7349/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0014-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7417/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Steuerprüfung Glock II: Verlegung der Verhandlung nach Klagenfurt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragte am 20. Oktober 2000 beim Landesgericht Korneuburg die Einleitung der Voruntersuchung. Dem Antrag lag eine Anzeige des Finanzamts für den 1. Bezirk vom 18. Oktober 2000 zugrunde.
Zu 2, 5, 6 und 7:
Nach den Ermittlungsergebnissen lag kein auch nur in die Zuständigkeit der Finanzbehörde fallendes Finanzvergehen vor, weshalb die Staatsanwaltschaft Korneuburg am 8. August 2002 beim Landesgericht Korneuburg den Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 109 Abs. 1 StPO aF stellte. Das Landesgericht Korneuburg gab dem Antrag mit Beschluss vom 16. August 2002 Folge.
Zu 3 und 4:
Eine Abtretung des Verfahrens nach Klagenfurt erfolgte nicht.
. März 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)