7374/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0123-II/BK/3.2/2011                   

Wien, am      . März 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 20. Jänner 2011 unter der Zahl 7439/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einbrüche und Überfälle in Apotheken" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Überfälle auf Apotheken werden in der Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen.

 

Zu den Fragen 9 und 17:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

In der Kriminalstatistik werden Einbruchsdiebstähle in Apotheken und Ordinationen

gemeinsam erfasst.

Angezeigte Fälle

 

Burgenland

2

Kärnten

41

Niederösterreich

34

Oberösterreich

65

Salzburg

17

Steiermark

45

Tirol

12

Vorarlberg

8

Wien

179

Eisenstadt

-

Klagenfurt

21

St. Pölten

6

Linz

32

Salzburg

7

Graz

35

Innsbruck

3

Bregenz

2

 

Zu Frage 11:

Ermittelte Tatverdächtige

 

Gesamt

84

Inländer

44

Fremde

40

 

In vier Fällen wurde eine Waffe bei Einbruchsdiebstählen mitgeführt. Dabei handelte es sich einmal um eine Schusswaffe, einmal um eine Hiebwaffe, zwei Waffen konnten nicht näher bestimmt werden.

 

Zu Frage 12:

Die Beträge in der Tabelle geben den Gesamtschaden an. Die Höhe der gestohlenen Geldbeträge bzw. Beute wird nicht explizit erfasst.

Schaden

 

Burgenland

-

Kärnten

58.206

Niederösterreich

303.330

Oberösterreich

240.994

Salzburg

40.719

Steiermark

973.303

Tirol

18.188

Vorarlberg

13.208

Wien

663.564

 

Zu Frage 13:

Es wurden keine Personen im Zuge von Einbruchsdiebstählen in Apotheken und Ordinationen getötet. Verletzungsfolgen sind nicht Gegenstand gesonderter kriminalistischer Auswertungen.

 

Zu Frage 14:

Aus der Kriminalstatistik ist nicht ersichtlich, ob eine Apotheke/Ordination mehrmals Tatobjekt war.


Zu Frage 15:

Geklärte Fälle

 

Burgenland

2

Kärnten

1

Niederösterreich

5

Oberösterreich

13

Salzburg

7

Steiermark

10

Tirol

2

Vorarlberg

1

Wien

11

 

Aufklärungsquote

 

Burgenland

100,0%

Kärnten

2,4%

Niederösterreich

14,7%

Oberösterreich

20,0%

Salzburg

41,2%

Steiermark

22,2%

Tirol

16,7%

Vorarlberg

12,5%

Wien

6,1%

 

Zu Frage 16:

Ermittelte Tatverdächtige

 

Burgenland

3

Kärnten

4

Niederösterreich

6

Oberösterreich

20

Salzburg

6

Steiermark

23

Tirol

3

Vorarlberg

1

Wien

18

 

Zu Frage 18:

Seitens des Innenressorts wurde mit der Interessenvertretung der Apotheken kein generelles Sicherheitskonzept für „Apotheken“ entwickelt.

Die Erfahrungen im Bereich der kriminalpolizeilichen Präventivberatungen haben gezeigt, dass jede Apotheke aufgrund verschiedenster für die Sicherung relevanter Parameter als Einzelobjekt zu beurteilen ist und unterschiedlichste Konzepte der Sicherung erarbeitet werden müssen. So sind Lage/Standort, Verkehrsanbindung, Öffnungszeiten, Anzahl der Räumlichkeiten sowie technische Möglichkeiten einer Sicherung der Räume individuell zu überprüfen und in die Schwachstellenanalyse einzubeziehen.

Jene Präventionsbeamtinnen und –beamten der Kriminalprävention, die speziell für den Bereich der Eigentumsprävention geschult sind, führen kostenlos auf den Polizeidienststellen und vor Ort die Beratungen sowie Schwachstellenanalysen für Apotheken durch.


Zu Frage 19:

Dahingehende Aufzeichnungen werden nicht geführt.

 

Zu Frage 20:

Vom Bundesministerium für Inneres wurden keine gesonderten Richtlinien für Apothekerinnen und Apotheker bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Fall eines Überfalles erstellt.

 

Das von der Kriminalprävention erstellte Merkblatt mit Empfehlungen für das Verhalten bei einem Raubüberfall auf Betriebe mit Verkaufstätigkeit an Kunden, kann vollinhaltlich auch für Apothekerinnen und Apotheker bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet werden.

 

Die ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und -beamten führen im Zuge ihrer Präventionstätigkeiten auch kostenlos verhaltensorientierte Beratungen im Bereich der Eigentumsprävention durch.