7358/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0015-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. März 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7491/J-NR/2011 betreffend die Dienstwagen der Bundesregierung, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 24. Jänner 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9, 16 bis 19 sowie 21 und 22:

Der Fuhrpark des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zum Stichtag 1. Jänner 2011 samt Automarke, Antriebsart, Anschaffungszeitpunkt bzw. Erstzulassung, Anschaffungskosten, allfälliger Sonderausstattung und deren Kosten sowie Kilometerleistung, Treibstoffkosten und Erhaltungskosten, letztere drei Positionen jeweils für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010, ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

 

Automarke

Antriebsart

Anschaffungs-zeitpunkt bzw. Erstzulassung

Anschaffungs-kosten in EUR

Sonderausstattung und Kosten in EUR

Kilometer-leistung (1.1.-31.12.10)

Treibstoff-kosten (1.1.-31.12.10) in EUR

Erhaltungs-kosten (1.1.-31.12.10) in EUR

Audi A8

Diesel

28.09.2005

54.164,76

CD-Wechsler (511,58)

52.340

5.382,38

17.104,00

Audi A6

Diesel

29.11.2004

33.514,56

-

25.038

1.975,40

2.451,38

Audi A6

Diesel

23.02.2009

Leasing

-

52.672

3.999,55

79,53

VW 70 Transp.

Diesel

21.05.1997

24.191,15

-

2.550

248,20

3.515,76

VW T4 Transp.

Diesel

19.03.2002

21.731,58

Radio (690,00)

8.985

1.373,03

3.505,85

 

Das Dienst-KFZ Audi A6 mit Erstzulassung 23. Februar 2009 wurde entsprechend BBG-Rahmenvertrag geleast. Die Leasingraten seit Erstzulassung bis 31. Dezember 2010 betrugen inkl. Wartung insgesamt EUR 11.155,54.

 

Das Dienst-KFZ Audi A8 der Bundesministerin steht ausschließlich der Frau Bundesminister zur Verfügung, die übrigen Dienst-KFZ dem Ministerbüro und den Bediensteten der Zentralleitung. Die beiden VW-Transporter dienen dem internen Transport von Post, Infrastruktur bzw. Druck­werken zwischen den 13 Amtsgebäuden des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (gemeinsame Poststelle, Druckzentrum und Fuhrpark).

 

Zu Frage 5:

Zur Erfüllung der dienstlichen Erfordernisse wurden die benannten Anschaffungen bzw. Leasing im Zusammenhang mit dem Alter, gefahrenen Kilometern und vermehrten Reparaturen durch­geführt.

 

Zu Fragen 7 und 10:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über vier Chauffeure. Der Bundesministerin stehen davon zwei Chauffeure zur Verfügung (Herr Englert und Herr Dangel). Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verwaltungsübereinkommens über einen gemeinsamen KFZ-Pool mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zwar die Dienst-KFZ je Zentralleitung vom Budget und Inventar getrennt sind, aber die Dienst-KFZ (ausgenommen Dienstwägen der Bundesministerinnen) beider Ressorts gemeinsam genutzt werden. Von den oben genannten vier Chauffeuren im Personalstand des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur stehen zwei Chauffeure auch dem Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung.

 

Zu Frage 11:

Das Dienst-KFZ Audi A8 der Bundesministerin ist bei UNIQA Haftpflicht versichert. Die Jahres­haftpflichtprämie beträgt EUR 1.398,88.

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 7481/J-NR/2011 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Frage 15:

Eine private Nutzung von Dienst-KFZ ist abseits der Fragen 12 bis 14 nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 20:

Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Ankäufe von Dienst-KFZ für den Fuhrpark der Zentral­leitung geplant.


Zu Frage 23:

Bei Dienst-KFZ im Fuhrpark der Zentralleitung kam es im Jahr 2010 zu zwei unverschuldeten Unfällen, und zwar am 12. Jänner 2010 und am 27. Juni 2010. Beschädigt wurde beim Dienst-KFZ Audi A8 die Stoßstange rechts hinten, in der Biegung auf der Leiste ist eine Kratzspur von ca. 4 cm ersichtlich. Beim Unfall des Dienst-KFZ T4 Transporter wurde die linke Schiebetüre leicht beschädigt. Zumal es sich in beiden Fällen um einen unverschuldeten Unfall gehandelt hat, sind die Kosten des Schadens nicht bekannt, da diese Kosten nicht vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur getragen wurden. Die Schadenshöhe bei unfallbeteiligten Dritt­fahrzeugen ist nicht bekannt, da diese Kosten nicht vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur getragen wurden.

 

Zu Frage 24:

Vorauszuschicken ist, dass Geldstrafen für Verkehrsdelikte, wie etwa die Übertretung der Höchstgeschwindigkeit, grundsätzlich aus privaten Mitteln zu begleichen sind. Bei Strafen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung sind unter bestimmten Voraussetzungen, wenn nach Prüfung der Sachlage die Chauffeure der Dienstkraftfahrzeuge nicht anders handeln konnten, wie etwa im Zuge der Anlieferung der internen Post durch den Postbus zu den Amtsgebäuden im Innenstadtbereich, Ausnahmen im Einzelfall möglich. Im Jahr 2010 fielen für 4 diesbezügliche Delikte im Rahmen von dienstlichen Postfahrten bzw. Strafen der Parkraum­bewirtschaftung (Magistratsabteilung 67 bzw. Stadt Graz) Kosten von insgesamt EUR 161,00 an.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.