Niederösterreich haben sich für den vorliegenden Entwurf ausgesprochen. Die übrigen Bundesländer werden bis spätestens Ende März eine entsprechende Rückmeldung erstatten.