7383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7570/J der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

Fragen 1, 3 und 6:

Die Gesamtkosten für Telefonie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und

Konsumentenschutz betrugen für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 insgesamt 82.957,60 €.

 

Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf:

Festnetz und Fax (Einzelanschlüsse):  7.886,42 €

Mobiltelefonie                                           75.071,18 €

(davon entfielen auf Mitarbeiter/innen

des Kabinetts 14.784,12 €)

 

Nicht in den Kosten enthalten sind die Festnetzkosten, soweit sie die Haupttelefonleitung des Regierungsgebäudes Stubenring 1 betreffen, da diese in den Bereich der Burghauptmannschaft Österreich (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) fällt. Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 7579/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

.

Ebenfalls nicht enthalten im Bereich Festnetz und Fax sind die Kosten für die Servicenummern (0800).

 

Bei den Kosten für die Mobiltelefone handelt es sich nicht ausschließlich um Gesprächs-Kosten, sondern auch teilweise um Daten-Kosten, die jedoch einen geringen Anteil ausmachen.

 

Der sparsame Umgang meines Ressorts mit Steuergeldern im Bereich der Mobiltelefonie lässt sich auch durch einen Vergleich der diesbezüglichen Ausgaben im Jahr 2010 mit den Ausgaben in den Jahren 2005 und 2006 belegen, wobei der Auswertezeitraum jeweils 12 Monate beträgt:

 

 

2005

2006

2010

Anzahl der Mobiltelefone in der Zentralleitung

193

207

215

Anzahl der Mitarbeiter gem. Stellenplan in der Zentralleitung

462

456

577

Ausgaben für Mobiltelefonie in der Zentralleitung

120.624,22

138.005,39

75.071,18

 

Ein Vergleich der Festnetzkosten für diesen Zeitraum ist nicht sinnvoll, da in den Jahren 2005 und 2006 auch noch andere Standorte bestanden haben, für die die Festnetzkosten extra zu bezahlen waren.

 

 

Frage 2:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden für die Zentralstelle 47 Mobiltelefone angekauft, wobei Kosten in der Höhe von 1.625,-- Euro entstanden sind. Der Ankauf entstand nicht nur durch Zuwachs, sondern mehrheitlich durch Austausch alter Geräte.

 

 

Frage 4:

Zum Stichtag 1. Jänner 2011 besaßen 215 Mitarbeiter/innen der Zentralstelle, 108 Mitarbeiter/innen der Arbeitsinspektorate und 138 Mitarbeiter/innen des Bundes­sozialamtes ein Diensthandy. Weitere 20 Handys sind für den Bereitschaftsdienst der Arbeitsinspektion im Einsatz. Diese Geräte sind aber nicht namentlich zugewiesen, sondern wechseln je nach Bereitschaftsdiensteinteilung die Besitzer/innen.

 

 

Frage 5:

Zum Stichtag 1. Jänner 2011 waren 15 Mitarbeiter/innen des Ministerbüros sowie 2

Chauffeure im Besitz von Diensthandys.

 

 

Fragen 7 und 8:

Die Mitarbeiter/innen werden darauf hingewiesen, dass private Gespräche zu unterlassen sind. Die Rechnungen für Diensthandys werden regelmäßig durchgesehen, bei auffallend hohen Beträgen wird bei der/dem Mitarbeiter/in nachgefragt.

 

Weiters gibt es die Möglichkeit, private Gespräche durch Vorwahl einer bestimmten Nummer zu kennzeichnen und hierfür eine private Rechnung zu erhalten (Mitarbeiterzusatzrechnung).

 

Die Vergabe der Diensthandys richtet sich nach der internen Richtlinie „Grundsätze für die Vergabe von Mobiltelefonen“ vom 8. Oktober 2002.