735/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2009
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BM für Frauen und öffentlich Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0039-I/4/2009 Wien, am 18. März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2009 unter der Nr. 775/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Rechnungshofbericht Bund 2009/1 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Wurden zu den übergeordneten Wirkungszielen auch operative Ziele festgelegt?
Ø Wenn ja, welche sind das?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wurde ein mittelfristiges Förderungskonzept erstellt, das auch konkrete und messbare operative Ziele, Steuerungsmaßnahmen, Evaluierungskriterien, Förderungsschwerpunkte und das jeweilige Förderungsvolumen pro Schwerpunkt verfasst?
Ø Wenn ja, wie sieht es aus?
Ø Wenn nein, wurde überhaupt ein Förderungskonzept erstellt?
Ø Wenn ja, wie sieht es aus?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die Ausarbeitung operativer Ziele sowie eines mittelfristigen Förderkonzepts sind aufgrund der RH-Empfehlung, aufgrund des Regierungsprogrammes, das die Entwicklung von Kennzahlen vorsieht, aber auch aufgrund der bevorstehenden Bundes-Haushaltsrechtsreform, die einen mittelfristigen Planungs- und Prüfungskreislauf vorsieht, in Arbeit.
Zu den Fragen 9 bis 13:
Ø Wurde eine genauere Definition bzw. Abgrenzung der einzelnen Förderungsschwerpunkte vorgenommen und schriftlich dokumentiert?
Ø Wenn ja, wie sieht die Dokumentation aus?
Ø Wenn nein, wurde überhaupt eine Definition bzw. Abgrenzung der einzelnen Förderungsschwerpunkte vorgenommen?
Ø Wenn ja, warum wurde diese nicht ausreichen dokumentiert?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die Förderschwerpunkte sind auf die Zielgruppen Frauen, Mädchen und Migrantinnen ausgerichtet, auf der Website der Frauenministerin abrufbar und folgendermaßen definiert:
· Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
· Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
· begleitende frauenspezifische Bildung und Qualifikation insbesondere hinsichtlich neuer Technologien, beruflicher Neuorientierung und Fort- und Weiterbildung;
· Enttabuisierung der Thematik "Gewalt" und Betreuungs- und Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
· Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung;
· Unterstützung von Projekten gegen Frauenarmut;
· Unterstützung von Projekten zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen.
Darüber hinaus wurden Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen ausgearbeitet, die ebenfalls auf der Website der Frauenministerin abrufbar sind.
Zu den Fragen 14 bis 17:
Ø Gab es Budgetzuwächse?
Ø Wenn ja, wurden diese vermehrt für innovative Einzelprojekte verwendet?
Ø Wenn ja, für welche?
Ø Wenn nein, wofür wurden diese verwendet und warum?
Von 2006 auf 2007 gab es gem. BVA einen Budgetzuwachs von € 955.000,--, von 2007 auf 2008 von €150.000,--. Wie die Tabelle zeigt, wurden diese Mittel verstärkt für innovative Einzelprojekte verwendet:
|
Jahr |
Budget gem. BVA |
Anteil für innovative Einzelprojekte |
Anzahl innovative Einzelprojekte |
|
2006 |
3,550.000,-- |
2,6 % (88.027) |
25 |
|
2007 |
4,505.000,-- |
9 % (411.890) |
44 |
|
2008 |
4,655.000,-- |
13 % (597.719) |
78 |
Das Themenspektrum der geförderten Einzelprojekte in den Jahren 2007 und 2008 ist breit gestreut. Beispiele sind Mona-Net – Mädchen online/Onlineberatung, Frauen-Coaching, Schulungsfilm für Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit im Gewaltbereich, Ausstellung FrauenArbeitsWelten, Talk-about-it-Radio gegen sexuellen Missbrauch, Ausstellung „Hinter der Fassade“, Roberta – Mädchen für technische Berufe, Kurzfilm zur Aufklärung über Genitalverstümmelung, Online-Wissensbasis zur institutionalisierten Frauenbewegung in Österreich, Publikation eines Leitfadens für frauenspezifische Online-Beratung, Empowerment-Seminare für Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Mehrfachbehinderung, Broschüre „Verzeichnis von Psychotherapeutinnen, die auch Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Mehrfachbehinderung begleiten“ und Womentor – Projekt zur Förderung von Mädchen und jungen Frauen.
Zu den Fragen 18 bis 23:
Ø Gab es zur Vereinheitlichung der Förderungsgrundlagen eine möglichst weitgehende Annäherung der Vorgangsweise?
Ø Wenn ja, wie sieht diese aus?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wurde sichergestellt, dass Gehälter maximal bis zur Höhe des Bezuges eines vergleichbaren Bundesbediensteten aus öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Ø Wenn nein, wie weit werden Gehälter gefördert und warum?
Ø Wenn es in diesen Punkten zu keiner Übereinkunft der Förderungsstellen gekommen ist, woran ist diese gescheitert?
Schon bisher wurden die Gehälter daraufhin geprüft, dass sie gemäß der mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretenen Verordnung der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)“ maximal bis zur Höhe des Bezuges eines/einer vergleichbaren Bundesbediensteten anerkannt werden. Intern wird an der Verbesserung der Prüfabläufe gearbeitet. Um den Verwaltungsaufwand der Fördernehmerinnen und Fördernehmer möglichst gering zu halten, werden die Förderungsgrundlagen anderer wichtiger Fördergeber dabei berücksichtigt.
Zu den Fragen 24 und 25:
Ø Werden die für die Förderungsentscheidung relevanten Kriterien in den Förderungsakten festgehalten?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die für die Förderentscheidung relevanten Kriterien sind in den Förderungsakten dokumentiert.
Zu den Fragen 26 bis 28:
Ø Werden die Entscheidungsbefugnisse bei geringeren Förderungssummen delegiert?
Ø Wenn ja, bis zu welchen Beiträgen an wen?
Ø Wenn nein warum nicht?
Nein. Aufgrund der geringen Höhe der Fördermittel für Frauenprojekte insgesamt ist die Delegation der Förderentscheidung derzeit nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 29 und 30:
Ø Werden mit den Förderungsnehmern konkrete Zielvereinbarungen abgeschlossen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die langjährig geförderten Frauenservice-, Frauenberatungs- und Frauennotrufstellen sind bekannt und deren Leistungen sind umfassend dokumentiert. Grundsätzlich werden bei jedem Frauenprojekt die Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten geprüft und die Maßnahmen und Ergebnisse vorab festgelegt.
Zu den Fragen 31 und 32:
Ø Wird bei der Arbeitszuteilung auf eine strikte personelle Trennung geachtet?
Ø Wenn nein warum nicht?
Ja. Mit der Geschäftseinteilungsänderung im Oktober 2007 wurde die Förderabrechnung von der Fördervergabe getrennt und in das Abrechnungsreferat I/3a des Bundeskanzleramts verlagert.
Zu den Fragen 33 und 34:
Ø Wurde das Mahnwesen für ausständige Abrechnungsunterlagen und das Rückzahlungsverfahren vereinheitlicht?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ja. Die im Abrechnungsreferat I/3/a des Bundeskanzleramts geltenden auf das Haushaltsrecht gestützten Verfahrensregelungen, wann und in welcher Form eine Mahnung bzw. Rückforderung zu erfolgen hat, wurden auch für die Frauenförderungen übernommen.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Ø Wurde für die Förderungsabwicklung eine Datenbanklösung implementiert?
Ø Wenn ja, wurde auf eine Kompatibilität mit bundesweiten Systemen geachtet?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ein Grobkonzept für eine Förderdatenbank wurde bereits ausgearbeitet. Das Feinkonzept ist in Arbeit und wird unter Berücksichtigung einer bundesweit zu realisierenden Förderdatenbank erstellt.
Zu den Fragen 38 bis 42:
Ø Wurde im Bereich der Interventionsstellen mit dem BMI eine schriftliche Vereinbarung über Vorgangsweise, Zustimmungserfordernisse, Verteilungsschlüssel des Budgets und Zuständigkeiten abgeschlossen?
Ø Wenn ja, wie sieht diese aus?
Ø Wenn nein, wurde mit dem BMI im Bereich der Interventionsstellen überhaupt eine Vereinbarung abgeschlossen?
Ø Wenn ja, wie sieht diese aus?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die gegenständliche Empfehlung des Rechnungshofes zielt darauf ab, die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Inneres und meinem Ressort zu verschriftlichen, um diese transparent zu machen und mit einem höheren Grad an Verbindlichkeit zu versehen.
Es wurde bereits ein entsprechender Entwurf für diese Vereinbarung erarbeitet. Dieser wird in Kürze dem Bundesministerium für Inneres zur Abstimmung übermittelt werden. Betonen möchte ich, dass es sich dabei ausschließlich um die schriftliche Festlegung von Verwaltungsabläufen handelt, die bereits bisher angewendet wurden.