7345/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0009-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7428/J vom 20. Jänner 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Mit der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Soweit in der Einleitung zur gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage ins Treffen geführt wird, am 14. Juni 1999 hätte der damalige Bundesminister für Finanzen entsprechende Fragen zu den Gehalts- und Personalkosten der Präsidentschaftskanzlei umfassend beantwortet, erinnert das Bundesministerium für Finanzen daran, dass der Nationalrat selbst mit der Bundesministeriengesetznovelle 2000 (42 d.B., XXI. GP) ein damals neu geschaffenes Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport errichtet hat, welches insbesondere den Bereich der zentralen Personalverwaltung aus dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen übernommen hat; die dabei angesprochenen Aufgaben liegen entsprechend der aktuellen Rechtslage mittlerweile in der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Es kann daher keine Beantwortung vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen