7366/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0003-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Februar 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger und KollegInnen haben am 20. Jänner 2011 unter der Nr. 7442/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Streichung von Zugverbindungen durch die ÖBB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie rechtfertigen Sie die Einstellung der IC-Direktverbindung zwischen den Landeshauptstädten Graz und Linz?

 

 

Durch die einseitige Kündigung der bisherigen Zuzahlung im Sommer 2010 durch das Land Oberösterreich mussten die Verkehre entsprechend angepasst werden.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ø  Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die in § 7 des OEPNRV-G festgehaltene Bundesverpflichtung ein Grundangebot sicherzustellen?

Ø  Ist Ihrer Einschätzung nach die direkte Verbindung von zwei Landeshauptstädten kein solches Grundangebot?

Ø  Kann für die nahe Zukunft von Ihrer Seite ausgeschlossen werden, dass weitere

Direktverbindungen zwischen Landeshauptstädten gestrichen werden?

 

Die Sicherung des Schienenpersonennah- und -regionalverkehrs ist eine gesetzliche Verpflichtung des bmvit gem. § 7 ÖPNRV-G 1999, der das bmvit selbstverständlich nachkommt.