7378/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0079-II/BK/3/2011
Wien, am . März 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am
20. Jänner 2011 unter der Zahl 7459/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „unterlassene Auswertung der
Rufdatenrückerfassung in der Causa Kampusch II“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Frau Hedwig H. wurde nicht befragt, da nicht sie, sondern ihr Sohn Ernst H. den fraglichen Anruf getätigt hat. Es war lediglich der Festnetzanschluss auf ihren Namen gemeldet.
Zu den Fragen 4 bis 7 und 11 bis 17:
Wolfgang P. benützte bereits längere Zeit vor der Selbstbefreiung von Frau K. am 23.8.2006 – siehe dazu auch die Beantwortung 6738/AB zur parlamentarischen Anfrage 6839/J – ein gebrauchtes Mobiltelefon des Ernst H. unter Verwendung seiner eigenen SIM-Karte. Aus diesem Grund waren unter anderem auch einzelne Kontaktadressen des Ernst H. am Mobiltelefon, welches im Fahrzeug des Wolfgang P. sichergestellt wurde, gespeichert.
Laut Landeskriminalamt Burgenland wurden die in diesen Fragen angeführten Telefonate über dieses Mobiltelefon im Zusammenhang mit einer von Ernst H. inserierten Wohnung geführt. Ernst H. hatte im Inserat als Kontakt die Telefonnummer seines Geschäftspartners Wolfgang P. angegeben, worauf 11 Interessenten, welche namentlich in den Fragen 4 bis 7 und 11 bis 17 angeführt sind, am Vormittag des 23.8.2006 am Mobiltelefon des Wolfgang P. anriefen. Diese 11 Personen wurden im Zuge der Rufdatenauswertung des Mobiltelefons des Wolfgang P. vom LKA-Burgenland in der Zeit vom 28.8.2006 bis 30.8.2006 befragt.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Der Nachbar wurde am 22.9.2006 von der Sonderkommission im Bundeskriminalamt als Zeuge eingehend einvernommen. Die Frage, warum er am Vormittag des 23.8.2006 Wolfgang P. angerufen hat, wurde in dieser Zeugenbefragung nicht gestellt und war für den Beamten, der die Vernehmung geleitet hat, zu diesem Zeitpunkt nicht fallrelevant.
Zu den Fragen 18 bis 35:
Wie bereits in der Beantwortung 6738/AB zur parlamentarischen Anfrage 6839/J und der Beantwortung der Fragen 4 bis 7 und 11 bis 17 dargelegt, erfolgte der Tausch der Mobiltelefone in der Weise, dass P. ein gebrauchtes Mobiltelefon des H. unter Verwendung seiner eigenen SIM-Karte nutzte. Die in den Fragen 18 bis 35 angeführten Telefonate wurden allesamt über die Rufnummer des Ernst H. mit diesem geführt. Die Telefonate wurden vor der Kontaktaufnahme des Wolfgang P. mit Ernst H. am 23.8.2006, 14.17 Uhr geführt. Ein Tatzusammenhang war in keinem Fall gegeben, weshalb auch eine zeugenschaftliche Einvernahme der Gesprächspartner des Ernst H. unterblieb.
Zu den Fragen 36 bis 38:
Die Firma Definitiv Organisation GmbH wurde nicht kontaktiert. Das Telefonat war für das Ermittlungsverfahren nicht relevant. Das Telefonat erfolgte vor der Kontaktaufnahme des Wolfgang P. mit Ernst H. am 23.08.2006, 14.17 Uhr.
Zu den Fragen 39 und 40:
Alle fallrelevanten Informationen wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Burgenland zu den angeführten Telefonaten ergaben keine fallrelevanten Erkenntnisse. Die Aktenführung erfolgte durch die beim LKA Burgenland eingerichtete Sonderkommission, welcher auch die Übermittlung von relevanten Aktenteilen oblag.