7366/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0003-I/PR3/2011 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger und KollegInnen haben am 20. Jänner 2011 unter der Nr. 7442/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Streichung von Zugverbindungen durch die ÖBB gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie rechtfertigen Sie die Einstellung der IC-Direktverbindung zwischen den Landeshauptstädten Graz und Linz?
Durch die einseitige Kündigung der bisherigen Zuzahlung im Sommer 2010 durch das Land Oberösterreich mussten die Verkehre entsprechend angepasst werden.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ø Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die in § 7 des OEPNRV-G festgehaltene Bundesverpflichtung ein Grundangebot sicherzustellen?
Ø Ist Ihrer Einschätzung nach die direkte Verbindung von zwei Landeshauptstädten kein solches Grundangebot?
Ø Kann für die nahe Zukunft von Ihrer Seite ausgeschlossen werden, dass weitere
Direktverbindungen zwischen Landeshauptstädten gestrichen werden?
Die Sicherung des Schienenpersonennah- und -regionalverkehrs ist eine gesetzliche Verpflichtung des bmvit gem. § 7 ÖPNRV-G 1999, der das bmvit selbstverständlich nachkommt.