7363/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0002-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . März 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 18. Jänner 2011 unter der Nr. 7407/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Was hat Sie dazu bewogen, keinen Teiletappenplan zu erstellen und fristgerecht kundzutun?

Ø  Welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden in Ihrem Verantwortungsbereich in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 durchgeführt? (Bitte nach Jahren getrennt angeben)

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Neuregelung des § 8 Abs. 2 Bundes – Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zwar eine Veröffentlichung der Teiletappenpläne über die Barrierefreiheit für alle Bundesministerien, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Rechnungshof, den National- und Bundesrat sowie die Volksanwaltschaft bestimmt, jedoch ist für die Kundmachung der Teiletappenpläne keine Frist vorgesehen. Den erläuternden Bemerkungen zur Novelle ist zu entnehmen, dass als Basis für diese Kundmachung die bereits bestehenden, vor dem 31. Dezember 2010 schon erstellten und damit bereits geltenden Teiletappenpläne heranzuziehen sind. An die Kundmachung des jeweiligen Teiletappenplanes auf der Homepage knüpft sich die rechtliche Folge der Änderung der Frist (Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen bis 31. Dezember 2019). Ab 1. Jänner 2020 kommt dann das Gesetz auch für bauliche Barrieren in Bundesgebäuden ohne Einschränkungen zur Anwendung.

In der Beilage darf ich Ihnen den Teiletappenplan meines Ressorts zur Kenntnis bringen.

 

Beilage


BGStG-Etappenplan des bmvit

 

Adresse

 

Organisatorische Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen

Nutzer

 

PLZ

Ort

Straße

Bedeutung 1)

Periode 2)

Beschreibung

 

Beschreibung

 

Zentralstelle

1030

Wien

Radetzkystr. 2

mittel

1

Evakuierungskonzept für Notfälle

ERLEDIGT

Durch Einbau automat. Türen im Okt. 2007 und der Errichtung eines für Rollstuhlfahrer geeigneten Informationsschalters im Eingangsbereich können Anliegen ggf. direkt vor Ort von den Mitarbeitern des bmvit behandelt werden. Informationsschalter mit Induktionsschleife für Hörbehinderte. Behindertentoilette im Erdgeschoß. Dezember 2007: Behindertengerechte Adaption des Hauptaufzugs (automatische Stockwerksansage und blindengerechte Tasten).

ERLEDIGT

Sektion V

1010

Wien

Renngasse 5

gering

1

Evakuierungskonzept für Notfälle

ERLEDIGT

2007: Errichtung einer Rampe f. barrierefreien Zugang im Eingangsbereich; beh.gerechter Umbau des Liftes; Einbau Behinderten-WC

ERLEDIGT

Sektion III/PT 1

 

1030

Wien

Ghegastraße 1

gering

1

Evakuierungskonzept für Notfälle

ERLEDIGT

Barrierefreier Zugang

ERLEDIGT

Österr. Patentamt

 

1200

Wien

Dresdner Str. 87

gering

1

Evakuierungskonzept für Notfälle

ERLEDIGT

Barrierefreier Zugang

ERLEDIGT

Bundesanst. f. Verkehr

 

1210

Wien

Trauzlgasse 1

mittel

3

Evakuierungskonzept für Notfälle; Bereitstellung von Parkplätzen f. Behinderte

ERLEDIGT

Markierung der An- und Austrittsstufen                

ERLEDIGT

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausstattung äußerer u. innerer Zugangstüre mit elektr. Bedienung;                                  Höhenverstellbarer Tisch anstelle des dzt. Schalters;                      Modernisierung des Behinderten-WC´s                               

in Vorbereitung

1) Bedeutung für die allgem. Interessen für Menschen mit Behinderung.  

2) Periode 1: 2007-2009;  Periode 2: 2010-2012;  Periode 3: 2013-2015