7348/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0013-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7403/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesministerium für Justiz hat seit 8. Jänner 2007 einen Etappenplan. Dieser ist Aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossenen Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz nunmehr bis zum 31. Dezember 2019 umzusetzen. Dem Gesetzestext kann nicht entnommen werden, dass die Kundmachung des bis 31. Dezember 2010 erstellten Teiletappenplans einer Frist unterliegt.
Zu 2:
Zu Frage 2 darf ich hinsichtlich der geplanten Maßnahmen auf meine Beantwortung der schriftlichen Anfrage zur Zahl 6295/J-NR/2010 vom 1. Oktober 2010 (Fragen 1 bis 3) verweisen. Eine Aufstellung nach Jahren ist auf Grund der budgetären Gegebenheiten nicht möglich.
. März 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)