7359/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0029-III/4a/2011 |
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Wien, 15. März 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7640/J-NR/2011 betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 sowie 4 bis 6:
Die an Bedienstete des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausbezahlten Belohnungen/Prämien beliefen sich
im Jahr 2010 auf insgesamt 422.398,00 EUR,
im Jahr 2009 auf insgesamt 417.344,00 EUR,
im Jahr 2008 auf insgesamt 408.892,00 EUR,
im Jahr 2007 auf insgesamt 402.893,25 EUR.
Hinsichtlich 2007 ist anzumerken, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde, insofern beziehen sich die Angaben in Bezug auf die ersten beiden Monate des Jahres 2007 auch auf das ehemalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Zu Fragen 2 und 3 sowie 9 bis 12:
Hingewiesen wird, dass auch die Arbeitsplätze in den Ministerbüros einer Bewertung unterliegen. Ausgehend von den einschlägigen Richtlinien des Bundeskanzleramtes ergibt sich: v1/5 für Büroleiter/Büroleiterin, v1/4 für stellvertr. Kabinettchef/in, Sonderberater/in oder Pressesprecher/in; v1/3 für Referent/in.
An acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wurden Belohnungen/Prämien in der Höhe von 220,00 EUR bis 1.200,00 EUR ausbezahlt, deren Gesamtsumme im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 mit 5.620,00 EUR zu beziffern ist.
Die Ausbezahlung dieser Belohnungen hielt sich im Rahmen der ressortüblichen Aktionen, mit denen leistungsbezogene Prämien ausbezahlt werden. Grundsätzlich werden in der Zentralleitung Belohnungen/Prämien im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die im jeweiligen Tätigkeitsfeld der einzelnen Bediensteten erbracht wurden und die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren, zuerkannt. Diese auf alle Bediensteten anzuwendenden Vorgaben gelten daher auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros. Die Vergabe von Belohnungen richtet sich nach § 19 GehG.
Zu Frage 7:
Im Ministerbüro der Frau Bundesministerin wurden im Jahr 2010 durchgehend sechs Referentinnen und Referenten beschäftigt. Jeweils ein Referent ist mit 1. April 2010 bzw. mit 3. Oktober 2010 ausgeschieden. Jeweils ein/eine Referent/in ist ab 17. Mai 2010 bzw. ab 5. Oktober 2010 beschäftigt worden.
Zu Frage 8:
Aus der Beschäftigung der Referentinnen und Referenten des Ministerbüros der Frau Bundesministerin sind im Jahr 2010 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile), soweit bis zum 31. Dezember 2010 abgerechnet, in Höhe von 797.398,22 EUR entstanden. Darin enthalten sind auch jene Leistungen, die (in Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter des Kabinetts) auf Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.