7336/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0018-II/A/9/2011
Wien, am 17. März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7450/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Ja, ich habe dem Kompromisstext der belgischen Präsidentschaft in Hinblick auf eine politische Einigung am Gesundheitsministerrat zugestimmt. Obwohl aus meiner Sicht nicht alle Punkte zur vollsten Zufriedenheit ausverhandelt werden konnten, enthält dieser Kompromisstext einige für Österreich sehr wichtige Regelungen, wie z.B. eine vorgegebene Mindestschriftgröße, eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung, die Kennzeichnung von Allergenen auch in der Gemeinschaftsverpflegung, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Fleisch und eine klarere Kennzeichnung von sogenannten „Lebensmittelimitaten“.
Frage 2:
Im Zusammenhang mit der Informationsverordnung wurde zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorschlag diskutiert. Dies wäre auch nicht in der Informationsverordnung zu regeln, da es für gentechnisch veränderte Lebensmittel eine eigene vertikale EU-Rechtsnorm gibt. Die Gentechnik-Kennzeichnung ist in der Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel geregelt. Selbst wenn ein Mitgliedstaat auf EU-Ebene eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft, zu deren Herstellung genetisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden, vorschlägt, besteht wenig Aussicht auf eine Umsetzung, weil dafür die Unterstützung der meisten anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission fehlt.
Frage 3:
Grundsätzlich stellt sich hier einerseits die Frage der Verlässlichkeit einer solchen Kennzeichnung, weil bei tierischen Produkten der Einsatz von genetisch veränderten Futtermitteln nicht mehr nachgewiesen werden kann und andererseits auch der Mehrwert für die Verbraucher/innen, wenn ein nicht unerheblicher Anteil der tierischen Lebensmitteln zu kennzeichnen wäre. Das Bundesministerium für Gesundheit zieht eine verlässliche Kennzeichnung von „gentechnikfrei produzierten Lebensmitteln“ vor, wie z.B. in Österreich durch die bestehende Regelung zur Gentechnikfreiheit im Codex und setzt sich für die Schaffung eines entsprechenden staatlichen Gütezeichens ein. Zum wirksamen Schutz der Verbraucher/innen vor Täuschung wird dabei die Verwendung gentechnikfreier Futtermittel im Herstellungsprozess vor Ort von unabhängigen Kontrollstellen geprüft.
Fragen 4 bis 8:
Zielsetzung der Informationsverordnung ist es, dem Verlangen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr und „besserer“ Information (klare, einfache, umfassende, standardisierte und zuverlässige Informationen) auf der Etikettierung nachzukommen. Im Interesse einer größeren Rechtssicherheit sowie einer sinnvollen und konsequenten Rechtsdurchsetzung wurden die für alle Lebensmittel geltenden Regelungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln der Richtlinie 2000/13/EG sowie der Richtlinie 90/496/EWG aufgehoben, aktualisiert und durch eine einzige Verordnung ersetzt. Bei den in der Informationsverordnung festgelegten Kennzeichnungsanforderungen handelt es sich grundsätzlich um horizontale Vorschriften im Gegensatz zur Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. So blieben auch z.B. die speziellen Kennzeichnungsbestimmungen für biologische Lebensmittel, garantiert traditionelle Spezialitäten (gtS) und geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen (ggA/gU) sowie die Auslobungsmöglichkeit von in den Vermarktungsnormen geregelten Qualitätskriterien unberührt.
Im Rahmen der Verhandlungen zur Informationsverordnung gab es keine Initiativen einzelner Mitgliedstaaten, die Kennzeichnung gentechnisch veränderter tierischer Lebensmittel in die Diskussion um die detailliertere Lebensmittelkennzeichnung einzubeziehen. Wie bereits ausgeführt, betrifft die Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittelinhaltsstoffe sehr spezielle Kennzeichnungsbestimmungen, deren Regelung im Rahmen der Informationsverordnung den Umfang und das Ziel der Regelung der allgemeinen Kennzeichnungsanforderungen sprengen würde.