7368/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Verkehr; Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . April 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. Jänner 2011 unter der Nr. 7462/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend sukzessive Verschlechterung der Bahninfrastruktur in der Steiermark gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Hegt Ihr Ressort angesichts der schier unendlichen Flut an eingestellten Bahnver-
bindungen in der Steiermark überhaupt noch den ernsthaften politischen Willen, den
Ausbau der öffentlichen Bahninfrastruktur in der grünen Mark, besonders in den
ländlichen Regionen, voranzutreiben?
Im Jahr 2006 wurden in der Steiermark pro Jahr 6,2 Mio. Zugkilometer im Schienennahverkehr gefahren, 2011 bereits 7,5 Mio. Zugkilometer.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Immer wieder sprechen Sie davon, so auch im Bericht der Kleinen Zeitung vom 28. Dezember 2010 über die Kritik an den möglichen Einsparungen aus Graz, dass „nicht das Ministerium die Sache zu bewerten habe, sondern das Unternehmen ÖBB“. Doch immerhin handelt es sich bei den ÖBB um eine staatliche Eisenbahngesellschaft, die nach wie vor eine Monopolstellung besitzt. Aus welchen Gründen haben Sie dann beispielsweise auf der Internetseite Ihres Ressorts den „zielorientierten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur“, „optimale Erreichbarkeiten“ oder auch die „Stärkung des Wirtschaftsstandortes“ als Ziele angeführt?
Ø Mit welchen konkreten Maßnahmen oder Initiativen will das BMVIT weiteren Einsparungen und Stilllegungen von öffentlicher Bahninfrastruktur in der Steiermark entgegenwirken und im Gegenzug den Ausbau sicherstellen?
Zu Frage 4:
Ø Entspricht es der Tatsache, dass die Intercity-Direktverbindungen von Graz nach Salzburg derzeit von den ÖBB auf Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden und im schlimmsten Falle teilweise oder zur Gänze eingestellt werden könnten?
Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).
Die vorliegende Frage betrifft daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Ø Welche anderen Verbindungen, Streckenabschnitte und Nebenbahnen in der Steiermark werden derzeit noch evaluiert?
Ø Sind Ihrem Ressort schon erste Ergebnisse dieser Evaluierungen bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Ø Welche Verbindungen, Streckenabschnitte und Nebenbahnen in der Steiermark könnten mit dem Fahrplanwechsel Mitte Juni 2011 tatsächlich analog zur Gesäusebahn durch Busse ersetzt werden?
Ø Ist die Verlagerung des Personentransportes von der Schiene auf die Straße ein probates Mittel in Zeiten des steigenden Verkehrsaufkommens und steigender Ressourcenknappheit?
Ø Ist die Verlagerung des Personentransportes von der Schiene auf die Straße aus ökologischen Gesichtspunkten zu rechtfertigen?
Zu Frage 10:
Ø Das Aus für Graz-Salzburg kurz vor der Schi-WM 2013 in Schladming könnte der Steiermark und auch dem gesamten Land in touristischer als auch in wirtschaftlicher Sicht enorm schaden. Sehen Sie das als zuständige Ministerin anders?