7328/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.03.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0030-I/4/2011 Wien, am 16. März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 18. Jänner 2011 unter der Nr. 7396/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Was hat sie dazu bewogen, keinen Teiletappenplan zu erstellen und fristgerecht kundzutun?
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Neuregelung des § 8 Abs. 2 Bundes – Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zwar eine Veröffentlichung der Teiletappenpläne über die Barrierefreiheit vorsieht, jedoch betrifft die in der genannten Bestimmung festgesetzte Frist (31.12.2010) nur deren Erstellung. Den erläuternden Bemerkungen zur Novelle ist zu entnehmen, dass als Basis für diese Kundmachung die bereits bestehenden, schon vor dem 31. Dezember 2010 erstellten und damit bereits geltenden Teiletappenpläne heranzuziehen sind.
An die Kundmachung des jeweiligen Teiletappenplanes auf der Homepage knüpft sich die rechtliche Folge, die in der Verlängerung der Frist für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen bis spätestens 31.12.2019 besteht.
Der Teiletappenplan für das Bundeskanzleramt wurde fristgerecht erstellt (siehe die Beantwortung zu Frage 2).
Zu Frage 2:
Ø Welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden in ihrem Verantwortungsbereich in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 durchgeführt? (Bitte nach Jahren getrennt angeben)
Die kürzlich umgesetzten und derzeit geplanten Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in meinem Verantwortungsbereich sind der angeschlossenen Übersicht zu entnehmen. Die Umsetzungen erfolgen laufend in Finanzperioden und können daher nicht getrennt nach Jahren angegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
ANLAGE
zu PA 7396/J
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Zusammenstellung der Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit in Folge des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG)
Zentralstelle BKA
1010 Wien, Ballhausplatz 2
erledigt
1010 Wien, Ballhausplatz 1
erledigt
1010 Wien, Minoritenplatz 3
teils bereits erledigt
1010 Wien, Hohenstaufengasse 3
teils bereits erledigt
1010 Wien, Herrengasse 23
Umsetzung 2011-2015
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ANLAGE
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Nachgeordnete Dienststellen
1030 Wien, Nottendorfergasse 2
Umsetzung 2011-2015
1010 Wien, Minoritenplatz 1
Umsetzung 2011-2015