7359/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0029-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. März 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7640/J-NR/2011 betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 sowie 4 bis 6:

Die an Bedienstete des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausbezahlten Belohnungen/Prämien beliefen sich

im Jahr 2010 auf insgesamt 422.398,00 EUR,

im Jahr 2009 auf insgesamt 417.344,00 EUR,

im Jahr 2008 auf insgesamt 408.892,00 EUR,

im Jahr 2007 auf insgesamt 402.893,25 EUR.

Hinsichtlich 2007 ist anzumerken, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde, insofern beziehen sich die Angaben in Bezug auf die ersten beiden Monate des Jahres 2007 auch auf das ehemalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Zu Fragen 2 und 3 sowie 9 bis 12:

Hingewiesen wird, dass auch die Arbeitsplätze in den Ministerbüros einer Bewertung unter­liegen. Ausgehend von den einschlägigen Richtlinien des Bundeskanzleramtes ergibt sich: v1/5 für Büroleiter/Büroleiterin, v1/4 für stellvertr. Kabinettchef/in, Sonderberater/in oder Presse­sprecher/in; v1/3 für Referent/in.


An acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wurden Belohnungen/Prämien in der Höhe von 220,00 EUR bis 1.200,00 EUR ausbezahlt, deren Gesamtsumme im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 mit 5.620,00 EUR zu beziffern ist.

Die Ausbezahlung dieser Belohnungen hielt sich im Rahmen der ressortüblichen Aktionen, mit denen leistungsbezogene Prämien ausbezahlt werden. Grundsätzlich werden in der Zentral­leitung Belohnungen/Prämien im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die im jeweiligen Tätigkeitsfeld der einzelnen Bediensteten erbracht wurden und die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren, zuerkannt. Diese auf alle Bediensteten anzuwendenden Vorgaben gelten daher auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros. Die Vergabe von Belohnungen richtet sich nach § 19 GehG.

 

Zu Frage 7:

Im Ministerbüro der Frau Bundesministerin wurden im Jahr 2010 durchgehend sechs Referen­tinnen und Referenten beschäftigt. Jeweils ein Referent ist mit 1. April 2010 bzw. mit 3. Oktober 2010 ausgeschieden. Jeweils ein/eine Referent/in ist ab 17. Mai 2010 bzw. ab 5. Oktober 2010 beschäftigt worden.

 

Zu Frage 8:

Aus der Beschäftigung der Referentinnen und Referenten des Ministerbüros der Frau Bundes­ministerin sind im Jahr 2010 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile), soweit bis zum 31. Dezember 2010 abgerechnet, in Höhe von 797.398,22 EUR entstanden. Darin enthalten sind auch jene Leistungen, die (in Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungs­verhältnisse der Mitarbeiter des Kabinetts) auf Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.