7368/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Verkehr; Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0004-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . April 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. Jänner 2011 unter der Nr. 7462/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend sukzessive Verschlechterung der Bahninfrastruktur in der Steiermark gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Hegt Ihr Ressort angesichts der schier unendlichen Flut an eingestellten Bahnver-

      bindungen in der Steiermark überhaupt noch den ernsthaften politischen Willen, den

      Ausbau der öffentlichen Bahninfrastruktur in der grünen Mark, besonders in den

      ländlichen Regionen, voranzutreiben?

 

 

Im Jahr 2006 wurden in der Steiermark pro Jahr 6,2 Mio. Zugkilometer im Schienennahverkehr gefahren, 2011 bereits 7,5 Mio. Zugkilometer. 

 


 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Immer wieder sprechen Sie davon, so auch im Bericht der Kleinen Zeitung vom 28. Dezember 2010 über die Kritik an den möglichen Einsparungen aus Graz, dass „nicht das Ministerium die Sache zu bewerten habe, sondern das Unternehmen ÖBB“. Doch immerhin handelt es sich bei den ÖBB um eine staatliche Eisenbahngesellschaft, die nach wie vor eine Monopolstellung besitzt. Aus welchen Gründen haben Sie dann beispielsweise auf der Internetseite Ihres Ressorts den „zielorientierten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur“, „optimale Erreichbarkeiten“ oder auch die „Stärkung des Wirtschaftsstandortes“ als Ziele angeführt?

Ø  Mit welchen konkreten Maßnahmen oder Initiativen will das BMVIT weiteren Einsparungen und Stilllegungen von öffentlicher Bahninfrastruktur in der Steiermark entgegenwirken und im Gegenzug den Ausbau sicherstellen?

 

 

Österreichweit wird dem Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in den letzten Jahren und auch in der Zukunft größte Bedeutung beigemessen. Im Zeitraum 2011 – 2016 werden österreichweit 12,8 Mrd. € in die Eisenbahninfrastruktur investiert. In der Steiermark werden davon rund 2,3 Mrd. €,  investiert, rund 710 Mio. € in das Bestandsnetz. Die übrigen Mittel sind für den Neu- und Ausbau von Strecken sowie in die technische Modernisierung und für die Erhöhung der Sicherheit vorgesehen. Hierbei sind insbesondere die neue Südbahn mit dem Semmeringbasistunnel und der Koralmbahn zu erwähnen. Weiters werden 14 Bahnhöfe und Haltestellen umgebaut wie z.B. Graz Hauptbahnhof, Bruck a. d. Mur, Mürzzuschlag, Feldbach, Peggau-Deutschfeistritz, Leibnitz, Schladming.

 

Zu den Verbesserungen der Eisenbahninfrastruktur aus der jüngsten Zeit ist anzumerken, dass Ende 2010 der Bau der Betriebsausweichen auf der Grazer Ostbahn abgeschlossen wurde, sodass auf dieser Strecke eine Kapazitätsausweitung, insbesondere im Personennahverkehr, zur Verfügung gestellt werden konnte. Ebenso Ende 2010 wurde mit der Inbetriebnahme des Koralmbahn-Abschnittes von Weitendorf bis Wettmannstätten das S-Bahnnetz der Graz Köflacher Eisenbahn in die Weststeiermark erweitert, wodurch die Fahrzeit zwischen Deutschlandsberg und Graz um 15 Minuten verringert werden konnte.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Entspricht es der Tatsache, dass die Intercity-Direktverbindungen von Graz nach Salzburg derzeit von den ÖBB auf Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden und im schlimmsten Falle teilweise oder zur Gänze eingestellt werden könnten?

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).


Die vorliegende Frage betrifft daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

Ø  Welche anderen Verbindungen, Streckenabschnitte und Nebenbahnen in der Steiermark werden derzeit noch evaluiert?

Ø  Sind Ihrem Ressort schon erste Ergebnisse dieser Evaluierungen bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Ø  Welche Verbindungen, Streckenabschnitte und Nebenbahnen in der Steiermark könnten mit dem Fahrplanwechsel Mitte Juni 2011 tatsächlich analog zur Gesäusebahn durch Busse ersetzt werden?

Ø  Ist die Verlagerung des Personentransportes von der Schiene auf die Straße ein probates Mittel in Zeiten des steigenden Verkehrsaufkommens und steigender Ressourcenknappheit?

Ø  Ist die Verlagerung des Personentransportes von der Schiene auf die Straße aus ökologischen Gesichtspunkten zu rechtfertigen?

 

Die vom Land Steiermark und vom Bund bestellten Züge werden gemeinsam laufend hinsichtlich ihrer Nachfrage beurteilt, hier findet eine enge Kooperation mit dem Unternehmen ÖBB statt.  

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Das Aus für Graz-Salzburg kurz vor der Schi-WM 2013 in Schladming könnte der Steiermark und auch dem gesamten Land in touristischer als auch in wirtschaftlicher Sicht enorm schaden. Sehen Sie das als zuständige Ministerin anders?

 

Für die mit der Schi-Weltmeisterschaft 2013 in Schladming zu erwartenden Mehrverkehre auf der Bahn wird bereits reagiert, indem der Umbau des Bahnhofes Schladming sowie die Sanierung der Ennstalstrecke vorgezogen realisiert werden. Der WM-Fahrplan, also ein Shuttleverkehr mit Regionalzügen zwischen Selzthal und Bischofshofen, ist dann auf der neuen Infrastruktur möglich.