7379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0012-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7471/J vom 21. Januar 2011 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist zu bemerken, dass die Beantwortung der konkreten Fragen auf der Grundlage der im Bundesministerium für Finanzen aufliegenden schriftlichen Unterlagen erfolgt.

 

Zu 1.-3. und 5.-7.:

Am 19. November 2003 übermittelte das Kabinett des damaligen Herrn Bundesministers für Finanzen, Mag. Karl-Heinz Grasser, der Budgetsektion des Bundesministeriums für Finanzen ein Email mit unter anderem folgendem Inhalt:

 

"Bitte ………… zum Abänderungsantrag ergänzen:

- Sport (Schweitzer): 1 Mio Förderung ÖFB 2004 - ist zwischen HBMF und StS abgeklärt - war aber Büro StS bis vor wenigen Minuten noch nicht bekannt; sollte sich aber bei dir melden und einen Text absprechen; evtl. auch Kontaktaufnahme von uns

……… gegen Bedeckung BMF … (leider)"


Am 21. November 2003 übermittelte das Büro des damaligen Herrn Staatssekretärs Mag. Karl Schweitzer in diesem Zusammenhang ein Email mit folgendem Inhalt:

"… für die Erläuterungen zur Ermächtigung für eine zusätzliche Million Euro an den ÖFB würde ich nach Rücksprache mit dem HStS und SC Pelousek folgenden Text vorschlagen:

In Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 ist eine forcierte Nachwuchsarbeit notwendig, die zusätzliche Mittel erfordert, um zum international hohen Standard in der Ausbildungsarbeit aufzuschließen. Die Mittel sind für die Jugendarbeit im ÖFB zweckgebunden."

 

Der o.a. Auftrag bildete die Grundlage eines entsprechenden Abänderungsantrages zum Bundesfinanzgesetz 2004. Der diesbezüglich Gesetzestext lautete wie folgt:

 

"Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen zu geben ……… beim Voranschlagsansatz 1/10606 bis zu einem Betrag von 1 Million Euro für forcierte Nachwuchsarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“

 

Der Abänderungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2004 wurde vom Nationalrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2003 beschlossen.

 

Im Jahr 2004 wurde die Förderung auf Basis eines vom Bundeskanzleramt, Sektion Sport, und vom damaligen Präsidenten des Österreichischen Fußballbundes unterfertigten Förderungsvertrages abgewickelt. Der Förderungsgegenstand lautete wie folgt:

 

"Die pauschale Abgeltung der Mehraufwendungen der Vereine der Bundesliga im Jahr 2003/2004, der unter anderem durch einen erweiterten Betreuungsaufwand und den Einsatz von Ersatzspielern entsteht, weil die Stammspieler wegen der Teilnahme am Projekt 'CHALLENGE 2008 - der österreichische Weg' nicht herangezogen werden können."

 

Das Bundeskanzleramt, Sektion Sport, hielt zum Förderungsvertrag unter anderem Folgendes fest:

 

„Die im Laufe des Jahres 2003 aufgetretenen unvorhersehbaren und daher nicht kalkulierbaren Zusatzkosten beim ÖFB und bei der Österreichischen Bundesliga sind als Anlaufkosten eines sportlichen Hochleistungsprojektes nachvollziehbar.“


In Folge stellte das Bundeskanzleramt den Antrag auf Inanspruchnahme der bundesfinanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung und begründete diesen wie folgt:

 

"Der Bund hat die vertragliche Verpflichtung übernommen (siehe beil. Fördervertrag mit dem ÖFB; § 3) für die Forcierung der Nachwuchsarbeit im Hinblick auf die Fußball-EM 2008 einmalig einen Betrag von 1 Mio. € zu leisten."

 

Dem Antrag des Bundeskanzleramtes war aufgrund der Bestimmung des Bundesfinanzgesetzes 2004 seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Zustimmung zu erteilen, welche im Wege des Kabinetts des damaligen Herrn Bundesministers für Finanzen, Mag. Karl-Heinz Grasser, dem Rechnungshof zur Kenntnis gebracht wurde.

 

Zu 4.:

Für die Abrechnung und Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung ist das für Sportagenden zuständige Bundesministerium zuständig.

 

Mangels Zuständigkeit für die Abrechnung von und zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung gewährter Förderungen ist daher zusammenfassend festzuhalten, dass sich aus den dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Unterlagen keine Verletzung von Bestimmungen ergibt, deren Vollzug in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.